Gysi Barbara · Nationalrat · 2019-03-06
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Ich vertrete hier die Minderheit Heim. Frau Heim hat heute als Kommissionssprecherin eine andere Aufgabe.
Wir sind beim Thema Bussen. Artikel 87 sieht für verschiedene Straftaten, etwa für Verletzungen der Meldepflichten, Bussen bis zu 50[NB]000 Franken vor. Für grosse Firmen ist diese Strafandrohung nicht abschreckend genug. Die Firma Depuy beispielsweise hat ihre Hüftgelenkprothesen trotz dieser Strafandrohung noch während zwei Jahren vertrieben, obwohl man in den USA bereits um die Probleme wusste. Grosse Firmen wie Medtronic können Bussen in einer Höhe von 50[NB]000 Franken aus der Portokasse bezahlen.
Halten wir uns vor Augen: Allein in der Schweiz generiert die Medizinprodukteindustrie 2,2 Prozent des BIP. Sie macht rund 15 Milliarden Franken Umsatz. Der Exportanteil beträgt 72 Prozent. Das ist eine sehr finanzträchtige Branche mit hohen Umsätzen, mit einem Markt, in dem hohe Gewinne gemacht werden können. Wir haben gehört, dass Schindluder getrieben worden ist. Da ist eine Bussenhöhe von gerade mal 50[NB]000 Franken lächerlich wenig.
Die GPK-SR hat Swissmedic gefragt, ob die Rechtsgrundlagen angemessen seien. Swissmedic gab darauf die Antwort, dass dem grundsätzlich so sei: "Zu prüfen wäre allenfalls, ob die Strafbestimmungen für Verstösse gegen die Meldepflicht betreffend qualitativ ungenügende Heilmittel nicht verschärft werden müssten." Das ist das, was Kollegin Heim jetzt fordert. Wir haben in der Kommission von einem Schreiben von Swissmedic Kenntnis genommen, in welchem Swissmedic auf das Versicherungsaufsichtsrecht hinwies, wo die Maximalbusse 500[NB]000 Franken beträgt. Eine Bussenhöhe von 500[NB]000 Franken ist nichts Aussergewöhnliches in einem Markt, in dem sehr viel Geld verdient werden kann. Darum schlagen wir in diesem Minderheitsantrag 500[NB]000 Franken vor.
Sie müssen wissen: Durch fehlerhafte Prothesen fallen in der Schweiz zusätzliche Kosten in Millionenhöhe an; Kosten, die dann durch die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler, im Spitalbereich auch durch die öffentliche Hand finanziert werden müssen. Es gibt viele Reoperationen bei Implantaten, und das ist kostspielig. Daneben verursacht es für die betroffenen Personen und ihr Umfeld auch grosses Leid. Da ist es doch absolut richtig, dass man wirklich hohe Bussen verhängt, wenn eine Pflicht verletzt wird, denn man kann damit vielleicht einen Teil dieser Kosten decken.
Wir wollen darum diesen Bussenrahmen erhöhen. Ich bitte Sie, die Minderheit Heim zu Artikel 87 zu unterstützen. [PAGE 86]