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David Eugen · Ständerat · 2002-06-18

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-18

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, an der Motionsform festzuhalten, und dafür ergänzend zu dem, was ich in der Motionsbegründung ausgeführt habe, folgende Überlegungen beifügen:

Am 29. November 1998 haben Volk und Stände dem FinöV-Beschluss zugestimmt. Neben der Neat, das heisst der Nord-Süd-Linie, wurde auch der Beschluss über die Finanzierung des Anschlusses der Ost- und der Westschweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz gefasst. Diese beiden Beschlüsse - Neat und HGV - sind ja die Eckpfeiler der schweizerischen Verkehrspolitik. Nun werden im UVEK gegenwärtig dieses Bundesgesetz über die HGV-Anschlüsse Ost- und Westschweiz und eben die konkrete Umsetzung dieses FinöV-Beschlusses aus dem Jahre 1998 vorbereitet.

Ziel dieses Gesetzes und schon des FinöV-Beschlusses ist es, die Ost- und die Westschweiz an den internationalen Personenfernverkehr anzuschliessen. Zu diesem Zweck sollen insbesondere die Reisezeiten zwischen dem Städtesystem Schweiz und den Metropolen von Deutschland und Frankreich schrittweise massgeblich verkürzt werden. Zum Beispiel soll die Reisezeit für die Strecke Genf-Paris um 15 bis 30 Minuten verkürzt werden, ebenso für die Strecken Lausanne-Paris, Bern-Paris und Basel-Paris. In der Ostschweiz geht es um die Strecken Zürich-München und Zürich-Stuttgart.

Die Reisezeit auf der Strecke Zürich-München beispielsweise beträgt heute 4 Stunden und 15 Minuten. Das Ziel ist es, diese Reisezeit mit den Mitteln des FinöV-Beschlusses auf 3 Stunden und 15 Minuten zu reduzieren. Das wäre eine wesentliche Verbesserung des Anschlusses der Schweiz an das europäische Hochleistungseisenbahnnetz. Von München aus fahren die Züge weiter, einerseits nach Berlin und andererseits nach Wien. Diese Strecken werden von den entsprechenden Bahnen, insbesondere der Deutschen Bundesbahn, ausgebaut.

Wenn wir nun die beiden Teile dieses FinöV-Beschlusses - Ostschweiz und Westschweiz - betrachten, stellen wir fest, dass die Planung in der Westschweiz sehr weit vorangeschritten ist, und zwar sowohl was den Rechtsrahmen, die Verträge, als auch was die konkrete Bauplanung anbelangt, sodass in den Jahren 2004 bis 2006 die wesentlichen baulichen Massnahmen ausgeführt werden können. Es ist ganz klar, dass dieser deutliche Planungsfortschritt darauf zurückzuführen ist, dass sich die Schweiz an diesen Massnahmen - auch aufgrund ihres direkten Interesses an der Fahrzeitverkürzung - unmittelbar finanziell beteiligt. Diese baulichen und betrieblichen Massnahmen finden zur Hauptsache im Jurabogen statt, also auf dem Territorium von Frankreich.

Für die Strecke Zürich-München, die eben nach Berlin und Wien weiterführt, ist demgegenüber die Planung noch massiv im Rückstand. Das hat damit zu tun, dass sich die [PAGE 457] Schweiz an den für die Umsetzung dieser Fahrzeitverkürzung notwendigen Anlagen kostenmässig bisher nicht beteiligt. Es sind ganz konkrete Massnahmen, die notwendig wären: Es wären bauliche Massnahmen auf der Strecke Lindau-München notwendig, insbesondere die Elektrifizierung, damit die entsprechenden Neigezüge eingesetzt werden könnten. Damit liesse sich eine Fahrzeitverkürzung von 30 Minuten erzielen. Zudem wären bauliche Massnahmen auf der Strecke St. Gallen-Bregenz notwendig, die eine Verbesserung von 15 Minuten brächten. Schliesslich wäre als letzte Massnahme die Verlegung des Bahnhofes Lindau von der jetzigen Insellage auf das Festland vorzusehen, womit weitere 15 Minuten gewonnen würden.

