Rechsteiner Paul · Ständerat · 2019-03-11
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-11
Wortprotokoll
Letzte Woche haben wir hier im Rat über die davonlaufenden Krankenkassenprämien debattiert: Die Gesundheitskosten laufen den Löhnen, den Renten, also der Einkommensentwicklung, davon. Das war letzte Woche ein Thema.
Heute geht es um einen zweiten Kostentreiber, der vielleicht noch von grösserer Bedeutung ist für das Haushaltbudget: Es sind die Wohnkosten, namentlich die Kosten für die Mieten. Wir haben in der Schweiz eine Mietkostenentwicklung, die besorgniserregend ist, dies trotz stagnierender, teilweise rückläufiger Teuerung: Der Mietpreisindex ist zwischen 2005 und 2018 um 17 Prozent gestiegen. In den Städten ist die Entwicklung noch dramatischer: In einzelnen Städten ist die Entwicklung so, dass die Erhöhungen 25 bis 30 Prozent betragen, in mittleren Städten sind es immerhin zwischen 10 und 20 Prozent, also eine Erhöhung, die der Entwicklung der Einkommen weit davonläuft und in diesem Sinne die Haushaltbudgets oft in Schwierigkeiten bringt.
Es ist so, dass der Anteil der Wohnkosten regelmässig höher ist als jener der Krankenkassenprämien, der Gesundheitskosten. In diesem Sinne ist die Problematik hier noch viel grösser. Bei Haushaltbudgets bis zu 4000 Franken ist die Mietzinsbelastung auf über 35 Prozent gestiegen, bei den Einkommen bis zu 6000 Franken liegen die Wohnkosten bei rund 25 Prozent. In diesem Sinne handelt es sich hier um eine Problematik, die ernst zu nehmen ist. Es mag sein, dass es bedingt durch die Aufwertungskrise in der Schweiz seit Januar 2015 bei vielen Preisen eine Stagnation oder sogar rückläufige Preise gegeben hat, aber bei den Gesundheits- und insbesondere bei den Wohnkosten gibt es eine diametral andere Entwicklung. Wir haben hier doch eine besorgniserregende Entwicklung.
Die Situation ist nicht überall gleich. In Muotathal mag sie anders sein als in der Stadt Zürich, das ist so: Es besteht ein Unterschied zwischen ländlichen und städtischen Regionen. Aber diese Situation ist ernst zu nehmen. Wir haben hier eine Problematik, die dazu führt, dass die Mietenden sehr oft in einer schwierigen Lage sind, wenn sie sich auf dem Mietwohnungsmarkt bewegen müssen. Bei den Bestandesmieten ist es oft etwas anders. Aber dort, wo sich die Menschen auf Wohnungssuche begeben müssen, sind sie von der vollen Härte dieser Entwicklung betroffen.
Eine immer geeignete Massnahme ist neben Massnahmen im Mietrecht - wir werden nächste Woche darüber sprechen - die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus hat sich in der Vergangenheit immer - ich nehme hier die Bezeichnung von Kollege Zanetti auf - "segensreich" ausgewirkt für die Schweiz. Der gemeinnützige Wohnungsbau ist ein stabilisierender Faktor. Er dient nicht nur den betroffenen Mieterinnen und Mietern, die in solchen Wohnungen leben, sondern er dient auch der Stabilisierung des Wohnungsmarktes insgesamt. Das gilt gerade in den Regionen, wo Wohnungsnot herrscht, wo eine besorgniserregende Mietzinsentwicklung stattfindet.
Der genossenschaftliche Wohnungsbau war in seiner Geschichte immer auf eine öffentliche Förderung angewiesen gewesen. Er hing auch eng damit zusammen. Es ist eine Förderung auf der Stufe der Städte und Gemeinden, es ist eine Förderung auf der Stufe der Kantone und insbesondere eine Förderung auf der Stufe des Bundes. Es handelt sich um eine klassische Bundesaufgabe, die auch durch die Bundesverfassung - Artikel 108 - abgesichert ist. Schon heute verlangt die Bundesverfassung die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Das ist eine erfolgreiche Geschichte.
Kollege Müller Damian hat vorhin etwas den Teufel an die Wand gemalt, indem er aus der Zielnorm, die in der Initiative formuliert ist - angestrebt wird, dass 10 Prozent der neugebauten Wohnungen gemeinnützig sein sollen -, eine bindende Verpflichtung abgeleitet hat. Es wäre schön, man würde solche bindenden Formulierungen vermehrt finden. Nur ist es so, dass sich diese Zielnorm in guter Gesellschaft befindet. Wenn wir als Zielnorm die Zielsetzung formuliert haben, dass 95 Prozent unserer Jungen eine Sekundarausbildung machen, ist das eine positive Zielnorm. Auch wenn sie nicht erreicht ist und vielleicht lange noch nicht erreicht werden kann, ist sie doch eine Zielnorm. Solche Zielnormen führen politisch weiter. Ich meine, dass das in die richtige Richtung führt.
Wir leben ja, um die klassische Bezeichnung zu verwenden, in der Eidgenossenschaft. Genossenschaften sind eine erfolgreiche Form, um sozial erwünschte Ziele zu fördern. Sie sind erfolgreich im Detailhandel, sie sind aber insbesondere im Wohnungswesen erfolgreich. Hier tragen Genossenschaften dazu bei, dass das Wohnungsangebot für untere und mittlere Einkommen, orientiert an den Kosten, orientiert an der Kostenmiete, in ausreichender Zahl zur Verfügung steht, insbesondere auch familiengerecht.
In diesem Sinne trägt diese Initiative dazu bei, dass dieses Ziel in der Schweiz wieder stärker realisiert werden kann. Sie würde damit auch den Zielsetzungen unserer Eidgenossenschaft bestens dienen. Es ist jedenfalls wichtig, dass diese Massnahme wieder mit neuer Energie angepackt wird, auch in Form des indirekten Gegenvorschlages. Es ist nötig, die Wohnkosten, insbesondere soweit sie die Mietenden betreffen, im Auge zu behalten und zweckmässige Massnahmen dazu zu treffen - was insbesondere die bewährte Förderung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus bedeutet.
In diesem Sinne lade ich Sie ein, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.