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Hardegger Thomas · Nationalrat · 2019-03-11

Hardegger Thomas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-11

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion wird den Minderheitsantrag Amstutz ablehnen.

Wenn wir zurückblenden und uns fragen, was am Anfang dieses ganzen Artikels 40 Absatz 1bis stand, sehen wir: Es ging um die Wertschätzung der Feuerwehr. Wir alle schätzen die Arbeit der Feuerwehr. Aber sie jetzt einfach grundsätzlich, wie die anderen Blaulichtorganisationen, von den Gebühren zu befreien führt ja eigentlich nicht zu einer Entlastung der öffentlichen Hand, sondern nur zu einer Verschiebung der Kosten für die öffentliche Hand: Waren es vorher die Gemeinden und Kantone, die bezahlten, ist es jetzt der Bund. Das widerspricht eigentlich dem Kostendeckungsprinzip, wonach man weiss, was eine Leistung auch tatsächlich kostet. Es führt aber auch dazu, dass zum Beispiel Blaulichtorganisationen Kosten, die sie den Verursachern weiterverrechnen könnten, gar nicht mehr weiterverrechnen können, weil sie in der Kostendeckung nicht mehr eingerechnet sind. Aber eine teilweise Befreiung entspricht dem Willen des Parlamentes - dem müssen wir hier folgen.

Der Minderheitsantrag Amstutz geht jetzt aber noch weiter. Er möchte nämlich, dass auch private Organisationen, die teilweise im öffentlichen Interesse arbeiten, die Möglichkeit haben, entlastet zu werden. Schon der Ständerat hat festgestellt, dass es Abgrenzungsprobleme gibt und dass damit möglicherweise private Geschäfte indirekt subventioniert werden. Das führt aber eigentlich zu Wettbewerbsverzerrungen.

Darum bitte ich Sie, dem Beschluss des Ständerates zu folgen, gemäss dem ausschliesslich Organisationen unterstützt werden, die im öffentlichen Interesse arbeiten.

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