Schenker Silvia · Nationalrat · 2019-03-06
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-06
Wortprotokoll
Namens der SP-Fraktion möchte ich bei diesem Block 3 Position zu den einzelnen Anträgen beziehen. Wie ich schon im Eintretensvotum gesagt habe, ist die SP-Fraktion dem stufenlosen Rentensystem gegenüber sehr kritisch eingestellt. Wir hatten diese Position schon damals, als wir bei der IV-Revision 6b über dieses System diskutiert haben.
Die Absicht des Bundesrates ist es, mit dem stufenlosen Rentensystem sogenannte Schwelleneffekte zu beseitigen und damit positive Anreize zu setzen, sodass Menschen mit Behinderung ihre sogenannte Restarbeitsfähigkeit möglichst nutzen und einer teilweisen Erwerbstätigkeit nachgehen. Dagegen wäre in einem idealen Arbeitsmarkt grundsätzlich nichts einzuwenden. Nur ist die Realität in der Erfahrung der Betroffenen eine ganz andere: Arbeitsstellen für Menschen mit Leistungseinschränkungen sind sowieso schon viel zu dünn gesät. Je höher der Invaliditätsgrad, desto schwieriger ist es, eine Arbeitsstelle zu finden, die es den Betroffenen ermöglicht, die Einkommenslücke zu decken.
Mich ärgert es ehrlich gesagt auch immer, wenn von Anreizen gesprochen wird. Diese Wortwahl suggeriert, dass sich die Menschen ohne diese Anreize nicht darum bemühen, eine Stelle zu finden. Ich kenne weit mehr Menschen mit IV-Renten, die sehr gerne arbeiteten, wenn sie denn eine passende Stelle finden würden, als solche, die das nicht wollen. Das will ich hier in aller Deutlichkeit sagen. Viele der Betroffenen wären unendlich dankbar, wenn ihnen die Arbeitswelt eine Chance geben würde, wenigstens einen Teil ihres Einkommens durch Erwerbsarbeit zu erzielen. Aber eben: Es mangelt an geeigneten Arbeitsplätzen. Oder wenn solche vorhanden sind, dann ist die Konkurrenz gross.
Den Preis für die Beseitigung von Schwelleneffekten würden aber vor allem die Menschen bezahlen, die einen IV-Grad [PAGE 120] von 60 bis 69 Prozent haben. Für diese Gruppe würde das neue System Rentenkürzungen von bis zu 20 Prozent bedeuten. Das ist deshalb so, weil der Bundesrat die Vorgabe gemacht hat, die Umstellung müsse kostenneutral sein.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, das neue stufenlose Rentensystem abzulehnen und beim geltenden Recht zu bleiben. Dafür müssen Sie dem Antrag der Minderheit III (Lohr) zustimmen. Falls Sie das nicht tun, bitte ich Sie, der Minderheit II (Ruiz Rebecca) zu folgen, welche das stufenlose Rentensystem nur für Neurenten fordert, oder dann zumindest die Minderheit I (Ruiz Rebecca) zu unterstützen, welche wenigstens die über 50-Jährigen davon ausnehmen will, dass ihre Rente auf das neue System umgestellt wird.
Weiter bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion sehr eindringlich, von der Kürzung der Kinderrenten Abstand zu nehmen. Mit der Kürzung von 40 auf 30 Prozent der Hauptrenten treffen Sie besonders verletzliche Gruppen, nämlich die Kinder von Personen, die eine IV- oder AHV-Rente haben. Die Einkommensverluste müssen in vielen Fällen von den Ergänzungsleistungen aufgefangen werden. Es gäbe Einsparungen bei der IV oder der AHV, die also eine reine Kostenverschiebung wären. Wichtig zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die Überversicherungsregel, die dafür sorgt, dass IV-Rentenbezügerinnen oder -bezüger zusammen mit der Kinderrente nie mehr als 90 Prozent des massgeblichen jährlichen Einkommens erhalten dürfen. Kommt hinzu, dass die Kombination des stufenlosen Rentensystems mit der Kürzung der Kinderrenten besonders gravierend wäre. Inclusion Handicap hat uns dies anhand eines Beispiels aufgezeigt. Dieses Schreiben haben Sie alle erhalten. In besonders krassen Fällen kann es zu einer Einkommenseinbusse von 540 Franken pro Monat kommen.
Als Letztes möchte ich Sie bitten, auf die Änderung der Begrifflichkeit zu verzichten, wie sie Herr Weibel in der Kommission beantragt hat und wie sie dort leider eine Mehrheit gefunden hat. Anstelle von Kinderrenten soll der Begriff "Zulage für Eltern" verwendet werden. Frau Feri hat dazu bereits ausführlich Stellung bezogen. Daher fasse ich mich kurz. Ich vermute sehr stark, dass hinter der vermeintlich rein semantischen Änderung politische Absichten stecken. Eine Zulage für Eltern lässt sich leichter kürzen als eine Kinderrente. Dazu wollen wir nicht Hand bieten.
Ich bitte Sie also, dem Antrag der Minderheit Feri Yvonne zuzustimmen und bei den heutigen Begriffen zu bleiben.