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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2019-03-07

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-07

Wortprotokoll

In Artikel 4 geht es darum, wer dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen unterstellt ist. Absatz 2 regelt die Situation der öffentlichen und privaten Unternehmen, die öffentliche Dienstleistungen erbringen und die mit ausschliesslichen oder besonderen Rechten ausgestattet sind. Bei Buchstabe b geht es nun um die Produktion, Fortleitung und Verteilung von elektrischer Energie. Der Ständerat will hier die Stromproduktion vom Beschaffungsgesetz ausnehmen und nur die Fortleitung und Verteilung dem Gesetz unterstellen.

Die Stromproduktion ist aber schon seit 1994 und 2012 dem Beschaffungsrecht unterstellt. Die Schweiz hat sich auch verpflichtet, dies weiterhin zu tun. Das macht auch Sinn, weil wir in der Stromproduktion Monopolstellungen haben, die Preisbildung nicht durch den Wettbewerb geprägt ist und das vorteilhafteste Angebot nicht einfach so ausgesucht werden kann. Zumindest gilt das für die gefangenen Kundinnen und Kunden und für das kleinere und mittlere Gewerbe. In diesem Bereich hat die Strommarktliberalisierung noch nicht stattgefunden. Sollte dem mal so sein, dann wäre die Ausgangslage eine andere. So weit sind wir aber nicht. Es geht in diesem Markt immerhin um jährlich mindestens 600 Millionen Franken, die die rund 350 Unternehmen im Beschaffungsbereich ausgeben. Da geht es beispielsweise um Ersatzinvestitionen, um Neubauten und Erweiterungen.

Ich bitte Sie, hier der klaren Mehrheit Ihrer Kommission und dem Bundesrat zu folgen und die Stromproduktion wie bis anhin dem Beschaffungsgesetz zu unterstellen. Wir haben auch als Konsumentinnen und Konsumenten ein grosses Interesse daran, dass Beschaffungen bei der Stromproduktion nach den Zielsetzungen des Beschaffungsgesetzes - wirtschaftlicher Einsatz der öffentlichen Mittel, Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieterinnen, Förderung des Wettbewerbs sowie Transparenz der Verfahren - erfolgen. Diese Beschaffungen sollen gemäss unserer Gesetzgebung auch auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sein.

Nicht zu vergessen ist, dass Schweizer Unternehmen gesamthaft über einen diskriminierungsfreien Marktzugang zu ausländischen Beschaffungen in diesem Sektor verfügen. Auch für unseren Wirtschaftsstandort ist es entscheidend, dass dies so bleibt. Dann müssen wir uns aber auch an die internationalen Regeln halten.

Deshalb bitte ich Sie, hier der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und die Stromproduktion wie bis anhin ebenfalls diesem Gesetz zu unterstellen.