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Vonlanthen Beat · Ständerat · 2019-03-06

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

Der Bundesrat empfiehlt die Annahme der Motion. Ich danke ihm dafür ganz herzlich. Die klare Empfehlung ist so einleuchtend, dass die Regierung keine speziellen Ausführungen zu diesem Vorschlag machen muss.

Ich habe mir aber trotzdem vorgenommen, hier etwas den Hintergrund des Vorstosses auszuleuchten. Für Nichtspezialisten - und ich zähle mich klar auch dazu - ist es nicht ohne Weiteres einleuchtend, warum die Bundesverwaltung elektronische Schnittstellen einrichten soll und welche Vorteile es bringt, wenn der Bundesrat in Zukunft eben sogenannte API - Application Programming Interfaces, also Programmschnittstellen - in der Bundesverwaltung installiert.

Konkret geht es mir mit dem Vorstoss darum, die folgenden drei Ziele zu erreichen:

1.[NB]Der Informationsaustausch innerhalb der Bundesverwaltung und vor allem zwischen der Bundesverwaltung und Privaten - seien es nun Unternehmen oder Privatpersonen - soll verbessert und vor allem erleichtert werden. Es geht damit namentlich auch um einen zentralen Beitrag an die vieldiskutierte administrative Entlastung der Unternehmen.

2.[NB]Der Vorstoss unterstützt die Umsetzung der E-Government-Strategie des Bundes und definiert klare Ziele und Prioritäten. Die explizite Nennung einer zeitlichen Frist, nämlich 2022, beschleunigt die entsprechenden Massnahmen.

3.[NB]Der zunehmende Rückstand des Bundes im Bereich Digitalisierung kann auf diese Weise reduziert werden. Es geht dabei um einen Rückstand gegenüber dem Privatsektor, in dem entsprechende Programmschnittstellen bereits heute gang und gäbe sind, aber auch um einen Rückstand gegenüber anderen Ländern, die uns zunehmend digital abhängen.

Vor dem Hintergrund dieser Zielsetzungen will ich noch etwas eingehender darlegen, weshalb sich das Bundesparlament mit dieser scheinbar technischen Frage überhaupt befassen soll. Eine gleichlautende Motion wurde übrigens in der Grossen Kammer von Nationalrat Franz Grüter eingereicht.

Programmierte Schnittstellen bilden eine der zentralen Grundlagen der digitalisierten Verwaltungsführung. Sie ermöglichen es, dass Maschinen oder besser Programme, wie zum Beispiel unternehmensinterne Enterprise-Resource-Planning-Systeme, direkt miteinander "sprechen" können. Behörden, Unternehmen und Privatpersonen können so direkt, also automatisiert, sekundenschnell miteinander kommunizieren. Aufwendige Scanning- oder Abtipp-Arbeiten - übrigens nicht unwesentliche Fehlerquellen! - können damit vermieden werden.

Erhebungen wie zum Beispiel der E-Government Benchmark Report der EU zeigen, dass in diesem Bereich zahlreiche Länder der Schweiz weit voraus sind. Der Bundesrat hat die Thematik übrigens in seiner Botschaft über die Standortförderung des Bundes 2020-2023 vom 20. Februar dieses Jahres breit ausgeführt. Konkret können Unternehmen in anderen Ländern ihre Geschäfte mit den Behörden digital automatisiert abwickeln, während dies in der Schweiz weitgehend noch nicht möglich ist. "Ein solch hoher E-Government-Ausbaustandard wurde in der föderalen Schweiz bisher noch nicht erreicht", schreibt der Bundesrat in dieser Botschaft.

Auch wenn wir international etwas hinterherhinken, dürfen wir durchaus feststellen, dass auch bei uns bereits viel aufgegleist und in Umsetzung begriffen ist. Der Bund betreibt heute einen grossen Aufwand, um seine Leistungen nicht nur analog, sondern auch elektronisch über departementsspezifische oder sogar amtsspezifische Portale zugänglich zu machen. Diese Portale bergen aber wesentliche Nachteile. Die Betreiberinnen und Betreiber wie auch die Nutzerinnen und Nutzer müssen immer mehr unterschiedliche Portale des Bundes bewirtschaften, was einen grossen Aufwand erfordert. Diese Portale sind sowohl im Aufbau als auch im Betrieb teuer, tragen aber oft wenig zur weiteren Automatisierung der Prozesse bei. Gerade die Vernetzung innerhalb der Bundesverwaltung und mit Kantonen und Gemeinden kommt beim Fokus auf Portale zu kurz.

Die vorliegende Motion will die guten Ansätze aber nicht torpedieren oder gar über Bord werfen. Im Gegenteil: Sie will die bestehenden Bestrebungen für amts- und departementsübergreifende Plattformen, wie zum Beispiel Easygov.swiss, zielgerichtet unterstützen. Dieses Transaktionsportal für die Wirtschaft aus der E-Government-Strategie Schweiz bündelt die diversen Portale, reduziert so Kosten und erhöht die Benutzerfreundlichkeit. Auch diese Initiative benötigt aber Schnittstellen, damit mehr Behördenleistungen angeboten werden können. Neben den Unternehmen und Privatpersonen können insbesondere auch Verwaltungsstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden von Schnittstellen profitieren. Sie benötigen zur Abwicklung dieser Geschäfte häufig Daten anderer Behörden. Mittels der geforderten Schnittstellen wird ihre Aufgabe kostengünstig vereinfacht und qualitativ verbessert, da die Datenqualität steigt.

Zum Schluss will ich noch kurz zwei kritische Gretchenfragen stellen:

1.[NB]Wie hast du's mit dem Datenschutz bei diesen automatisierten Vorgängen? Dazu kann man sagen, dass Behörden datenschutzrelevante Daten nur austauschen, bearbeiten und behalten dürfen, wenn sie dazu gesetzlich ermächtigt sind. Diese gesetzlichen Bestimmungen kommen auch beim Datenaustausch über Schnittstellen zur Anwendung. Der Datenschutz muss vollumfänglich gewährleistet bleiben, der gläserne Bürger und das gläserne Unternehmen entstehen bei Annahme der Motion deshalb nicht.

2.[NB]Wie steht es um die Kosten bei der Einführung dieser Schnittstellen? Die Einrichtung von Schnittstellen ist nicht [PAGE 55] gratis. Doch im Vergleich mit der Entwicklung der Portale sowie mit den jährlichen Kosten ihres Betriebes ist die Einrichtung von elektronischen Schnittstellen ohne jährlich wiederkehrende Betriebskosten um ein Vielfaches günstiger. Eine genaue Kostenabschätzung müsste im Rahmen der Umsetzung der Motion erarbeitet werden. Eine Gesamtbilanz unter Einbezug der Vorteile für die Kunden, Unternehmen und Privatpersonen wird aber auf alle Fälle positiv ausfallen.

Zusammenfassend: Die vorliegende Motion will die Bestrebungen des Bundesrates, der Kantone und der Gemeinden hin zur digitalen Verwaltung unterstützen und beschleunigen. Elektronische Schnittstellen sind das A und O für die Ausschöpfung des brachliegenden Potenzials der Digitalisierung beim Staat.

Ich bitte Sie daher, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, die Motion anzunehmen und damit die Schweiz in der Digitalisierungsstrategie im internationalen Vergleich besser zu positionieren, den Standort Schweiz zu stärken und namentlich unsere Unternehmen administrativ zu entlasten.