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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-11

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-11

Wortprotokoll

Ich habe es am Schluss meiner Antwort gesagt: Die Haltung der Schweiz und jene der EU sind unterschiedlich. Aus Sicht der Schweiz ist nicht die gesamte Unionsbürgerrichtlinie eine Weiterentwicklung des Freizügigkeitsabkommens, sondern es gibt, vereinfacht gesagt, die Arbeitnehmerrechtsseite und die Unionsbürgerrechtsseite. Aus Sicht der EU ist es so, dass die Unionsbürgerrichtlinie eine Weiterentwicklung des Freizügigkeitsabkommens ist. Wenn - so wie Sie das sagen und ich das auch dargestellt habe - die Unionsbürgerrichtlinie im institutionellen Rahmenabkommen nicht erwähnt würde, müsste tatsächlich in Zukunft, wenn es darüber einen Streitfall gäbe, das Schiedsgericht, also das Streitschlichtungsverfahren, klären, wie es in dieser Sache weitergeht. Ich habe wörtlich gesagt: Der Ausgang eines entsprechenden Streitschlichtungsverfahrens wäre ungewiss. Möglicherweise würde der EuGH hier eine Auslegung machen, die eben eine andere ist als jene der Schweiz. Von daher besteht dieses Risiko. Die Schweiz hat eine andere Position, das möchte ich hier klar festhalten: Für die Schweiz ist die Unionsbürgerrichtlinie nicht in allen Teilen eine Weiterentwicklung des Freizügigkeitsabkommens. [PAGE 165]