Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2019-03-06
Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion ist für Eintreten. Wir anerkennen den Handlungsbedarf und das Ziel der Weiterentwicklung und Optimierung der Invalidenversicherung.
Die Ergebnisse der Evaluationen der 4., 5. sowie des ersten Teils der 6. IV-Revision zeigen, dass die erwähnten Teilrevisionen zwar dazu geführt haben, dass die IV in verstärktem Mass auf die Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung der Versicherten in die Arbeitswelt gewirkt hat. Auf der anderen Seite geht aus den Evaluationen aber auch hervor, dass die Reformen bei zwei Zielgruppen, bei den jungen Erwachsenen und bei Personen mit psychischen [PAGE 89] Beeinträchtigungen, bisher nicht den erwarteten Erfolg gebracht haben. Es ist deshalb richtig, dass das System der Eingliederung weiter optimiert und die vorliegende Reformvorlage speziell auf die beiden erwähnten Zielgruppen ausgerichtet wird. Die FDP ist mit dem Bundesrat auch einig, dass diese Herausforderung nur in enger Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern und allen weiteren Akteuren rund um die IV bewältigt werden kann.
Nicht einig ist die FDP mit dem Bundesrat bei der Frage der Entschuldung der IV. Wir haben bereits bei der Beratung der Vorlage in der Kommission darauf hingewiesen, dass die finanzielle Situation der IV vom Bundesrat zu optimistisch dargestellt wird. Gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Sozialversicherungen ist im Jahr 2017 bei der IV ein positives Umlageergebnis von 797 Millionen Franken erzielt worden. Auf den ersten Blick ist das ein erfreuliches Resultat. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich aber, dass die IV strukturell nach wie vor tief in den roten Zahlen steckt, denn das positive Ergebnis ist nur dank der bis Ende 2017 befristeten rund 1,1 Milliarden Franken pro Jahr aus den 0,4 Mehrwertsteuer-Prozenten und der Schuldzinsübernahme durch den Bund zustande gekommen. Ohne diese Finanzspritzen resultierte 2017 ein tatsächliches strukturelles Defizit von knapp 400 Millionen Franken. Das schlechte Börsenjahr und der Wegfall der Mehrwertsteuer-Zusatzfinanzierung führten 2018 dazu, dass die IV ein negatives Betriebsergebnis von mehreren Hundert Millionen Franken erwirtschaftet hat.
Darüber hinaus hat der Präsident von Compenswiss bei der Präsentation seiner Zahlen am 14. Februar 2019 festgestellt, dass die Rückzahlung der IV-Schulden an die AHV in den nächsten Jahren unwahrscheinlich ist. Das bedeutet, dass die IV ohne weitere strukturelle Massnahmen, sprich Sparanstrengungen, nicht nachhaltig finanziert sein wird, geschweige denn ihre heutige Schuldenlast von noch rund 10 Milliarden Franken gegenüber der AHV wie versprochen zurückzahlen kann. Denn wir sollten nicht vergessen: Nur eine nachhaltig schuldenfreie IV ist eine sichere IV für die Schwächsten in unserer Gesellschaft, welche auf diese wichtige Sozialversicherung angewiesen sind.
Wir wissen es: Der Bundesrat wollte gemäss Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (5. Revision) die IV-Schulden bis 2024 getilgt haben. In der Vernehmlassungsvorlage zur Weiterentwicklung der IV vom Dezember 2015 betonte derselbe Bundesrat, die Entschuldung der IV werde bis 2030 abgeschlossen sein, gemäss damaligen Projektionen sogar im Verlaufe des Jahres 2028. Stand heute soll die IV frühestens 2032 schuldenfrei sein.
Die aufgezeigte Verschlechterung der Aussichten auf Schuldenrückzahlungen bestätigt die Richtigkeit der von der Kommissionsmehrheit in Artikel 38 IVG und Artikel 35ter AHVG beantragten Sparmassnahme bei den Zulagen an Eltern mit Anspruch auf eine Kinderrente. Gerade bei den Zulagen für Kinder gibt die FDP-Fraktion zu bedenken, dass seit deren Einführung verschiedene zusätzliche Leistungen dazugekommen sind, wie die zweite Säule, die Ergänzungsleistungen sowie Familienzulagen für alle Kinder. Unter Berücksichtigung dieser Ausgangslage ist es unseres Erachtens zumutbar, dass die bisherige überhöhte Zulage pro Kind, wie seinerzeit vom Bundesrat bei der IV-Revision 6b beantragt, von 40 auf 30 Prozent einer einfachen bzw. einer vollen IV-Rente gesenkt wird. Damit können, wie wir in der Detailberatung aufzeigen werden, Fehlanreize korrigiert werden, die der Reintegration von Versicherten mit Kindern in die Arbeitswelt entgegenstehen. Mit dieser Massnahme können gemäss aktualisierten Berechnungen des Bundesrates pro Jahr 88 Millionen Franken bei der IV und 40 Millionen Franken bei der AHV eingespart werden.
Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt im Interesse der finanziellen Gesundung der IV mehrheitlich auch die zweite vom Bundesrat bei der IV-Revision 6b beantragte Sparmassnahme in Artikel 51 gemäss Minderheit Herzog. Es geht hier ebenfalls um überhöhte Leistungen der IV respektive um Reise- und Transportentschädigungen. Mit dieser Massnahme können rund 6 Millionen Franken eingespart werden.
Bei den Hauptelementen der Reformvorlage befürwortet die FDP-Liberale Fraktion vor allem das vom Bundesrat beantragte stufenlose Rentensystem für einen Invaliditätsgrad zwischen 40 und 70 Prozent. Auf diese Weise sollen IV-Bezüger einen stärkeren Anreiz erhalten, möglichst weitgehend erwerbstätig zu bleiben.
Demgegenüber wird die FDP-Liberale Fraktion den vom Bundesrat eingefügten neuen Artikel 68sexies nicht unterstützen. Der Artikel sieht vor, dass der Bundesrat die Dachverbände der Arbeitswelt auf nationaler Ebene gesetzlich zur Zusammenarbeit mit verbindlichen Eingliederungszielen verpflichten kann. Dies würde in der Praxis letzten Endes zu einer IV-Quote führen, was nicht das Ziel der Reform sein kann.
So lehnen wir auch den von der Minderheit Schenker Silvia beantragten Artikel 19 ab, wonach Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten verpflichtet werden sollen, mindestens 1 Prozent Arbeitnehmende zu beschäftigen, die von Invalidität betroffen sind. Ein solcher Artikel würde sich kontraproduktiv auf die künftige Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitgeber auswirken.
Die FDP-Liberale Fraktion stellt in ihrer politischen Gesamtbeurteilung fest, dass die Reformvorlage gemäss Mehrheit der Kommission in die richtige Richtung geht. Die Vorlage wird die Eingliederung von erkrankten und behinderten Menschen in die Arbeitswelt wirksam verbessern, vorhandene Fehlanreize bei Eltern mit einer tragbaren Senkung von Zulagen beseitigen, deren Arbeitsreintegration verbessern und schliesslich bei der überschuldeten IV auch zu notwendigen Einsparungen führen.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, grundsätzlich die Mehrheitsanträge zu unterstützen, wobei wir bei Artikel 51 dem Minderheitsantrag Herzog zustimmen werden.