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Hess Lorenz · Nationalrat · 2019-03-06

Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2019-03-06

Wortprotokoll

Diese Debatte zu den Differenzen betrifft ja wie alle Diskussionen, die wir seit der Frühjahrssession 2017 im Rahmen von mehreren Beratungen geführt haben, zum einen das Bremsen des Kostenwachstums, zum andern die Bedürfnisse der Betroffenen. Das macht die Diskussion nicht gerade leichter, wie man das bisher schon gesehen hat.

Die Tatsache, dass wir hier bei den Differenzen sind und es zu einer Einigungskonferenz kommen soll, sollten wir, denke ich, in unserem Bewusstsein halten und uns überlegen, mit welchen Änderungen an der Vorlage wir hier schlussendlich versuchen wollen, eine Einigung zu erzielen. Die BDP-Fraktion empfiehlt Ihnen gerade auch aus diesem Grund, der Mehrheit zuzustimmen und die Minderheitsanträge, die hier präsentiert wurden, abzulehnen.

Der Bundesrat hat in der ursprünglichen Vorlage viele Massnahmen aufgezeigt, um das Kostenwachstum bei den Ergänzungsleistungen einzudämmen. Gleichzeitig war die Leitlinie, das Leistungsniveau grundsätzlich zu erhalten. Das muss am Schluss auch das Ziel der Einigung sein. Wichtig ist, dass der Kapitalbezug für den Kauf von Wohneigentum wie auch für Unternehmensgründungen erhalten bleibt. Man kann jetzt sehr wohl - das ist einer der umstrittenen Punkte - über den Antrag der Minderheit Lohr zu Artikel 9, über die Kürzung von 10 Prozent, diskutieren. Es gibt sehr wohl gute Beispiele - Sie haben sie alle zugesandt erhalten -, die zeigen, dass es Fälle gibt, bei denen diese Regelung entweder am Ziel vorbeischiesst oder nicht die Richtigen trifft. Auf der anderen Seite gilt es auch, sich die Beispiele vor Augen zu führen, bei denen man die Richtigen trifft, wenn es darum geht zu fragen, wer warum einen Kapitalbezug getätigt hat.

Trotzdem: Es bleibt eine heikle Frage. Wir sind der Meinung, dass mit der Möglichkeit des Bundesrates, die Regelungen hier noch zu verfeinern, Gewähr dafür gegeben ist, dass wir zu einer guten Lösung kommen.

Wir sollten uns, das darf ich mir hier noch einmal zu sagen erlauben, ich habe es am Anfang schon gesagt, auch überlegen, mit welchem Paket wir dann in die Einigungsverhandlung gehen.

Dasselbe gilt für die Vermögensschwelle, wo es um die beiden Werte von 100[NB]000 Franken beziehungsweise 200[NB]000 Franken für Ehepaare geht. Hier lehnen wir den Antrag der Minderheit Schenker Silvia ab. Wir sind tatsächlich auch der Meinung, dass diese 100[NB]000 beziehungsweise 200[NB]000 Franken einen Wert haben, was die Akzeptanz der EL-Massnahmen anbelangt, und auch eine gewisse Signalwirkung. Wir lehnen hier also den Antrag der Minderheit Schenker Silvia ab.

Zu Artikel 9a ist noch zu bemerken, dass der Grundsatz, dass keine Ergänzungsleistungen bezogen werden sollen, um Vermögen für Erben zu erhalten, eben sehr wichtig ist. Einige Vorrednerinnen und Vorredner haben das erwähnt. Es soll aber möglich sein, einen bescheidenen Freibetrag für spezielle Bedürfnisse zu behalten. Es ist klar, dass Wohneigentümer, die ihr ganzes Leben lang für ihr eigenes Haus gespart haben, oft keine Ersparnisse in Form von Bargeld haben, weil das Ersparte eben im Haus gebunden ist. Mit dem Konzept des Nationalrates stellen wir sicher, dass das Haus nicht zugunsten der Erben erhalten wird. Die bezogenen Ergänzungsleistungen werden als Schuld gestundet und später an den Staat zurückbezahlt.

Ich möchte Sie im Namen der BDP-Fraktion bitten, in dieser Differenzbereinigung der Mehrheit zu folgen, im Wissen, dass es bei einer Einigungskonferenz sehr wahrscheinlich - ich kann mir diese Vermutung erlauben, weil wir ja nicht Mitglied in dieser Konferenz sind - wie immer darum gehen wird, einerseits am einen Ort einen Schritt zugunsten der Minderheitsanträge und damit auch in Richtung Ständerat zu tun, was für die Antragstellerinnen der Minderheit sicher in die richtige Richtung ginge, andererseits aber in einem anderen der zwei umstrittenen Punkte sehr wahrscheinlich bei unserer Version zu bleiben. Da hätten wir am Schluss tatsächlich den angestrebten Kompromiss und auch eine tatsächliche Chance auf eine Einigung.