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Semadeni Silva · Nationalrat · 2019-03-12

Semadeni Silva · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-12

Wortprotokoll

Il gruppo socialista sostiene la proposta del Consiglio federale che propone una soluzione di transizione per i prossimi cinque anni, perché la riduzione del canone d'acqua e il nuovo modello flessibile previsti dalle imprese non hanno trovato abbastanza sostegno nella consultazione. La soluzione di transizione si impone anche perché sono in corso modifiche importanti delle condizioni quadro. Appena queste saranno note, si potranno, se necessario, adattare le regole per il canone d'acqua. Le nuove regole dovranno rispettare anche gli interessi dei cantoni di montagna che non sono proprietari in maggioranza delle imprese.

Per questi motivi è bene seguire il Consiglio federale e mantenere fino al 2024 l'attuale canone con la sua aliquota massima.

Zusammen mit der Mehrheit der Kommission unterstützt die SP-Fraktion also die vom Bundesrat vorgeschlagene Übergangslösung bis Ende 2024. In der Vernehmlassung hat sich die Senkung des Wasserzinses auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung als nicht mehrheitsfähig erwiesen, und auch die zur Diskussion gestellte Flexibilisierung wurde allgemein als verfrüht beurteilt. Das aktuelle Wasserzinsmaximum von 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung soll darum beibehalten werden. Für die Zeit nach 2024 wird der Bundesrat rechtzeitig einen Vorschlag für die Regelung des Wasserzinses vorlegen.

Die SP ist der Meinung, dass die von der Strombranche beklagten Defizite der Wasserkraftwerke nicht einseitig den Wasserzinsen angelastet werden können. Die Defizite müssten zuerst transparent ausgewiesen und auch die unternehmerischen Fehlentscheide der vergangenen Jahre berücksichtigt werden. Heute hat sich der wirtschaftliche Kontext jedenfalls geändert: Der Strompreis im Grosshandel hat sich seit dem historischen Tief im Jahr 2016 erholt, und die Wasserkraft ist rentabel. Falls die Wasserkraftwerkbetreiber - und das sind nicht die Bergkantone, lieber Herr Wasserfallen, es sind zwar Kantone, aber nicht mehrheitlich die Bergkantone, das muss ich hier noch präzisieren, weil Sie vorhin ganz klug die Kantone erwähnt, dabei aber nicht zwischen Eigentümern und Bergkantonen unterschieden haben - dennoch den Strom am Markt unter den Gestehungskosten verkaufen müssten, können sie die Marktprämie beim Bund beantragen. Auch Investitionen werden bis 2023 gefördert. Eine Senkung des Wasserzinses drängt sich heute überhaupt nicht auf.

Für die Übergangslösung spricht auch die Tatsache, dass in den nächsten Jahren verschiedene Änderungen der Stromgesetzgebung vorgesehen sind. Dazu gehören die laufenden Arbeiten zur Revision des Stromversorgungsgesetzes, die vom Energiegesetz verlangte Vorlage zu einem marktnahen Modell und das geplante Stromabkommen mit der EU. Die Höhe des Wasserzinses soll darum mit Rücksicht auf diese Entwicklung und im Hinblick auf die nach 2024 geltenden neuen Rahmenbedingungen geregelt werden.

Bis dann kann auch die Flexibilisierung des Wasserzinses eingehend geprüft werden. Bei diesem Modell gibt es komplexe Fragen zu klären. Die Kraftwerkgesellschaften müssten volle Transparenz bezüglich Kosten und Erlösen gewähren, was sie aber nicht tun wollen. Eine neue Regelung muss ausgewogen sein, sie darf nicht nachteilig für die Bergkantone und die Konzessionsgemeinden sein. Die künftige Ausgestaltung des Wasserzinsregimes soll darum nicht schon heute im Gesetz verankert werden. Darin besteht die einzige Differenz der Mehrheit der UREK zum Ständerat. Es sollen alle möglichen Modelle geprüft werden.

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie darum, in allen Punkten der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Wasserfallen Christian klar abzulehnen.