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Engler Stefan · Ständerat · 2019-03-11

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2019-03-11

Wortprotokoll

Bevor ich mich inhaltlich äussere, habe ich eine formelle Frage. Wenn ich den Bericht der SiK lese, so kommt in diesem Bericht zum Ausdruck, dass die Kommission beschlossen hat, die Motion 18.3394 aufzuteilen. Sie lesen das im Bericht: "Die Mehrheit stellt sich inhaltlich ausdrücklich gegen die im zweiten Satz der Motion geforderte Angleichung der Ausschlusskriterien." Ganz am Schluss ist das Abstimmungsprozedere wiedergegeben. Da heisst es: "Anschliessend nahm die Kommission die Streichung des zweiten Satzes der Motion mit 10 zu 3 Stimmen an." Der Schlusssatz im Bericht lautet: "Schliesslich beschloss sie indes mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, ihrem Rat zu beantragen, die abgeänderte Motion abzulehnen."

Jetzt bin ich mir nicht ganz sicher, was gilt. Ich bin nicht sicher, ob sich die Minderheit auf den Standpunkt stellt, dass der zweite Satz der Motion gestrichen ist, dass sich also die Minderheit nur gegen den ersten Teil der Motion richtet, den man anzunehmen bereit ist. Das ist entscheidend für all diejenigen, die in dieser Vermischung der beiden Themen dieser Motion ein Problem sehen, vor allem dort, wo es darum geht, die Ausschlusskriterien des Güterkontrollgesetzes sinngemäss denjenigen des Kriegsmaterialgesetzes anzugleichen.

Die Motion leidet auch an einem inneren Mangel. Die Einheit der Materie ist auf jeden Fall nicht gewahrt, weil man zum einen gut Ja und zum anderen ebenso gut Nein sagen kann. Hier erwarte ich noch eine Klärung, damit ich weiss, wozu ich Ja oder Nein sage.

Das Thema, das die Motion der BDP-Fraktion anspricht, ist ja nicht, ob Waffenexporte des Teufels sind oder ob sie die schweizerische Rüstungsindustrie und damit auch die Volkswirtschaft und den Wohlstand in unserem Land stützen. Das Thema ist eindeutig ein staatsrechtliches, nämlich die Frage, wo die Aufgabe des Gesetzgebers endet und wo die der Rechtsanwendung beginnt. An und für sich könnte man das bereits in der Verfassung nachlesen, nämlich in Artikel 164, wo die Frage beantwortet wird; dort steht, dass Wichtiges ins Gesetz gehört. Was wichtig ist, zählt diese Verfassungsbestimmung zwar nicht abschliessend auf. Es gibt dazu aber eine reiche Rechtsprechung. Die Rechtswissenschaft ist sich einig darüber, dass gestützt auf die Kriterien der Eingriffsintensität, der Zahl der Betroffenen, der finanziellen Auswirkungen, der Akzeptanz, der politischen Bedeutung, dann aber auch der Eignung und Flexibilität darüber entschieden wird, ob die Wichtigkeit dafür gegeben ist, eine Materie im Gesetz oder "nur" in einer Verordnung zu regeln. Dass Akzeptanz und politische Bedeutung einer Frage sich im Lauf der Zeit ändern können, auch das liegt auf der Hand. Es kann also durchaus sein, dass das vor zehn oder zwanzig Jahren noch mit anderen Augen gesehen wurde, als es heute der Fall ist. Nur schon ein Blick in die Verfassung zeigt also, dass diese Thematik von solcher Relevanz ist, auch aufgrund der Sensibilität in der Bevölkerung, dass sie ins Gesetz und nicht in eine Verordnung gehört.

Es gibt nicht viele Politikfelder mit einem solchen Streitpotenzial wie das der Rüstungsexporte. Ich bin mir auch durchaus bewusst, dass nicht jeder Waffenexport direkt kriegerische Handlungen unterstützen muss, dass man mit Waffen durchaus auch Frieden sichern kann.

Mich interessiert, was die Kommission wirklich beschlossen hat - ob wir jetzt über die gekürzte Version der Motion diskutieren oder nicht.

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