Weibel Thomas · Nationalrat · 2019-03-06
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Mein Minderheitsantrag betrifft auch Artikel 44 Absatz 6. Mit diesem Antrag übernehme ich den Entwurf des Bundesrates. Der Bundesrat will in diesem Absatz in einer Kann-Formulierung in Buchstabe a "für Gutachten nach Absatz 1 Buchstabe c die Art der Vergabe des Auftrags an eine Gutachterstelle regeln". Das ist eben wichtig zu wissen: Dieser Absatz 1 Buchstabe c betrifft die polydisziplinären Gutachten. Weiter kann der Bundesrat gemäss Buchstabe b "für die Zulassung von medizinischen Sachverständigen für alle Gutachten nach Absatz 1" - also auch für die mono- und bidisziplinären Gutachten - "Kriterien erlassen". Gemäss Buchstabe c kann der Bundesrat "für die Zulassung und die Überprüfung von Gutachterstellen für Gutachten nach Absatz 1 Buchstabe c" - also wiederum für die polydisziplinären - "eine Stelle zur Qualitätssicherung schaffen oder beauftragen".
Ich weiss, Gutachten sind ein sehr sensibler Bereich. Schlagzeilen über fehlerhafte Gutachten waren eine Zeit lang an der Tagesordnung. Aktuell tauchen nur noch wenige neue Fälle auf. Viel öfters werden die alten Fälle redaktionell wieder aufgearbeitet. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass diese Thematik so gepflegt wird; denn es ist richtig, Gutachten sind in den Gerichtsunterlagen und kaum zu korrigieren.
Bei polydisziplinären Gutachten hat sich das Zuteilungsverfahren nach dem Zufallsprinzip bewährt. Wir müssen uns auch vor Augen führen: Polydisziplinär sind jedes Jahr rund fünftausend Gutachten. Im Vergleich zu meiner Minderheit regelt die Mehrheit auch die mono- und bidisziplinären Gutachten in derselben Art. Das würde jährlich nochmals rund zehntausend Gutachten betreffen. Zudem will die Mehrheit eine Kommission mit genau definierten Vertretungen von Sozialversicherung, Gutachterstellen, Ärzteschaft, Wissenschaft, Patienten- und Behindertenorganisationen schaffen. Diese Kommission soll die Zulassung als Gutachterstelle, das Verfahren zur Erstellung und die Ergebnisse der Gutachten überwachen.
Der Antrag der Mehrheit stellt eine Überregulierung dar. Denn es bestehen in erster Linie dort Probleme mit Gutachten, wo bereits in der Vergangenheit reagiert worden ist, wo zusätzliche Regelungen eingeführt worden sind - nämlich bei den polydisziplinären Gutachten. Hier wurde durch die Rechtsprechung das Zufallsprinzip auferlegt. Hinzu kommt, dass das BSV Vertragspartei ist, Auftraggeber aber die IV-Stellen sind. Oder anders gesagt: Vertragspartei und Auftraggeber sind nicht identisch. Das führt auch dazu, dass IV-Stellen bei Qualitätsproblemen kein wirkungsvolles Mittel zur Verfügung haben, um die Qualität nachhaltig zu verbessern.
Deshalb ist es auch richtig und notwendig, dass der Bundesrat und damit auch die Minderheit mit Buchstabe c für diese polydisziplinären Gutachten eine Stelle für Qualitätssicherung schaffen oder zumindest eine bestehende Stelle damit beauftragen will.
Führen Sie die bewährte Praxis weiter, verhindern Sie eine Überregulierung, und stimmen Sie dem Antrag meiner Minderheit II zu!
Ich nutze die Gelegenheit, Ihnen hier auch kurz die Position der grünliberalen Fraktion mitzuteilen. Diese ist nämlich ganz kurz und bündig: Die grünliberale Fraktion lehnt alle übrigen Minderheitsanträge in Block 2 ab.