Bischof Pirmin · Ständerat · 2019-03-11
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2019-03-11
Wortprotokoll
Wir haben es mit einer Motion aus dem Nationalrat zu tun, mit einer Motion, die im Nationalrat mit 102 zu 82 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen worden ist, die vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen wird und die Ihre Kommission Ihnen - um es vorwegzunehmen - mit 10 zu 3 Stimmen ohne Enthaltungen zur Ablehnung empfiehlt. Eine Minderheit beantragt Annahme.
Die Motion möchte den Bundesrat beauftragen, "zusammen mit der Wettbewerbskommission und dem Preisüberwacher eine Lösung für die unangemessen hohen Differenzen zwischen in- und ausländischen Zeitschriftenpreisen zu finden. Dabei soll eine möglichst effiziente und unbürokratische Lösung gesucht werden, die nachhaltig die Preise von Zeitschriften aus dem Ausland senkt."
Sie kennen den Ausgangspunkt dieser Motion. Dieser wird durchaus auch von der grossen Mehrheit der Kommission als Ärgernis beurteilt. Die grossen Preisunterschiede für ausländische Zeitschriften zwischen der Schweiz und dem umliegenden Ausland sind stossend und stossen zu Recht in grossen Teilen der Bevölkerung auf Unverständnis. Auch aus der Sicht Ihrer Kommission sind die Preisunterschiede zum Teil schwer zu rechtfertigen, wobei Ihre Kommission den Preisunterschied zwischen einer ausländischen Zeitschrift in der Schweiz und der gleichen ausländischen Zeitschrift im Ausland meint.
Die Motion macht ja einen anderen Vergleich: Sie spricht von der Differenz zwischen den in- und den ausländischen Zeitschriftenpreisen. Hier entspricht die Ausgangslage der Motion wahrscheinlich einem falschen Blickwinkel; denn stossend sind nicht diese Unterschiede zwischen in- und ausländischen Zeitschriften in der Schweiz, sondern zwischen dem Preis einer ausländischen Zeitschrift in der Schweiz und jenem im Ausland.
Damit wir wissen, wovon wir sprechen: Die nationalrätliche Schwesterkommission hat ja auch den Preisüberwacher einvernommen. Er sagte, dass deutsche Zeitschriften in der Schweiz durchschnittlich 74 Prozent teurer als in Deutschland, französische Zeitschriften etwa 79 Prozent teurer als in Frankreich und italienische Zeitschriften sogar bis zu 158 Prozent teurer als in Italien sind. Er sagte bei der Befragung aus, dass die durchschnittliche Differenz bei den meistverkauften Titeln zwischen 80 und 150 Prozent liege, also zwei- bis dreimal so hoch sei wie bei normal handelbaren Gütern, bei denen wir ja auch Preisunterschiede zwischen der Schweiz und dem Ausland kennen. Hingegen stellte der Preisüberwacher auch fest, dass wir einen Wettbewerbsmarkt haben und dass in der Schweiz in den Kiosken heute ungefähr 3200 Titel angeboten werden, was im Vergleich zu unseren Nachbarländern aussergewöhnlich viel ist.
Ihre Kommission hat nun die Diskussion etwas anders geführt, als sie in der nationalrätlichen Kommission geführt wurde. Wir haben festgestellt, dass die Preispolitik der Schweizer Verlagshäuser stark von der branchenspezifischen Struktur des Zeitschriftenmarktes in der Schweiz abhängt, der anders funktioniert als der Markt für andere Güter. So funktioniert der Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften in der Schweiz auf der Basis eines sogenannten Kommissionssystems. In diesem Kommissionssystem haben eigentlich vier Player mitzuspielen: die Verlage, dann die Vertriebsstellen und am Schluss neben dem Grosshandel die Konsumenten.
Dabei legen die Verlage - und das ist nun der Unterschied zu anderen Gütermärkten in der Schweiz - ihre Endverkaufspreise fest und übernehmen gleichzeitig freiwillig das wirtschaftliche Risiko für den Verkauf. Das heisst, die Kioske haben das Recht, nichtverkaufte Zeitschriften den Verlagen wieder zurückzugeben. Die Kioske müssen also das Risiko unverkaufter Zeitschriften und Zeitungen nicht übernehmen. Das wiederum hat zur Folge, dass die Kioske eine viel grössere Vielfalt von ausländischen Zeitschriften und Zeitungen anbieten können, als dies in unseren Nachbarländern möglich ist.
