Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2019-03-04
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-04
Wortprotokoll
Die WAK-NR prüfte an ihrer Sitzung vom 13. November 2018 die parlamentarische Initiative Zanetti Claudio vor, die am 20. September 2017 eingereicht worden war. Die parlamentarische Initiative verlangt, das Bundesgesetz über die Biersteuer vom 6. Oktober 2006 sei aufzuheben und somit die Biersteuer abzuschaffen. Nach meiner Einschätzung kann ich Ihnen versichern, dass alle Fraktionen an dieser WAK-Sitzung vertreten waren, also die Weissweinfraktion, die Rotweinfraktion, die Bierfraktion und vermutlich auch eine Fraktion einiger Spirituosenliebhaberinnen und -liebhaber. Dennoch beantragt Ihnen die WAK ganz klar mit 16 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Tuena, deren Vertreter Sie soeben gehört haben, beantragt, ihr Folge zu geben.
Was hat denn die Kommissionsmehrheit überzeugt, und dies durchaus in nüchternem Zustand? Für die Kommissionsmehrheit würde die Aufhebung der Biersteuer ein bezüglich Prävention falsches Signal aussenden und unerwünschte Diskussionen auslösen. Gerade auch aus der Branche selbst, aus der Bierbrauerbranche, kommt das Argument, ohne Steuer würde das Billigbier noch billiger und damit die Prävention infrage gestellt. Die Branche sieht hierin einen grösseren Schaden als in der Steuer. Risikoreiches sogenanntes Rauschtrinken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen betrifft vor allem das Trinken von Bier und Spirituosen.
Ergänzend zu den Aussagen von vorhin möchte ich erwähnen, dass die Spirituosen aufgrund ihres Alkoholgehalts selbstverständlich auch mit einer Steuer belegt sind. Die Aufhebung der Biersteuer wäre also nicht nur in Bezug auf die Prävention ein falsches Signal, sondern auch im Hinblick auf die gesellschaftlichen Kosten, die um solches Rauschtrinken herum entstehen. Wie schon erwähnt, wird die Biersteuer auch in der Branche selber nicht infrage gestellt, da sie durch ihre Abstufung Kleinbrauereien bessere Chancen gibt. Denn dank der Mengenstaffelung profitieren kleine und mittlere Brauereibetriebe von einer Steuerreduktion von bis zu 40 Prozent. Der Grossteil der Steuer wird von den ganz grossen Brauereibetrieben entrichtet.
Die Biersteuer ist übrigens auch nicht einfach eine Bieridee der Schweiz. Alle EU-Staaten haben eine Biersteuer. In der Schweiz ist diese Steuer im Vergleich mit der EU moderat. Sie bringt dem Bund aber - das sind die Zahlen von 2016 - immerhin 113 Millionen Franken an Einnahmen. Diese Einnahmen wären nach der Abschaffung der Steuer natürlich auch nicht mehr vorhanden.
Die Kommissionsmehrheit anerkennt die Ungleichbehandlung des Biers gegenüber dem nichtbesteuerten Wein, sie räumt aber deren Beseitigung keine Priorität ein. Die Kommissionsminderheit möchte die Diskriminierung des Biers beenden. Bier werde bereits über die Mehrwertsteuer besteuert, und es sei nicht Aufgabe des Bundes, kleinere Brauereien zu fördern. Durch die Abschaffung einer einmal eingeführten Steuer werde hier ausserdem ein Zeichen gesetzt.
Namens der klaren Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.