Vogler Karl · Nationalrat · 2019-03-12
Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2019-03-12
Wortprotokoll
Um es vorab zu sagen: Die CVP-Fraktion wird einstimmig auf die Vorlage eintreten und im Rahmen der Detailberatung einstimmig der Mehrheit folgen. Dies an die Adresse von Frau Kollegin Martullo.
Auslöser der Gesetzesrevision war, die Kommissionssprecher haben es gesagt, Artikel 49 Absatz 1bis des Wasserrechtsgesetzes, der besagt, dass der Bundesrat der Bundesversammlung rechtzeitig einen Erlassentwurf für die Festlegung der Maximalhöhe des Wasserzinses für die Zeit nach dem 1. Januar 2020 unterbreitet. Die Kompetenz zur Festlegung der Wasserzinsen innerhalb des bundesrechtlichen [PAGE 236] Rahmens bleibt weiterhin den Kantonen vorbehalten, mit der Möglichkeit, das sei hier ebenfalls gesagt, einen niedrigeren Satz zu erheben. Die Kantone haben es also in der Hand, auf der Basis ihrer eigenen Einschätzungen bereits heute eine für sie passende Lösung zu finden. Mit der nun beantragten Revision des Wasserrechtsgesetzes unterbreitet der Bundesrat einen aus Sicht der CVP-Fraktion pragmatischen und breitabgestützten Vorschlag. Sie wissen es: Der Bundesrat hat im Juni 2017 einen Entwurf in die Vernehmlassung gegeben, der als zentrales Element eine temporäre Reduktion des maximalen Wasserzinses von 110 Franken auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung vorsah. Diese Reduktion erwies sich aber als nicht mehrheitsfähig. Dagegen sprach sich unter anderem die deutliche Mehrheit der Kantone und der Gemeinden aus.
Bei diesem Ergebnis schlägt der Bundesrat nun vor, den bisherigen Maximalzins von 110 Franken bis Ende 2024 weiterzuführen. Das wird von unserer Fraktion ausdrücklich unterstützt. Eine Senkung des Wasserzinses zum heutigen Zeitpunkt lehnen wir einstimmig und explizit ab. Erlauben Sie mir an dieser Stelle, in Wiederholung des Hinweises von Kollege Ruppen zu sagen, dass der Wasserzins weder ein Strukturbeitrag noch eine Steuer oder sonst wie ein Beitrag an die Berggebiete ist. Der Wasserzins ist vielmehr eine öffentliche Abgabe für ein in der Regel über achtzig Jahre eingeräumtes Sondernutzungsrecht, die Wasserkraft an einem öffentlichen Gewässer zur Erzeugung von elektrischer Energie nutzen zu dürfen.
In diesem Kontext ist auch in Erinnerung zu rufen, dass es die Kantone sind, die gemäss Artikel 76 Absatz 4 der Bundesverfassung über die Wasservorkommen verfügen. Einen niedrigen Wasserzins durchsetzen zu wollen ist bei dem erwähnten klaren Vernehmlassungsergebnis und dem ebenso klaren Entscheid des Ständerates weder realistisch noch sinnvoll. Es ist auch deshalb nicht sinnvoll, weil es einer Zwängerei gleichkäme, vor Abschluss der Teilrevision des Stromversorgungsgesetzes ein diesbezüglich neues Regime einzuführen. Entsprechend hatte auch der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage zur Änderung des Wasserrechtsgesetzes vom Juni 2017 festgehalten, dass das neue System eines Wasserrechtszinses zu einem späteren Zeitpunkt in einer separaten Vorlage vorgelegt werden solle, nämlich mit dem im Energiegesetz vorgesehenen neuen Marktmodell. Dannzumal wird es auch notwendig sein, dass die Elektrizitätsgesellschaften ihre Kosten und Erlöse offenlegen, und das in voller Transparenz. Diesen Weg gilt es weiterzuverfolgen. Es ist auf einen nicht mehrheitsfähigen Schnellschuss zu verzichten.
Erlauben Sie mir abschliessend an dieser Stelle folgenden Hinweis: Völlig zu Recht hat die UREK-NR beschlossen, in Artikel 49 Absatz 1bis der bundesrätlichen Fassung zu folgen und den ständerätlichen Beschluss, wonach der Bundesrat der Bundesversammlung für die Zeit nach dem 1. Januar 2025 einen Erlassentwurf für die Einführung eines flexiblen Wasserzinses zu unterbreiten habe, abzulehnen. Im Kontext des neuen Strommarktdesigns wird es dannzumal Aufgabe der Politik sein, eine umfassende Auslegeordnung zu machen, ohne dass wir bereits heute ein Präjudiz schaffen. Zu gegebener Zeit ist ebenfalls eine ordentliche Vernehmlassung zu einem allfällig neuen Wasserzinsmodell vorzunehmen. Das wurde nämlich bis heute nicht gemacht.
Zusammengefasst bitte ich Sie namens der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und bei der Detailberatung der Mehrheit zu folgen. Die CVP-Fraktion macht das einstimmig.