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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2019-03-12

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2019-03-12

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für die interessante Eintretensdiskussion und auch für Ihre Offenheit für dieses Thema. Ich glaube, ich kann eines vorwegnehmen: Man spürt, dass das Eintreten unbestritten ist. Viele von Ihnen haben darauf hingewiesen, dass das Internet die Kultur verändert hat, die Art, wie wir eben mit Kultur umgehen. Herr Ständerat Bischof hat darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht an die Digitalisierung angepasst werden muss.

Es ist in der Tat so: Für die Buchverlage, die Filmindustrie, die Plattenfirmen wie auch für die Kulturschaffenden selbst stellen illegale Angebote ein ernsthaftes Problem dar. Einerseits geht ihnen dadurch viel Geld verloren, andererseits ist natürlich die Motivation, neue Kunstwerke zu finanzieren, relativ gering.

Mit der Revision wird das Urheberrecht den neuen Anforderungen gerecht. Das eine Ziel der Revision ist es, Künstler, Künstlerinnen und Produzenten gegen Piraterieplattformen effizienter zu schützen.

Das andere Ziel ist, Universitäten, Bibliotheken, Museen und anderen Wertvermittlern zukunftsträchtige Nutzungsformen zu eröffnen. Es ist dem Bundesrat wichtig, dass die Chancen, welche die Digitalisierung bietet, auch voll genutzt werden können. Ich möchte hier zwei Beispiele der Vorlage anführen: Mit dem vorgesehenen Verzeichnisprivileg können Schweizer Museen Vorschaubilder ihrer Sammlungen auf Websites stellen. Heute ist das im gesamten Bereich der zeitgenössischen Kunst nicht denkbar, weil dafür bei allen Rechteinhabern die Erlaubnis eingeholt werden müsste. Weiter stellt die neue Wissenschaftsschranke sicher, dass ein Urheber das für das elektronische Verarbeiten grosser Text- und Datenmengen notwendige Kopieren nicht verbieten darf; Herr Ständerat Rechsteiner hat auf das Data-Mining hingewiesen. Für die Forschung ist die automatisierte Datenverarbeitung heute nicht mehr wegzudenken, und damit stärkt eben die Wissenschaftsschranke auch den Forschungsstandort Schweiz.

Diese zwei Beispiele zeigen: Mit der Revision wird sichergestellt, dass das Urheberrecht solchen Nutzungen eben nicht im Weg steht. Im Zusammenhang mit den neuen Nutzungsformen enthält die Vorlage auch Massnahmen, um den sogenannten Value Gap zu reduzieren. Kulturschaffende erzielen heute bei Online-Nutzungen ihrer Werke deutlich geringere Einnahmen als bei den traditionellen Offline-Nutzungen. Das will die Vorlage ebenfalls korrigieren.

Viele von Ihnen haben darauf hingewiesen: Der Weg zur Vorlage war nicht einfach. Anpassungen des Urheberrechts sind ein anspruchsvolles Unterfangen. In diesem Bereich stehen sich nicht einfach Befürworter und Gegner gegenüber. Das ist nicht eine Frage von links und rechts, sondern es geht um eine ganze Reihe verschiedener Interessengruppen mit eben ganz unterschiedlichen Interessen und mit teilweise einfach unvereinbaren Erwartungen. Ich habe von Einzelnen von Ihnen gehört, dass Sie im Hinblick auf die heutige Plenumsberatung von verschiedener Seite angegangen wurden. Das ist eigentlich natürlich, nachdem jetzt im Zweitrat sozusagen die Türe nochmals etwas aufgeht und man die Chance hat, vielleicht gewisse Interessen, die im Nationalrat keine Mehrheit gefunden haben, hier nochmals zu thematisieren.

