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Heim Bea · Nationalrat · 2019-03-06

Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-06

Wortprotokoll

Das Schicksal der Behinderung zu erleichtern ist ein grosses Anliegen der SP-Fraktion. In Block 2 geht es um solche Punkte, um die Übernahme von Leistungen durch die IV, um die Qualität der Gutachten.

So komme ich jetzt zu Artikel 14. Artikel 14 will nicht nur den Umfang und die Voraussetzungen für die medizinische Leistungsübernahme bestimmen, sondern in Absatz 2 geht es eben auch um die Harmonisierung von [PAGE 111] Invalidenversicherung und Krankenversicherung. Da stellt sich die Frage, ob sich das KVG-Prinzip von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit generell auf den IV-Bereich übertragen lässt, wie es der Bundesrat vorschlägt. Denken Sie z. B. an seltene Krankheiten, die ja nur ganz wenige betreffen. Schon da ist es klar: Das geht einfach nicht. Die Betroffenen können nichts dafür, dass die Wissenschaft nicht in der Lage ist, die Wirtschaftlichkeit und die Wissenschaftlichkeit sämtlicher Behandlungen nachzuweisen. Unsere Aufgabe ist es aber, hier dafür zu sorgen, dass niemand durch die Maschen fällt.

Seltene Krankheiten gehören auf die Liste der Geburtsgebrechen. Aber weil sie eben selten sind, müssen wir pragmatisch bleiben. Ersparen wir also den Betroffenen den zermürbenden Kampf, ihre Ansprüche über Anwälte durchsetzen zu müssen. Eigentlich hätte ich Ihnen gerne empfohlen, der Minderheit Carobbio Guscetti zu folgen, die verlangt, dass die medizinischen Massnahmen dort, wo es möglich ist, die WZW-Kriterien erfüllen, aber dass die Versicherung weiterhin auch andere bewährte medizinische Massnahmen finanziert. Nun ist dieser Antrag zurückgezogen worden. Trotzdem wollte ich dazu sprechen, denn wir haben gesagt, es solle nun in der Verantwortung des Ständerates liegen, hier eine Lösung zu formulieren, die auch seltenen Gebrechen und seltenen Krankheiten gerecht wird.

Die Absätze 5 und 6 von Artikel 14 betreffen die Reisekosten. Die verwaltungsinterne Überprüfung hat gezeigt, dass die Kosten für die IV weit geringer sind als in der Botschaft angegeben. Somit wären auch die Einsparungen weit geringer. Es ist nicht möglich, wenn man jetzt die Reisekosten kürzen würde, die IV zu konsolidieren oder auf in finanzieller Hinsicht ganz gesunde Beine zu stellen.

Aber für Familien mit einem schwerbehinderten Kind oder mit einem schwerkranken Kind, das immer wieder zur Behandlung in spezielle Zentren reisen muss, wäre es eine unheimlich grosse Belastung, jetzt auch noch die Reisekosten oder die Kosten, die entstehen, um beim Kind zu bleiben, übernehmen zu müssen. Man muss auch bedenken, dass die Pflege für die Eltern oft heisst, dass sie rund um die Uhr beansprucht sind und ihre berufliche Tätigkeit zum Teil aufgeben müssen. Wenn wir jetzt noch die Reisekosten kürzen und sagen, dass nur ausserordentliche Reisekosten übernommen werden, gibt es einerseits Abgrenzungsschwierigkeiten. Andererseits sollten wir diese finanzielle Last den Eltern nicht zumuten.

Deshalb lehnt die SP-Fraktion die Anträge der Minderheit Herzog ab.

In Artikel 44 ATSG geht es um die Unabhängigkeit und die fachliche Qualität der Gutachter und der Gutachten sowie um die Stärkung der Position der Betroffenen und ihrer Organisationen - zwei zentrale Themen. Hier ist in den Absätzen 2 und 3 explizit festzuhalten, dass medizinische und nichtmedizinische Gutachten bei versicherungsexternen unabhängigen Sachverständigen einzuholen sind. Folgen Sie hier der Minderheit Schenker Silvia - folgen Sie überhaupt bei allen Anträgen der Minderheit Schenker Silvia!

Ich fasse zusammen - ich bedauere, dass die Zeit für mich schon abgelaufen ist -: Die SP-Fraktion bittet Sie, bei Artikel 14 Absätze 5 und 6 den Minderheitsantrag Herzog klar abzulehnen und bei Artikel 44 Absätze 2, 3 und 4 ATSG den Minderheitsanträgen Schenker Silvia zu folgen. Bei Artikel 44 Absatz 6 ATSG wird die SP-Fraktion der Mehrheit folgen und bei Artikel 44 Absatz 7 ATSG der Minderheit Graf Maya.