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Aebischer Matthias · Nationalrat · 2019-03-05

Aebischer Matthias · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-05

Wortprotokoll

Wie Sie der Diskussion bereits entnommen haben, ist der Antrag der Kommissionsmehrheit ein Potpourri, das aus einem Antrag, der ursprünglich von Kollege Guhl gestellt worden war, hervorgegangen ist. Kollege Fluri hat diesen dann aufgenommen, nach einem Bericht des Bakom abgeändert und schliesslich durch Feinheiten aus der Kommission ergänzt, welche wir während der Kommissionssitzung diskutiert haben.

Es geht hier um die Frage, wann bestehende Leitungen in Kabelschächten und Kanalisationen entfernt werden müssen und wann nicht. Für die grossen Telekomanbieterinnen, welche meist eigene Kanalisationen besitzen, hat das kaum Auswirkungen, das ist klar. Für die kleinen hingegen, welche sich eingemietet haben, ist es ziemlich entscheidend, was da genau steht. Wann dürfen sie aus den Kabelkanalisationen, aber auch aus sonstigen Schächten verbannt werden, bzw. aus welchem Anlass müssen sie ihre Kabel entfernen? Das ist hier die Frage. Die Mehrheit der Kommission, welcher auch die SP-Delegation angehört, will die schon jetzt eingelegten Kabel besser vor willkürlichen Verfügungen schützen, welche eben gerade zulasten von kleineren Anbieterinnen gehen würden. Der jetzige Antrag sagt nun auch klar, dass dies nur Kabel betrifft, welche zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Fernmeldegesetzes bereits verlegt sind.

Die SP-Fraktion wird der Mehrheit folgen und lehnt den Antrag der Minderheit Guhl ab.

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