Angesichts dieser Möglichkeiten, bedeutende Fahrzeitgewinne mit diesen meines Erachtens relativ bescheidenen baulichen Massnahmen zu erzielen, muss man sich vor Augen halten, dass eine Minute Fahrzeitgewinn im Mittelland 100 Millionen Franken kostet.

Für das, was wir zwischen Zürich und Bern tun, um eine Minute Fahrzeit zu gewinnen, brauchen wir 100 Millionen Franken. Die Kosten der Massnahmen, die zwischen Zürich und München einen Fahrzeitgewinn von einer Stunde bringen würden, liegen weit, weit unter diesen Aufwendungen, die hier gemacht werden. Ich möchte jetzt mit meiner Motion erreichen, dass in der Ost- und in der Westschweiz die gleichen Prinzipien für die HGV-Anschlüsse zur Anwendung gelangen, um die angestrebte Reisezeitverkürzung zu erzielen. Es ist klar, dass die Reisezeitverkürzung mit diesen drei konkreten Massnahmen auch in der Ostschweiz nur erreicht werden kann, wenn sich die Schweiz entsprechend ihrer Interessenlage - mehr nicht! - mitbeteiligt. Der Bundesrat wendet dagegen ein, er wolle deswegen nur ein Postulat entgegennehmen, die Situation sei anders als in der Westschweiz. Diese Auffassung kann ich nicht teilen. Es ist so, dass sich die Deutsche Bahn AG aus dem Fernverkehr in Richtung Bodenseeraum total zurückgezogen hat. Der Bodenseeraum - das Allgäu - ist, genau wie der Jura, ein Regionalerschliessungsgebiet. Die Erschliessung wird vom Bundesland Bayern organisiert. Es ist nicht etwa so, dass der Bund die Erschliessung nach Lindau organisiert, das tut vielmehr das Land Bayern im Sinne einer Regionalverkehrserschliessung. Deutschland hat kein wesentliches Interesse an der HGV-Strecke Zürich-München. Man kann diese Situation auch nicht mit der Situation an der Hochrheinstrecke vergleichen, d. h. beim Zulauf zur Neat von Frankfurt nach Basel. Dort ist es klar: Dort beteiligt sich auch Deutschland auf seinem Territorium und tut das auch ganz selbstständig, was ich absolut richtig finde. Dort ist die Interessenlage anders, das ist für Deutschland eine wichtige Achse in der Nord-Süd-Richtung. Leider ist es so - das ist ein Fakt -, dass dies in der Ost-West-Richtung nicht der Fall ist. Dort ist es vielmehr so, genau gleich wie gegenüber Frankreich, dass die Hauptinteressentin dieser Anknüpfung an das HGV-Netz eben die Schweiz ist. Aus diesen Gründen möchte ich mit meiner Motion unter Ziffer 1 erreichen, dass eine Kann-Bestimmung in dieses künftige Gesetz aufgenommen wird - nicht mehr und nicht weniger -, wonach eben die Schweiz für Anlagen, welche in ihrem ureigenen Interesse sind, vom Territorialprinzip abweichen kann. Mit anderen Worten: Die Schweiz kann sich ebenso in der West- wie in der Ostschweiz an solchen Anlagen beteiligen, um diese überhaupt zu realisieren.

Unter Ziffer 2 verlangt meine Motion, dass der Bundesrat mit den Nachbarstaaten Österreich und Deutschland ernsthafte Verhandlungen aufnimmt, um diese konkreten Massnahmen, die der Fahrzeitverkürzung dienen, näher an die Realisierung heranzuführen. Wahrscheinlich wird diese Realisierung gegenüber jener in der Westschweiz schon aufgrund der heutigen Situation um vier Jahre zurückliegen, sodass die Umsetzung der ersten Massnahmen ins Jahr 2010 fällt. Ich denke aber, es sei jetzt höchste Zeit, diese Massnahmen zu vereinbaren, sie nachher in den HGV-Beschluss hineinzunehmen und dort umzusetzen.

Ich bitte Sie daher, auch bei dieser Ziffer an der Motion festzuhalten.