In der Schweiz ist es heute so, dass die Palette dieser 3200 Titel gesamtschweizerisch angeboten wird. Man kann, mit einzelnen Ausnahmen, davon ausgehen, dass eine ausländische Zeitschrift überall in der Schweiz gleich viel kostet und ungefähr gleichzeitig erhältlich ist. Dahinter steckt natürlich tatsächlich ein erhebliches Risiko, das jemand tragen muss. Im schweizerischen System tragen es die Verlage, und als Gegenwert dafür verlangen sie einen hohen Zeitschriftenpreis, der zugegebenermassen wesentlich höher ist als der Preis für die gleiche Zeitschrift im Ausland.
Die Motion schlägt nun eine neue gesetzliche Regelung mit einer staatlichen Preisfestsetzung vor, also zum Beispiel die staatliche Festsetzung einer maximalen Differenz zwischen dem Preis im Ausland und jenem in der Schweiz. Das hätte aber nur auf den ersten Blick zielführende Wirkungen, denn die Lösung wäre mit gewichtigen Nachteilen verbunden. So würde eine staatliche Preisregulierung die Vorteile des geltenden Vertriebssystems, insbesondere das vielfältige und aktuelle Sortiment an den Kiosken, infrage stellen. Auch würde ein so starker Eingriff in die Privatautonomie der Marktteilnehmer durch eine staatliche Preisfestsetzung eine erhebliche Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit bedeuten. Es ist fraglich, ob die Verfassungskompetenz hierfür nach der geltenden Bundesverfassung ausreichen würde.
Vor diesem Hintergrund kommt die Kommissionsmehrheit wie der Bundesrat zum Schluss, dass die sehr ambitionierte Zielvorgabe der Motion - nämlich eine effiziente und unbürokratische Lösung zu finden, welche die Preise von ausländischen Zeitschriften nachhaltig senkt - mit dem Motionstext nicht erreichbar ist. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen vor, die Motion abzulehnen und auf dem klassischen Weg dem Missverhältnis, das heute besteht, zu Leibe zu rücken. Die klassischen Wege führen über die Wettbewerbspolitik, genauer gesagt über die Wettbewerbskommission, die an sich die Kompetenz hätte, bei einem Wettbewerbsverstoss einzuschreiten, sowie über das Amt des Preisüberwachers, der allerdings vor der nationalrätlichen Kommission ausgesagt hat, dass entsprechende Schritte nicht möglich waren, weil keine rechtswidrigen Absprachen vorgelegen seien.
Im Übrigen ist die Kommission auch davon ausgegangen, dass die Digitalisierung mit der Zeit zu einer Verkleinerung des Problems führen wird, weil immer mehr Zeitungen und [PAGE 104] Zeitschriften digital abgerufen werden. Das Kiosksystem mit der Angebotsstützung durch die Verlage kommt dort natürlich nicht mehr zum Zug, weshalb die digitalen Preise erheblich geringer sind.
Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, die Motion abzulehnen, insbesondere um im ganzen Land, also auch in Berg- und Randgebieten, ein vielfältiges und aktuelles Angebot an ausländischen Zeitschriften zu ermöglichen. Wir sprechen hier jetzt im Gegensatz zur Vorlage, die wir eben besprochen haben, nicht von einem Randphänomen. Vorhin haben wir von 4 Prozent des Umsatzes gesprochen; jetzt sprechen wir, wenn wir den schweizerischen Zeitschriften- und Zeitungsmarkt nehmen, von etwa 80 Prozent des Umsatzes, den Kioske und andere Ablagestellen in der Schweiz machen. Wir sprechen jetzt also vom Eingemachten. Wenn eine staatliche Preisfestsetzung käme, wäre mit Sicherheit von einer grossen Reduktion der Angebotsvielfalt auszugehen, vielleicht nicht an den grossen Zentrumsabsatzstellen an den Grossbahnhöfen in den Städten, aber jedenfalls in der Breite des Landes.
Ich bitte Sie namens der Kommissionsmehrheit, die Motion abzulehnen.