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Barrile Angelo · Nationalrat · 2019-03-07

Barrile Angelo · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-07

Wortprotokoll

Bei der Ermächtigung zur Erteilung von Auskünften in Artikel 6a Absatz 2 unterstützen wir die Minderheit Schenker Silvia, die beantragt, beim bisherigen Recht zu bleiben. Nicht namentlich erwähnte Dritte - also Ärztinnen und Ärzte, Arbeitgeber, Leistungserbringer, Versicherungen und Amtsstellen - sind heute ermächtigt, der IV Auskünfte zu geben. Das ist auch sinnvoll so, damit allfällig wichtige Informationen, die für die IV-Abklärung relevant sind, weitergegeben werden dürfen.

Wir sind aber dagegen, dass diese Stellen verpflichtet werden, sämtliche Auskünfte zu erteilen. Bei einer Verpflichtung zur Auskunft besteht die Gefahr, dass die Stellen - insbesondere Ärztinnen und Ärzte - Auskünfte erteilen müssen, die für die Patienten zwar in der Vergangenheit wichtig waren, aber nichts mehr mit dem aktuellen Leiden zu tun haben. Sie müssen diese Auskunft geben, da widerspreche ich Kollege Pezzatti: Wenn ich als Hausarzt das IV-Formular zum Bericht bekomme und da steht, dass sämtliche Unterlagen der letzten drei Jahre zu liefern sind, dann muss ich alles mitliefern. Da kann ich nicht entscheiden, was wichtig und was unwichtig ist. Da gibt es Daten, die gehen die IV nichts an und haben mit dem Fall nichts zu tun. Für mich als Arzt sind der [PAGE 132] Patientenschutz und die Vertraulichkeit der Daten sehr wichtig und haben eine hohe Priorität. Ich möchte immer noch die Möglichkeit haben, nur die Daten weiterzugeben, die mit dem Fall zu tun haben.

Bei Artikel 19 unterstützen wir die Minderheit Schenker Silvia. Es ist unbestritten, dass für Menschen mit Beeinträchtigung zu wenige Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Aber genau diese wären essenziell, damit eine Integration oder eine Wiedereingliederung in die Arbeitswelt gelingt. Zwar finden seit Jahren oder gar Jahrzehnten ein regelmässiger Austausch und nationale Konferenzen zum Thema statt, und es wird regelmässig die Absicht geäussert, dass solche Arbeitsplätze geschaffen werden - aber es bleibt beim Versprechen. Die Umsetzung harzt.

Nun können wir jahrzehntelang weiterdiskutieren, und es passiert doch nichts - oder wir entscheiden, einen Schritt vorwärts zu machen. Wir sind der Meinung, dass grössere Unternehmen sehr wohl in der Lage wären, auch entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Mit dem Antrag der Minderheit Schenker Silvia sollen Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten verpflichtet werden, zu 1 Prozent Arbeitnehmende mit psychischer oder körperlicher Beeinträchtigung zu beschäftigen - und das ist nicht viel! Wer das nicht kann, wer das nicht macht, kann einen Beitrag in den Fonds leisten, damit solche Unterstützungsmassnahmen finanziert werden können. Kleinere und mittlere Betriebe sind im Antrag bewusst ausgeschlossen.

Dass die regionalen ärztlichen Dienste im Abklärungsprozess nur Ärztinnen und Ärzte kontaktieren sollen, geht uns zu wenig weit. Es macht Sinn, wenn die abklärenden Ärztinnen und Ärzte der IV auch mit anderen Diensten und Berufsgruppen Kontakt aufnehmen dürfen und nicht nur mit den Sachbearbeitenden. Aus diesem Grund unterstützen wir den Antrag der Minderheit Schenker Silvia zu Artikel 54a Absatz[NB]5, diesen Absatz zu streichen.

Bei Artikel 68sexies lehnen wir den Antrag der Minderheit Herzog ab und unterstützen den Antrag der Mehrheit. Der Bundesrat soll in Zukunft die Möglichkeit haben, mit Dachverbänden der Arbeitswelt Zusammenarbeitsvereinbarungen abzuschliessen, um die Eingliederung in den Arbeitsmarkt für Menschen mit einer Behinderung zu stärken.

Bei Artikel 32 Absatz 3 ATSG und Artikel 88 BVG unterstützen wir die Anträge der Minderheiten Schenker Silvia und somit die Version des Bundesrates. Uns überzeugt die Argumentation des Bundesrates, dass die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge, also namentlich die Pensionskassen, ebenfalls zu den Sozialversicherungen gezählt werden; klar sollen sie entsprechende Meldungen erhalten. Aber diese Gruppe der Versicherungen separat aufzuzählen ist überflüssig, und deshalb lehnen wir den Antrag der Kommissionsmehrheit ab.