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preparatory:AB 240972

Sauter Regine · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

Wenn wir hier nun über die verbleibenden Differenzen zum Ständerat diskutieren, gilt es, sich nochmals in Erinnerung zu rufen, was das Ziel der vorliegenden Revision war, nämlich unter anderem das Kostenwachstum bei den Ergänzungsleistungen zu bremsen. Denn die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen - das wissen Sie gut - sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen und belasten die öffentlichen Haushalte, insbesondere jene der Kantone oder eben auch der Gemeinden, wo das so vorgesehen ist, zum Teil übermässig. Mit gezielten Einsparungen muss diesem Trend etwas entgegengesetzt werden. Entsprechende Massnahmen sah denn auch bereits die Botschaft des Bundesrates vor. Die FDP-Liberale Fraktion wird deshalb mit der Mehrheit der Kommission bei den nach wie vor bestehenden Differenzen an der Version des Nationalrates festhalten. Sie führt im Vergleich zur Version des Ständerates immerhin zu zusätzlichen Einsparungen von knapp 100 Millionen Franken.

Ergänzungsleistungen haben zum Ziel, die Existenz zu gewährleisten. Hier komme ich auf das Vermögen zu sprechen. Personen, die über ein grösseres Vermögen verfügen, sind eben nicht in ihrer Existenz gefährdet. Es ist ihnen vielmehr zuzumuten, dieses Vermögen zur Deckung des Lebensbedarfs heranzuziehen. Ich kann hier nahtlos an meinen Vorredner anknüpfen. Das Ziel ist nicht, Vermögen später vererben zu können. Wenn man ein Vermögen aufbaut, dann soll es ja genau dazu dienen, einem im Alter ein gutes Leben zu ermöglichen. Es ist denn auch störend, wenn Personen mit zum Teil erheblichem Vermögen, wie das heute vorkommen kann, in den Genuss von Ergänzungsleistungen kommen. Es kommt zum Beispiel dann vor, wenn das Vermögen illiquide oder in Wohneigentum gebunden ist.

Entsprechend hat Ihr Rat Massnahmen beschlossen, die zum Ziel haben, das Vermögen in gewissem Masse zu berücksichtigen, indem zum Beispiel eine Vermögensschwelle sowie höhere Beträge für den Vermögensverzehr festgesetzt wurden. Der Ständerat hat diese Änderungen nicht übernommen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, daran festzuhalten.

Konkret wird in Artikel 9a die Vermögensschwelle von 100[NB]000 Franken für Einzelpersonen respektive 200[NB]000 Franken für Ehepaare vorgesehen. Diese Bestimmung muss auch in Verbindung mit Artikel 11a0 gesehen werden, wonach selbstbewohnte Liegenschaften aus der Berechnung ausgeklammert werden, wenn sich die antragstellende Person mit der Begründung eines hypothekarisch gesicherten Darlehens einverstanden erklärt. Das heisst, es ist zwar gewährleistet, dass man im eigenen Haus wohnen bleiben kann, was absolut sinnvoll ist, und dieses also nicht veräussern muss. Ein Ertrag aus dem späteren Verkauf des Hauses, der die Einkommensschwelle übersteigt, ist dann aber der EL-Stelle abzutreten.

In Artikel 11 Absatz 1 Litera c ist der Anteil des Vermögens festgesetzt, der in die Berechnung des Einkommens einfliesst. Die Grenze, bis zu der das Vermögen beigezogen wird, ist im Antrag der Mehrheit sowohl gegenüber der Version des Bundesrates als auch gegenüber jener des Ständerates tiefer angesetzt. Das heisst, es muss mehr vom Vermögen zur Deckung des Lebensbedarfs aufgebraucht werden.

Unsere Fraktion unterstützt an beiden Orten die Anträge der Mehrheit.

In Artikel 9 Absätze 1ter und 1quater geht es um eine Folge eines früher gefällten Entscheides. Sowohl der Nationalrat als in der Folge auch der Ständerat waren der Meinung, dass es jedermann freigestellt bleiben soll, ob er die Guthaben aus seiner Pensionskasse in Form einer Rente oder in Form von Kapital beziehen können soll. Wir zählen hier auf die Selbstverantwortung jedes Einzelnen. Indessen werden die Ergänzungsleistungen um 10 Prozent gekürzt, wenn jemand sein bezogenes Kapital ganz oder teilweise aufgebraucht hat.

Unsere Fraktion bleibt hier beim Antrag der Mehrheit, das heisst, wir folgen dieser Lösung. Wir sind aber auch der Meinung - dies ist im Gesetz ebenfalls so vorgesehen -, dass der Bundesrat in Härtefällen Ausnahmen vorsehen kann.

In diesem Sinne bitten wir Sie, unserer Fraktion zu folgen.

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