Ammann Thomas · Nationalrat · 2019-03-05
Ammann Thomas · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2019-03-05
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion. Aus Gründen der Effizienz werde ich im Namen der CVP nur zu jenen Minderheitsanträgen sprechen, welche wir von unserer Fraktion unterstützen. Gleich vorweg: Bereits in der Herbstsession 2018 wurde bei Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben d und e über einen gleichlautenden Minderheitsantrag von mir abgestimmt, welcher aber leider in diesem Rat keine Mehrheit fand. Der Ständerat hat hier jedoch eine Differenz geschaffen und in meinem Sinne und im Sinne der CVP-Fraktion entschieden.
Kurz zu Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d: Die vom Bundesrat vorgelegte Formulierung mit der Fokussierung auf den Schutz der Benutzerinnen und Benutzer von Fernmeldediensten vor unlauterer Werbung - und ohne zusätzlicher Ausweitung gemäss geltendem Gesetz auf Massenwerbung - ist viel praktikabler. Ich kann hier nur nochmals wiederholen: Wenn das Wort "Massenwerbung" anstelle von "Werbung" im Gesetz aufgenommen wird, öffnen wir hier Tür und Tor für einen spannenden juristischen Streit. Die Frage, was Werbung und was Massenwerbung ist, ist nämlich nicht einfach zu beantworten. Bei E-Mails wird bei Massenwerbung wohl ein Spam generiert. Bei Telefonanrufen weiss man hingegen nicht, welchen Inhalt dieser Anruf hat. Wenn Sie wie die CVP-Fraktion wollen, dass man gegen Werbung und nicht nur gegen Massenwerbung vorgehen kann, dann stimmen Sie hier dem Antrag der Minderheit Hardegger zu.
Zu Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe e: Die Mehrheit der KVF-NR will im Zweckartikel die Streichung der Bestimmung "Kinder und Jugendliche vor den Gefahren der Fernmeldedienste schützen". So, wie es der Bundesrat in die Vorlage aufgenommen hat, geht es auch der CVP-Fraktion darum, dass hier eben an prominenter Stelle dem wichtigen Anliegen des Kinder- und Jugendschutzes Ausdruck gegeben und Nachachtung verschafft wird. Damit sollen im Grundsatzartikel die Bedeutung und die sicherlich von uns allen unterstützte Bekräftigung der Missbrauchsbekämpfung zum Kindeswohl klar und deutlich hervorgehoben werden. [PAGE 31]
Zum Schluss nochmals als Erinnerung: Die Bestimmungen von Artikel 46a betreffend Kinder- und Jugendschutz sind keine Wiederholung, sondern dann eben eine präzisierte Ausführungsbestimmung. In diesem Sinne wird die CVP-Fraktion bei den Buchstaben d und e dem Minderheitsantrag Hardegger zustimmen.