Walti Beat · Nationalrat · 2019-03-07
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-07
Wortprotokoll
Das ist nun wirklich eine wichtige Bestimmung in diesem Beschaffungsrecht. Es geht um eine sehr fundamentale Frage. Letztlich geht es um die Frage der Kompatibilität unserer Regelung mit den WTO-Regeln, an denen wir als exportorientierte Nation ein eminentes, um nicht zu sagen existenzielles Interesse haben.
Die Ausgangslage ist halt einfach die, dass es ein Wesensmerkmal der international arbeitsteiligen Wirtschaft ist, dass Bund und Kantone gewisse Leistungen oder Produkte im Ausland einkaufen, die da wesentlich kostengünstiger hergestellt werden können. Umgekehrt stellen nämlich Schweizer Unternehmen Produkte und Leistungen mit hoher Wertschöpfung her, die sie ihrerseits auf den ausländischen Beschaffungsmärkten gewinnbringend absetzen können. Die WTO-Regeln sichern uns diese Möglichkeit. Wir sollten uns wirklich davor hüten, hier wider besseres Wissen Gesetzesbestimmungen zu beschliessen, die klar gegen diese Regeln verstossen. Es wäre ein klassisches Eigentor.
Der gefundene Kompromiss gemäss Mehrheitsantrag schafft nun die Möglichkeit, ausserhalb des Staatsvertragsbereichs die unterschiedlichen Preisniveaus zwischen der Schweiz und dem Ausland bei Beschaffungen zu berücksichtigen, wo dies möglich und sinnvoll erscheint. Reden Sie diesen Nichtstaatsvertragsbereich jetzt nicht schlecht. Es geht immerhin um zirka die Hälfte des Beschaffungsvolumens. Ich möchte auch noch daran erinnern, dass lediglich etwa 5 Prozent der Aufträge letztlich an ausländische Anbieter vergeben werden. Nicht beantwortet hat die Urheberin des Antrages der Minderheit auch die Frage, wie wir mit internationalen Lieferketten oder Wertschöpfungsketten von nationalen Anbietern - also inländischen Anbietern - umgehen sollen: Ist es gerechtfertigt, dass jemand einen regulatorischen Vorteil bekommt, der die Mehrzahl seiner Vorleistungen günstig im Ausland bezieht und dann hier gemessen am hohen schweizerischen Preisniveau einen Endpreis verrechnen darf, der ihm eine hohe Marge sichert? Das ist einfach nicht praktikabel.
Ich bitte Sie wirklich, hier nicht mit dem Feuer zu spielen und den Antrag der Minderheit Flückiger Sylvia abzulehnen. Der Antrag der Mehrheit bietet eine sehr pragmatische und wirkungsorientierte Möglichkeit, das berechtigte Anliegen massvoll umzusetzen.