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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-05

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-05

Wortprotokoll

Über Artikel 46a wurde bereits ausführlich diskutiert, das ist auch verständlich, das ist auch wichtig. Es geht hier um eine sehr sensible Thematik, es geht nämlich um die Bekämpfung von besonders verwerflichen Straftaten. Trotzdem, auch wenn es sich um besonders verwerfliche Straftaten handelt, haben Sie, haben wir die Aufgabe, genau hinzuschauen, was zu tun ist. In diesem Bereich ist manchmal "mehr" nicht einfach "besser".

Der Bundesrat ist der Meinung, dass mit der Pflicht zur Sperre und mit der Koordinationspflicht bezüglich Löschen von illegalen Inhalten eine gute Lösung vorliegt, die dem Schutz der Rechtsgüter, die hier auf dem Spiel stehen, angemessen Rechnung trägt. Eine zusätzliche Pflicht, Verdachtsfälle zu melden, lehnt der Bundesrat ab. Aus unserer Sicht wäre eine solche Pflicht problematisch. Sie würde nämlich bedeuten, dass die Internetanbieterinnen beurteilen müssen, ob ein hinreichender Verdachtsgrund vorliegt. Wenn Sie die Rechtsprechung des Bundesgerichtes in diesem Bereich anschauen, sehen Sie, dass das alles andere als einfach ist. Das heisst nämlich letztlich, dass die Anbieterinnen polizeiliche und strafrechtliche Fragen beantworten müssen. Sie müssen entscheiden, ob einzelne Bilder von Kindern und Jugendlichen, die je nach Kontext völlig unproblematisch sind, verdächtig sind oder nicht. Diesen Entscheid würden Sie mit dieser Meldepflicht den Internetanbieterinnen überbinden. Wir denken wirklich, dass das nicht die Aufgabe von Fernmeldedienstanbieterinnen sein kann.

Es steht ausserdem zu befürchten - das haben einige von Ihnen auch gesagt -, dass die Anbieterinnen dann einfach zu vieles melden, weil sie sich vor allfälligen zivil- oder gar strafrechtlichen Verantwortlichkeiten schützen möchten. Es könnte zu einer eigentlichen Meldeflut kommen. Herr Nationalrat Hurter hat ja ebenfalls, bereits früher an diesem Morgen, darauf hingewiesen. Es könnte sein, dass dann zahlreiche Personen unter einen unbegründeten Verdacht fallen. Das ist nicht harmlos: einfach mal melden und dann denken, man hätte seine Pflicht getan.

Es gibt noch ein weiteres Element, das ich Sie zu überdenken bitte; lesen Sie noch einmal den Absatz, der hier zur Diskussion steht. Eine Meldepflicht für Informationen, "auf die sie[NB]... zufällig gestossen sind": Wie wollen Sie so etwas überprüfen? Wie wollen Sie die Einhaltung dieser Meldepflicht überprüfen, wenn Sie gleichzeitig sagen, es sei ja nur für den Fall, dass eine Anbieterin zufällig auf etwas stösst? Sie müssten dann konsequenterweise sagen, die Internetanbieterinnen müssten systematisch screenen, was bei ihnen läuft. Es geht hier aber um Dinge, auf die sie zufällig gestossen sind, und darum, eine Meldepflicht zu installieren und diese gleichzeitig noch zu überwachen. Denn wenn Sie eine Verpflichtung vorsehen wollen, dann müssen Sie das auch entsprechend überwachen. Ich bin der Meinung, dass gar nicht überprüfbar ist, ob eine Anbieterin einen Verdachtsfall hätte melden müssen, weil man ja zuerst schauen müsste, ob sie überhaupt zufälligerweise darauf gestossen ist. Selbstverständlich - es ist wichtig, dass wir das in Erinnerung rufen - können Anbieterinnen immer freiwillig etwas melden. Daraus aber eine Pflicht zu machen ist etwas anderes. Das geht aus unserer Sicht zu weit. Wie gesagt: In diesem Fall scheint uns hier "mehr" nicht automatisch auch "besser" zu sein.

Ich bitte Sie, hier die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.

Ich möchte noch etwas zur Variante des Ständerates sagen. Sie weist einen weiteren problematischen Aspekt auf. Sie trifft nämlich eine Unterscheidung zwischen zwei Gruppen von Anbieterinnen. Konkret sieht der Ständerat die Meldepflicht nur für Anbieterinnen von Fernmeldediensten ohne reduzierte Überwachungspflichten vor. Dieser Begriff stammt aus dem Büpf. Sie erinnern sich an das schöne Überwachungsgesetz, das wir vor einiger Zeit diskutiert haben. Das ist die Terminologie betreffend Überwachung. Aus dieser Unterscheidung könnte gefolgert werden, dass die verpflichteten Anbieterinnen aktive Überwachungsmassnahmen vorsehen müssen. Man würde also eine Art Schleierfahndung einführen, und das würde natürlich sehr weit gehen.

Auch wenn sich der Ständerat und die Kommissionsminderheit zu einem wichtigen Anliegen äussern - sie setzen am falschen Ort an. Die Internetzugangsanbieterinnen zu Hilfspolizisten zu machen, das ist aus unserer Sicht problematisch.

Ich empfehle Ihnen deshalb, die Kommissionsmehrheit zu unterstützen und auf die Einführung einer Meldepflicht bei Verdachtsfällen, auf die man zufällig gestossen ist, zu verzichten.