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preparatory:AB 240669

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2019-03-05

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, gleich zu allen Differenzen Stellung zu nehmen und nur ein Votum zu halten.

Leider hat der Ständerat aus diesem Gesetz in der Wintersession definitiv eine Lex Swisscom gezimmert. Das Resultat war zwar relativ knapp, aber mit 22 zu 19 Stimmen hat sich der Ständerat beim Kernartikel 11c zum Thema technologieneutraler Zugang dem Nationalrat angeschlossen. Ich war damals in der KVF-NR alleine, im Nationalrat waren es bereits 55 Stimmen, zuletzt wurde es im Ständerat immerhin knapp, aber knapp daneben ist auch daneben - schade!

Die Swisscom wird also vor einem wirksamen Wettbewerb geschützt. So etwas beschliesst unser Parlament heutzutage! Die Grünliberalen kritisieren das in aller Schärfe. Gerade mal ein Jahr nach Bekanntwerden des Postauto-Skandals wird ein staatsnaher Konzern weiterhin eindeutig gesetzlich bevorteilt, dies gegen den Willen des Bundesrates, der Wettbewerbskommission und des Bakom. Das ist typisch für Entscheide in dieser Legislatur. Das Motto lautet ganz offensichtlich: Pfründe sichern, Strukturerhaltung und Selbstbedienung. Das ist wettbewerbspolitisch höchst problematisch, weil damit ein fairer Wettbewerb mit gleich langen Spiessen für private Unternehmen verunmöglicht wird. Wir Grünliberalen fordern Innovation und Wettbewerb und wehren uns gegen diese Strukturerhaltung und gegen Pfründenpolitik. Viel sinnvoller und konsequenter als diese wettbewerbsfeindliche Politik wäre nun die Privatisierung der Swisscom, welche die Grünliberalen einfordern werden. Es gibt aus unserer Sicht nichts mehr, was dagegen spricht.

So viel zum Grundsätzlichen, nun zu den Details: Die Differenzen zum Ständerat sind nicht mehr gross. Im Zweckartikel will eine Mehrheit unserer Kommission zwei Punkte zu den Themen missbräuchliche Werbung und Kinder- und Jugendschutz streichen. Wir Grünliberalen unterstützen hier die Minderheit gemäss Bundesrat, weil wir der Ansicht sind, dass diese Themen in den Zweckartikel passen.

Zu Artikel 12e Absatz 2bis zum offenen Internet sage ich auch gerne etwas: Da haben wir in der Kommission eine [PAGE 32] neue Formulierung als Ergänzung zum in der ersten Lesung beschlossenen Grundsatz einstimmig angenommen. Die Ausnahme für Spezialdienste ist bewusst eng gefasst, sie soll nur dort zulässig sein, wo die Qualitätsanforderungen der Kundinnen und Kunden an das offene Internet nicht gewährleistet werden können. Die Provider dürfen Spezialdienste nicht als Überholspur zum Internet anbieten. Damit wird ein notwendiger Schritt auf den Ständerat zu gemacht, welcher eine umständliche Formulierung als Ergänzung beschlossen hatte.

Bei diesem und bei allen weiteren Punkten unterstützen die Grünliberalen die Mehrheit. Ich erwähne hier nur noch die wichtigsten Punkte: Wir unterstützen die angepasste Formulierung in Artikel 40, um die Armee, den Zivilschutz und die Blaulichtorganisationen von den Gebühren zu befreien. Beim Kinder- und Jugendschutz in Artikel 46a hat der Ständerat die Vorlage unglücklich ergänzt. Die Grünliberalen halten am Entwurf des Bundesrates fest, die Lösung der Mehrheit mit einer passiven Meldepflicht für Zufallsfunde ist zwar gut gemeint, aber nicht praktikabel. Die Präzisierung und Regelung zum Replay-TV in Artikel 61a RTVG bringt die Klarstellung, dass beim zeitversetzten Fernsehen ohne Zustimmung des Veranstalters keine Änderungen an den Programmen vorgenommen werden dürfen.

Fazit: Der Sinn dieser Gesetzesrevision ist durch den wettbewerbsschädlichen Strukturerhaltungsteil Lex Swisscom erheblich relativiert. Dennoch empfehle ich zähneknirschend Zustimmung, da wichtige Verbesserungen wie die Netzneutralität und ein verbesserter Kinder- und Jugendschutz ins Gesetz kommen und da immerhin keine Verschlechterungen gegenüber heute beschlossen werden. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.

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