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Ruppen Franz · Nationalrat · 2019-03-12

Ruppen Franz · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-12

Wortprotokoll

Ich gebe Ihnen zuerst meine persönliche Interessenbindung bekannt. Ich komme aus dem Kanton Wallis, der jährlich etwa 160 Millionen Franken an Wasserzinsen erhält. Zudem bin ich Gemeindepräsident von Naters. Unsere Gemeinde bekommt jährlich zirka 2,6 Millionen Franken an Wasserzinsen. Zusätzlich erhalten wir rund 400[NB]000 Franken an Beiträgen für entgangene Einnahmen aus der Wasserkraft.

Die SVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 49 Absatz 1 mehrheitlich die Kommissionsmehrheit. Das heisst, wir unterstützen den Entwurf des Bundesrates und den Beschluss des Ständerates, das geltende Wasserzinsmaximum von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung bis Ende 2024 zu verlängern.

Worum geht es beim Wasserzins? Der Wasserzins ist der Preis, den die Kraftwerkgesellschaften für die exklusiv überlassene Nutzung der Wasserkraft zu bezahlen haben. Es ist der Preis für die Nutzung der Ressource Wasser, also das Entgelt für eine Sondernutzung dieses Rohstoffs. Der Wasserzins ist keine Subvention, keine Steuer, keine Abgabe und schon gar kein Almosen und kein Strukturbeitrag für benachteiligte Berggebiete.

In der Vernehmlassung 2017 wurde eine vorgezogene Wasserzinssenkung klar abgelehnt. Darum hat auch der Bundesrat seine Meinung damals geändert und ist von einer Senkung zum jetzigen Zeitpunkt abgerückt. Das bestehende Wasserzinsmaximum soll für eine Übergangszeit, bis Ende 2024, bis zum Inkrafttreten des neuen Strommarktdesigns, verlängert werden.

Für eine sofortige generelle Senkung besteht zum jetzigen Zeitpunkt weder sachlich noch politisch Handlungsbedarf. 50 Prozent der Wasserkraftproduktion in der Grundversorgung geniessen eine garantierte Kostendeckung. Dort gilt nämlich das sogenannte Gestehungskostenprinzip, bei dem alle Kosten gedeckt werden. Somit hat also die Hälfte der Wasserkraftproduktion per Definition gar keine Rentabilitätsprobleme.

Im Weiteren haben sowohl von den Gebirgskantonen als auch vom Bundesamt für Energie in Auftrag gegebene Studien gezeigt, dass die Elektrizitätsbranche in den Jahren 2000 bis 2016 mit der Wasserkraft insgesamt, also über alle Wertschöpfungsstufen hinweg, Gewinne geschrieben beziehungsweise stabile Umsätze und Ergebnisse erzielt hat, und das trotz Rückgang der Grosshandelsmarktpreise.

Die Stromkonzerne haben in den letzten hundert Jahren Gewinne geschrieben, und das nicht zuletzt auch deshalb, weil ein fixes Wasserzinsmaximum bestand. Für die von der Strombranche jetzt geltend gemachten Defizite ist nicht der Wasserzins verantwortlich. Falls solche Defizite überhaupt transparent nachgewiesen werden können, dann sind deren Ursachen wohl eher in unternehmerischen Fehlentscheiden der vergangenen Jahre zu suchen. Zudem hat sich der Strompreis seit dem historischen Tief im Jahr 2016 stark erholt und ist um 40 Prozent gestiegen. Die Wasserkraft wird wieder rentabel.

Mit der Formulierung des Bundesrates und der Kommissionsmehrheit werden alle Optionen für eine Wasserzinsregelung nach 2024 offengelassen. Je nach Ausgang der Diskussionen um das zukünftige Strommarktdesign wird sich die Ausgangslage für die Stromwirtschaft vollständig verändern. Erst wenn diese Situation geklärt ist, kann eine Diskussion über den Wasserzins geführt werden.

Aus den dargelegten Gründen ersuche ich Sie namens der Mehrheit der SVP-Fraktion, den Minderheitsantrag Wasserfallen Christian abzulehnen und bei Artikel 49 Absatz 1 der Kommissionsmehrheit zu folgen.