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Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-03-06

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

Sie haben zwei Entwürfe von Doppelbesteuerungsabkommen vor sich. Die Schweiz verfügt über insgesamt neunzig Doppelbesteuerungsabkommen. Man muss sich immer wieder bewusst sein, was Doppelbesteuerungsabkommen für unsere Wirtschaft bedeuten. Sie haben einen Doppelcharakter. Sie haben auf der einen Seite die Funktion, der Wirtschaft den Austausch zu erleichtern. Das betrifft insbesondere unsere Exportwirtschaft, die vital darauf angewiesen ist, Doppelbesteuerungsabkommen zu haben. Auf der anderen Seite - das muss man auch sehen - erleichtern Doppelbesteuerungsabkommen Investitionen vom Ausland in der Schweiz. Die Schweiz ist ein Staat, der nicht nur selber ein grosser Investor im Ausland ist - in vielen Ländern ist sie unter den grössten fünf Investoren -, sondern auch ein Land, in dem viel aus dem Ausland investiert wird.

Die beiden Abkommen, die Sie nun vor sich haben, sind in Ihrer Kommission fast unbestritten geblieben. Das Abkommen mit dem Vereinigten Königreich ist einstimmig verabschiedet worden; das Abkommen mit Brasilien ist mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen worden.

Beim Abkommen mit dem Vereinigten Königreich handelt es sich um ein Änderungsprotokoll, also um kein neues Doppelbesteuerungsabkommen, das die Schweiz mit Grossbritannien abschliessen würde. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 30. November 2017 in London dieses Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen von 1977 auf dem Gebiet der Einkommenssteuern unterzeichnet. Das Änderungsprotokoll trägt den im Rahmen des Beps-Projekts definierten, abkommensbezogenen Mindeststandards Rechnung. Es nimmt insbesondere eine allgemeine Abkommens-Missbrauchsklausel in das Doppelbesteuerungsabkommen auf.

Die Schlussergebnisse und damit die Mindeststandards des Projekts zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung - des "Base Erosion and Profit Shifting"-Projekts, abgekürzt Beps - verabschiedete die OECD bekanntlich im Oktober 2015. Einige Massnahmen des Beps-Projekts betreffen Doppelbesteuerungsabkommen. Diese können entweder wie im Fall von Grossbritannien bilateral oder über ein multilaterales Beps-Übereinkommen an die Resultate des Beps-Projekts angepasst werden.

Im Nationalrat ist die Abkommensänderung mit dem Vereinigten Königreich mit 149 zu 30 Stimmen verabschiedet worden, das Abkommen mit Brasilien mit 133 zu 40 Stimmen bei 15 Enthaltungen.

Ihre Kommission hat eine kurze Debatte geführt betreffend das Abkommen mit Brasilien. Hier handelt es sich um ein neues Doppelbesteuerungsabkommen, es ist also das erste Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz mit Brasilien. Wir hatten die Ausgangslage, dass bisher aufgrund des Fehlens eines Doppelbesteuerungsabkommens unsere Exportwirtschaft erhebliche Probleme mit Brasilien hatte, und zwar wachsende Probleme. Brasilien ist heute unser weitaus wichtigster Handelspartner in Südamerika. Wir gehen auch davon aus, dass der Handel mit diesem Land weiter zunehmen wird, trotz den aktuellen innenpolitischen Problemen dieser grössten Volkswirtschaft Südamerikas. Das Abkommen enthält nun vorteilhafte Regelungen zur internationalen Besteuerung von Unternehmensgewinnen und weiteren Einkünften. Es setzt zudem mehrere Bestimmungen aus dem Projekt der OECD und der G-20 zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerungen um. Weiter enthält das Doppelbesteuerungsabkommen eine Amtshilfeklausel, wie sie nach dem aktuellen internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage normalerweise vereinbart wird.

Die Kantone und die betroffenen Wirtschaftsverbände haben das Doppelbesteuerungsabkommen deutlich begrüsst. In der Kommission hat die Debatte eigentlich darüber stattgefunden, ob die Korruptionsproblematik in Brasilien gross genug sei, um allenfalls ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien abzulehnen.

Ihre Kommission ist sich bewusst, dass die rechtsstaatlichen Verfahren oder die Korruptionsfreiheit in Brasilien nicht auf dem gleichen Niveau ist wie in unserem Land oder wie in den meisten europäischen Ländern. Trotzdem hat sich die grosse Mehrheit der Kommission - ich habe es Ihnen gesagt, der Entscheid fiel mit 10 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung - dafür entschieden, wegen der überwiegenden wirtschaftlichen Interessen der Schweizer Exportwirtschaft Ihnen das neue Abkommen zur Genehmigung vorzuschlagen.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der grossen Mehrheit unserer Kommission, beiden Abkommen - dem Abkommen mit dem Vereinigten Königreich wie jenem mit Brasilien - zuzustimmen.