Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2019-03-11
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2019-03-11
Wortprotokoll
Ich sage Ihnen zuerst generell etwas zu den Anträgen der Kommissionsmehrheit beim Anhang zu Artikel 3. Eine Mehrheit Ihrer Kommission möchte die Programme Aargau-Ost, Luganese und Delémont entgegen dem Entwurf des Bundesrates mitfinanzieren. Ausserdem möchte Ihre Kommission auch die Beitragssätze der Programme Grand Genève und Bulle um 5 Prozent erhöhen. Zu den Agglomerationsprogrammen Aargau-Ost, Luganese und Delémont kann ich sagen, dass sie vom Bundesrat nicht zur Mitfinanzierung vorgeschlagen wurden, weil sie aus Sicht des Bundesrates eine ungenügende Gesamtwirkung erzielen und weil die Massnahmen der Vorgängergeneration nicht oder nur verzögert umgesetzt worden sind. Bei den Programmen Grand Genève und Bulle haben die Verzögerungen bei der Umsetzung zu einem tieferen Beitragssatz geführt.
Ich möchte noch einmal wiederholen, was ich vorhin beim Eintreten gesagt habe: Der Bund hat bei den Vereinbarungen, die er mit den Agglomerationen bei der ersten und zweiten Generation abgeschlossen hat, darauf hingewiesen, dass bei der dritten Generation der Umsetzungsstand eine Rolle spielen wird. Die Agglomerationen haben also gewusst, dass die Umsetzung eben auch eine Rolle spielt, weil ja diese Agglomerationsprogramme ineinanderspielen. Sie sind nicht völlig unabhängig voneinander. Wenn Sie hier Programme beschliessen, die dann einfach nicht umgesetzt werden, dann, glaube ich, ist das nicht fair gegenüber der Bevölkerung, aber auch nicht fair gegenüber anderen Programmen oder Massnahmen, die man nicht aufnimmt, weil man nicht genug Geld hat.
Ich habe schon auch ein gewisses Verständnis, vor allem, wenn der Umsetzungsabzug bei einzelnen Agglomerationen dazu führt, dass sie jetzt leer ausgehen. Ihre Kommission ist der Meinung, das sei eine zu harte Massnahme. Ich weiss nicht, ob Sie mit Ihren Kindern auch so wenig konsequent sind, wenn Sie mit ihnen etwas abmachen und sie sich dann nicht daran halten.
Ich betone noch einmal, was wir jetzt wollen - und das haben wir jetzt aber wirklich miteinander abgemacht -: Ab jetzt gilt für dieses und für das nächste Programm, dass das Geld zurück an den Bund geht, wenn mit der Umsetzung der Projekte, die Sie jetzt verabschieden, nicht innerhalb von sechs Jahren begonnen wird. Ich glaube, diese Klarheit brauchen wir jetzt. In diesem Sinn bin ich realistisch genug, wenn ich Ihre einstimmige Kommission sehe, einzugestehen, dass der Bundesrat ein bisschen auf verlorenem Posten ist. Aber ich glaube, für die nächste Runde sollten wir hier wirklich am gleichen Strick ziehen und dann aber auch konsequent sein, wenn es darum geht, vielleicht etwas unangenehme Entscheide fällen zu müssen. Ich verlange hier also keine Abstimmung.
Ich komme jetzt zur Minderheit Töngi, deren Antrag auch dem Antrag Ihrer Finanzkommission im Anhang 3 entspricht. Es geht darum, dass man die Umfahrung Oberburg noch nicht in die Programme aufnimmt. Der Bundesrat unterstützt die Minderheit Töngi im Wissen darum, dass die Verkehrsprobleme in der Agglomeration Burgdorf beträchtlich sind. Der Bundesrat ist auch der Meinung, dass es sinnvoll ist, dort zu investieren. Deshalb schlagen wir Ihnen ja auch etwas vor, nämlich eine Sanierung der Ortsdurchfahrt Burgdorf mit Kosten von 44 Millionen Franken, das ist der Kofinanzierungsbeitrag des Bundes. Damit beseitigen wir das grösste Verkehrsproblem in der Agglomeration, und zwar auf eine wirkungsvolle Art und Weise.
