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preparatory:AB 241851

Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-11

Wortprotokoll

Wir haben mit dem Ständerat noch fünf Differenzen. Drei haben wir ohne Diskussion im Sinne des Ständerates erledigen können; bei zwei Differenzen haben wir diskutiert. Bei einer Differenz haben wir im Sinne des Ständerates entschieden; sie betrifft Artikel 40 Absatz 1bis. Bei der anderen Differenz beantragen wir Zustimmung zu einer neuen Formulierung.

Bei Artikel 40 Absatz 1bis, auf Seite 3 der deutschen Fahne, setzt sich die Mehrheit der Kommission aus zwei Teilen zusammen. Den einen geht es darum, diese Differenz im Sinne des Ständerates zu bereinigen, weil diese Bestimmung im Ständerat ohne Abstimmung beschlossen worden ist. Käme es nun früher oder später zu einer Einigungskonferenz, wäre absehbar, dass sich der Ständerat durchsetzen würde, hat er doch im Gegensatz zu uns einstimmig beschlossen. Das ist der eine Teil der Mehrheit. Der andere Teil der Mehrheit will tatsächlich im Sinne des Ständerates und im Sinne der Frau Bundesrätin, dass nur die ausschliesslich im öffentlichen Interesse tätigen Schutz- und Rettungsdienste von dieser Gebührenfreiheit profitieren können. Aber wir müssen uns bewusst sein, dass die Fassung des Ständerates zur Konsequenz hat, dass die gemischt tätigen Dienste dafür bestraft werden, dass sie auch privat tätig sind. Würden wir an unserem ursprünglichen Beschluss festhalten, würden diese Unternehmen dafür belohnt, dass sie teilweise auch im öffentlichen Interesse tätig sind. Das ist das Dilemma, vor dem wir gestanden haben.

Die Kommission hat nun mehrheitlich im Sinne des Ständerates entschieden. Doch im Prinzip müsste man diesen gemischt tätigen Unternehmen nun empfehlen, sich von der Gebührenpflicht dadurch zu befreien, dass sie ihr Unternehmen juristisch aufspalten und den einen Teil mit dem öffentlichen Auftrag versehen und den anderen rein privatwirtschaftlich tätig sein lassen. Es ist dann Sache dieser Betriebe, das so zu entscheiden.

Mit 12 zu 9 Stimmen haben wir uns dem Ständerat angeschlossen. Ich bitte Sie, das ebenso zu tun.

Ich muss Sie noch auf Artikel 46a Absatz 2 auf Seite 6 hinweisen, wo wir eine neue Formulierung gefunden haben. Auch hier geht es einem Teil der Mehrheit der Kommission darum, im Sinne der Differenzbereinigung dem Ständerat ein Angebot zu machen. Ein anderer Teil der Kommission glaubt, dass diese Aufgabe der Fernmeldedienstanbieterinnen im Sinne der Prävention tatsächlich etwas bringt. Sie sehen die neue Formulierung. Neu wird nicht mehr unterschieden zwischen Fernmeldediensten ohne reduzierte Überwachungspflichten und anderen. Neu wird genau auf den Straftatbestand hingewiesen, den diese Anbieter eben für eine Anzeige als relevant betrachten müssen. Weiter wird neu das Element des schriftlichen Hinweises eingeführt: Wenn Dritte einen schriftlichen Hinweis an die Fernmeldedienstanbieterinnen richten, es lägen Verdachtsfälle für diesen Straftatbestand vor, dann müssen diese Fernmeldedienstanbieterinnen das melden.

Das sind die Unterschiede zur bisherigen Fassung. Wir hoffen, dass sich der Ständerat unserer Formulierung anschliessen kann. Damit wären dann sämtliche Differenzen bereinigt.

Jetzt gilt es aber nur, über eine Differenz abzustimmen, nämlich über den Antrag der Minderheit Amstutz. Die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt Ihnen, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.

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