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Hegglin Peter · Ständerat · 2019-03-05

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2019-03-05

Wortprotokoll

Unser Gesundheitswesen verursacht jährlich immer mehr Kosten und ist im Sorgenbarometer der Bevölkerung weiter nach oben gerutscht. Wir sind uns einig, dass die steigenden Gesundheitskosten zu bremsen sind, wollen wir sie langfristig finanzieren können. Entsprechend intensiv ist die Suche nach erfolgversprechenden Sparmassnahmen. Schnell gefunden war ein Sündenbock, nämlich eine Gruppe von Franchisenanpassern und demzufolge Prämienoptimierern bei geplanten medizinischen Eingriffen. Diese schien ein grosses öffentliches Ärgernis zu sein. Auf jeden Fall haben beide Räte Handlungsbedarf geortet. "Selbstverantwortung der Krankenversicherten stärken": So lautete denn auch der Titel der Medienmitteilung unserer Kommission vom 31. August 2016. Dort stand: "Eine verlängerte Vertragsdauer würde die Solidarität in der Krankenversicherung stärken, da es zum Beispiel nicht mehr möglich wäre, kurzfristig zur ordentlichen Franchise von 300 Franken im Jahr zurückzukehren, wenn sich höhere Krankheitskosten abzeichnen."

Der Schwesterrat hat dann eine Gesetzesanpassung ausgearbeitet und ihr mit 130 zu 60 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt; dies alles in der Absicht, eine Massnahme zu treffen, die keine qualitativ negativen Auswirkungen auf das Gesundheitswesen hat, aber die Selbstverantwortung im KVG stärkt und neben den Leistungserbringern auch die Prämienzahler in die Verantwortung nimmt. Aus seiner Sicht ist es stossend und mit der geforderten vermehrten Eigenverantwortung nicht vereinbar, wenn Personen, die während vieler Jahre mit hohen Franchisen von bedeutend tieferen Prämien profitierten, bei bevorstehenden planbaren Operationen für kurze Zeit in die tiefste Franchisenstufe wechseln und nach erfolgtem Eingriff wieder von den steuerlich attraktiveren Bedingungen profitieren. Am vorübergehenden Wechsel zu einer tieferen Franchise, wenn ein medizinischer Eingriff geplant ist, stösst man sich wegen des Solidaritätsgedankens, der das KVG prägt. Weiter würde sich eine gestärkte Selbstverantwortung auch positiv auf eine gesunde Lebensweise auswirken.

Mit einer längeren Bindung der Versicherten könnten auch weniger Vermittlergebühren ausgelöst werden; es gäbe ja potenziell weniger Wechselkandidaten. Weniger Franchisen- und Kassenwechsel lösen bei den Versicherern auch weniger administrativen Aufwand aus. Zudem wäre es ja nicht ein System von Knebelverträgen - wir tragen mit dieser Vorlage einzig zu einer Stabilisierung im Franchisenbereich bei, ohne zu verhindern, dass es zu einem Wechsel des Versicherers kommt.

Jetzt ist aber scheinbar alles anders. Diese Gründe haben nicht gezählt. Die SGK-SR kommt zu einem gegenteiligen Schluss: Die Massnahme sei nicht wirkungsvoll und zu aufwendig. Nicht einmal eine Minderheit der Kommission trägt die bisherige Haltung und den Beschluss des Nationalrates mit - dies alles aufgrund einer bundesrätlichen Studie auf der Basis von CSS-Daten. Diese besagt, dass nur 0,17 Prozent aller Versicherten Franchisenanpassungen vornehmen. Ja, Sie haben richtig gehört: 0,17 Prozent aller Versicherten.

Wieso aber dieser Vergleich mit allen Versicherten? Wieso hat man nicht mit denen verglichen, die Wahlfranchisen gewählt haben? Das ergäbe sicherlich eine andere Zahl. Wer nämlich die Standardfranchise hat, kann sie ja nicht senken. Insofern stellt das meines Erachtens keine Referenzgrösse dar. Vielleicht hat der Bundesrat die anderen Referenzgrössen auch geprüft und angeschaut. Weiter liegt dieser Studie ja auch eine Beobachtungsperiode von nur drei aufeinanderfolgenden Jahren zugrunde. Daher konnte nur zweimal ein allfälliger Wechsel der Franchise untersucht werden. Ich denke, dass eine längere Periode deutlich aussagekräftigere Schlüsse zuliesse. Von besonderem Interesse wäre es zu wissen, wie oft bzw. in welchen Fällen eine erwachsene Person im Verlauf ihres Lebens die Franchise wechselt. Hat der Bundesrat dazu Angaben? Ferner sind die Kassenwechsler, die die Prämienzahlungen am meisten zu optimieren pflegen, in den vorgelegten Zahlen ja gar nicht enthalten; diese Zahlen liegen auch nicht vor. Hat der Bundesrat diesbezüglich Schätzungen vorgenommen oder Annahmen getroffen? Gemäss den der bundesrätlichen Studie zugrunde liegenden CSS-Daten von 2017 wechseln 8,3 Prozent der Versicherten die Franchise innerhalb von drei Kalenderjahren mindestens einmal. Bei einer längeren Beobachtungsperiode würde sich die Zahl entsprechend erhöhen.

Dies sind alles Fragen, die mich an der Richtigkeit des Antrages der SGK zweifeln lassen. Ich kann aber nicht mit einer Gegenstudie aufwarten und stelle deshalb heute auch keinen Antrag. Ich werde aber die weitere Entwicklung in diesem Bereich mit Interesse verfolgen.

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