Was eine Mitfinanzierung der Umfahrung Oberburg angeht, ist der Bundesrat der Meinung, dass es noch eine Optimierung braucht. Wenn der Bundesrat heute Nein sagt und Ihnen empfiehlt, zu dieser Mitfinanzierung Nein zu sagen, dann ist das nicht ein Nein für immer und ewig, aber es gibt eben auch Programme, die aus unserer Sicht noch nicht reif sind. Das Projekt hat aus unserer Sicht ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Es bedingt ausserordentlich hohe Investitionskosten von 226 Millionen Franken. Wenn Sie Kosten und Nutzen abwägen, und das müssten oder sollten Sie eigentlich tun, haben Sie hier ein schlechtes Verhältnis. Die Entlastung findet vorwiegend lokal in Oberburg statt. Die Betroffenheit ist hier für diese grosse Investition aus Sicht des Bundes zu gering.
Noch einmal: Das Nein von heute ist nicht ein Nein für immer. Wir sind aber der Meinung, man soll hier jetzt etappenweise vorgehen. Für die erste Etappe schlagen wir Ihnen die Sanierung der Ortsdurchfahrt Burgdorf vor und 44 Millionen Franken Mitfinanzierung. Die zweite Etappe Oberburg hat, das ist klar, dann auch eine grössere Bedeutung für die Region. Dieses Projekt soll man nochmals anschauen.
Es kommt noch etwas hinzu, was ich Ihnen zu bedenken geben möchte. Wenn Sie heute beide Projekte verabschieden, dann sind wir nicht sicher, ob diese Region das überhaupt stemmen kann. Es sind zwei relativ grosse Projekte in der gleichen Region. Wir haben nun die Frist festgelegt: Wenn innerhalb von sechs Jahren nicht mit dem Bau begonnen wird, dann fällt das Geld zurück. Ich bin gar nicht so sicher, ob Sie dieser Region einen Dienst erweisen, wenn Sie zwei grosse Projekte, davon ein sehr grosses Projekt - ich sage nicht: ihr aufs Auge drücken - mitfinanzieren wollen. Wenn bei beiden Projekten der Bau nach sechs Jahren noch nicht begonnen hat, fällt das Geld an den Bund zurück, und dann müssen sie wieder von vorn beginnen.
Das ist also der Grund, weshalb der Bundesrat Ihnen beantragt, hier die Minderheit Töngi zu unterstützen, wie das auch Ihre Finanzkommission tut.
Ich sage gerne noch etwas, weil meine Vorgängerin, Frau alt Bundesrätin Leuthard, noch zitiert worden ist: Sie [PAGE 202] habe diese Projekte in der Agglomeration Burgdorf empfohlen. Ich muss einfach der Korrektheit halber sagen: Es war damals die Rede vom Autobahnzubringer Emmental, der Umfahrung von Burgdorf zur Lösung der Verkehrsprobleme von Burgdorf. Wir sind eben der Meinung, dass mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt Burgdorf, mit diesen 44 Millionen Franken, jetzt genau diese Verkehrslösung zielgerichtet unterstützt wird und dass eine optimierte Umfahrung Oberburg dann allenfalls in einer zweiten Etappe folgen könnte. Das war noch ein Nachtrag.
Jetzt komme ich noch zur Minderheit Grossen Jürg bei Artikel[NB]1a. Die Minderheit der vorberatenden Kommission möchte die Beiträge an die Agglomerationsprogramme nur freigeben, wenn auf kantonaler und kommunaler Ebene verschiedene Bedingungen erfüllt sind, Massnahmen zur Reduktion des Verkehrsaufkommens oder zur Glättung von Verkehrsspitzen getroffen und dann auch durchgängige und kreuzungsarme Velowege erstellt werden. Ich muss Ihnen sagen, dass ich ein gewisses Verständnis für diesen Antrag habe. Ich denke, dass das Überlegungen sind, die man sich machen muss, bevor man solche Programme beschliesst. Wenn Sie das aber beschlössen - da teile ich jetzt die Auffassung der Mehrheit der Kommission -, würden Sie eigentlich während der Beratung diese Kriterien rückwirkend aufnehmen. Ich würde Ihnen gerne beliebt machen, dass wir bei der nächsten Generation solche Überlegungen sicher sehr stark mit einbeziehen. Aber das heute zu beschliessen wäre, glaube ich, angesichts der langen gemeinsamen Planung, die man hier zurückgelegt hat, auch nicht ganz fair.
In diesem Sinne bitte ich Sie, den Minderheitsantrag Grossen Jürg zu Artikel 1a abzulehnen und die Kommissionsmehrheit zu unterstützen.