Graf Maya · Nationalrat · 2019-03-06
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Wie Sie gehört haben, geht es um die letzten drei Differenzen in der langen Beratung zur Reform der Ergänzungsleistungen. Das Ziel soll dabei bleiben, dass das heutige Leistungsniveau beibehalten und die Mietzinsmaxima erhöht werden. Doch noch immer ringen wir mit der bürgerlichen Seite, die eine Sparvorlage daraus machen möchte. Darum möchte ich Sie heute gerne nochmals an dieses Ziel der Reform der Ergänzungsleistungen erinnern.
Wir sind nun in der letzten Differenzbereinigung hier in diesem Rat, die EL-Reform ist somit auf der Zielgeraden. Wir Grünen möchten nicht das heutige Leistungsniveau senken, es muss beibehalten werden. Zwar haben die Räte wichtige Verbesserungen beschlossen, allen voran die Erhöhung der Mietzinsmaxima, auch wenn diese im Vergleich zur Mietmarktentwicklung bescheiden sind, aber immerhin. Doch dem stehen bereits heute schmerzhafte Sparmassnahmen gegenüber.
Nun sind noch drei Differenzen zu verzeichnen. Diese sind wichtig, wenn es darum geht, ob die EL-Reform überhaupt so akzeptiert werden kann. Für die Grünen ist klar, dass sie in diesen letzten drei Differenzen der Minderheit und somit dem Ständerat folgen wollen.
Ich äussere mich zur Minderheit Lohr zu Artikel 9 Absatz 1ter: Hier geht es um eine pauschale 10-Prozent-Kürzung bei jeglichem Pensionskassen-Kapitalbezug. Das finden wir unverhältnismässig und undifferenziert. Wir werden daher der Minderheit Lohr folgen. Schon im Jahr 2015 hat laut der Eidgenössischen Finanzkontrolle mehr als die Hälfte der Neupensionierten Kapital aus der zweiten Säule bezogen, und in mehr als einem Drittel der Fälle war der dabei ausbezahlte Betrag tiefer als die geltenden EL-Vermögensfreibeträge. Diese beiden Zahlen machen deutlich, dass der Kapitalteilbezug erstens sehr weit verbreitet ist und die ausbezahlten Summen zweitens klein sind, es sich also hier nicht um Verschwendung handelt. Dennoch hielt der Nationalrat bis anhin daran fest, dass sämtliche Arten des Kapitalbezuges, seien es 300 Franken, aber genauso gut auch 10[NB]000 Franken, mit einer pauschalen Kürzung der jährlichen Ergänzungsleistungen von 10 Prozent bestraft werden, und dies das ganze Leben lang. Diese Kürzung im Anwendungsbereich ist undifferenziert. Sie greift in Fällen von Geringfügigkeit ebenso wie im überobligatorischen Bereich. Daher folgen wir hier der Minderheit Lohr und lehnen diese unnötige und undifferenzierte Sanktion ab.
Wir werden auch der Minderheit Schenker Silvia in Artikel 9a zustimmen.
Ich äussere mich nun noch kurz zur Minderheit Heim in Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe c. Hier geht es um die Kürzung der Vermögensfreibeträge. Das ist inakzeptabel. Es geht um 30 Prozent. Wir wissen aber, dass im Rahmen der Neuordnung der Pflegefinanzierung die EL-Vermögensfreibeträge gerade erst erhöht wurden, und dies war, wie der im Sommer dazu erschienene Evaluationsbericht klar zeigt, eine notwendige Massnahme zur Deckung der Finanzierungslücke in der Langzeitpflege. Eine Senkung der EL-Vermögensfreibeträge im Umfang dieses Nationalratsbeschlusses wäre daher fahrlässig. Die Beziehenden von Ergänzungsleistungen - und das sind grossmehrheitlich Frauen - haben meist jahre- bis jahrzehntelang Sozialversicherungsbeiträge bezahlt. Sie haben ein verfassungsmässig garantiertes Recht auf eine soziale Existenzsicherung.
Wir Grünen beantragen Ihnen, in allen drei Differenzen den Anträgen der Minderheiten zu folgen.