Der Gesetzentwurf stützt sich auf ein Kompromisspaket, auf das sich jene Kreise geeinigt haben, die von der Revision des Urheberrechts besonders betroffen sind: die Produzenten, die Internet-Provider, die Kulturschaffenden, die Konsumentinnen und Konsumenten und auch die Nutzerinnen und Nutzer sowie die Wirtschaftsverbände. Der Kompromiss konnte nur dank der Bereitschaft der Interessengruppen erreicht werden, auf gewisse ihrer Forderungen zu verzichten. Ich denke beispielsweise an den geforderten Vergütungsanspruch für Journalisten für das Online-Stellen ihrer Werke, den Ihre Kommission aufgenommen hat. Dass dieses Anliegen nicht Teil des Kompromisses ist, hängt damit zusammen, dass die interessierten Kreise andere Anliegen als wichtiger eingestuft haben. Das können die Erweiterung des Schutzes für Fotografien oder die Video-on-Demand-Regelung sein. Jedenfalls wurde eben dieses Anliegen der Journalisten von der Agur 12 zwar geprüft, aber wieder verworfen.

Dass keine Interessengruppe restlos zufrieden ist, liegt in der Natur des Kompromisses. Trotzdem haben sich alle Interessengruppen bereiterklärt, diesen Kompromiss mitzutragen. Das Resultat ist ein feiner Balanceakt.

Die Produzenten - also zum Beispiel die Filmindustrie, Buchverlage oder auch Musikunternehmen - sehen mit der Einführung der Stay-down-Regelung und der Bestimmung zur Datenbearbeitung ihre zentralen Forderungen erfüllt. Sie erhalten griffige und einfache Möglichkeiten, um ihre Investitionen vor Piraterie zu schützen.

Zentral für die Kulturschaffenden sind die Video-on-Demand-Regelung, die Schutzfristverlängerung und der Lichtbildschutz. Diese tragen eben zur Korrektur des sogenannten Value Gap bei.

Die Konsumentinnen und Konsumenten begrüssen die neuen Schrankenbestimmungen und den Verzicht auf eine Kriminalisierung der Konsumenten sowie den Verzicht auf Netzsperren. Für sie sind attraktive Angebote zu fairen Preisen wichtig, vor allem bei Filmen und Musik. Sie möchten Sicherheit, und sie möchten nicht unerwartet mit einem Strafverfahren oder mit Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Diesen Anliegen wird ebenfalls Rechnung getragen.

Sie sehen es: Die Vorlage enthält wichtige Neuerungen für alle Interessengruppen. Ich bin überzeugt, dass der Gesetzentwurf eine ausgewogene Grundlage darstellt. Ich bin deshalb froh, dass Ihre Kommission die Vorlage einstimmig verabschiedet hat.

Ich habe auch festgestellt, und das möchte ich hier im Rat noch einmal sagen, dass der Nationalrat - ich war ja damals noch nicht als Bundesrätin dabei - sich mit vielen Fragen vertieft auseinandergesetzt hat, die auch in Ihrer Kommission diskutiert wurden. Und er hat, zum Erstaunen aller, der Vorlage am Schluss einstimmig zugestimmt. Er hat auch darauf verzichtet, den Agur-Kompromiss aufzuschnüren. Es gab gewisse Änderungen, aber man muss sagen, dass diese Änderungen für den Kompromiss wahrscheinlich noch zumutbar waren.

Einige Anträge, die das Resultat Ihrer Kommissionsberatung sind, stehen definitiv ausserhalb des [PAGE 122] Agur-12-Kompromisses; Ständerat Bischof hat in diesem Zusammenhang das Leistungsschutzrecht für die Medienverlage erwähnt. Ich möchte dies bestätigen. Das gilt auch für den Vergütungsanspruch für die Journalistinnen und Journalisten, auf den ich bereits hingewiesen habe. Es ist in der Tat so, dass in der Europäischen Union zurzeit eine entsprechende Richtlinie diskutiert wird. Man muss davon ausgehen, dass das EU-Parlament - der EU-Rat ist ja dann auch noch gefordert - wahrscheinlich Ende März Entscheide fällen wird. Aber auch auf EU-Ebene ist dieses Urheberrecht sehr umstritten! Wenn Sie in den letzten Tagen die Medien, die Nachrichten verfolgt haben, dann konnten Sie sehen, dass die Menschen in Deutschland auf die Strasse gehen und gegen dieses Urheberrecht demonstrieren, weil sie befürchten, dass der Zugang zum Internet eingeschränkt wird. Sie sehen das Spannungsverhältnis zwischen einerseits der Frage, wie man die Rechteinhaber richtig vergütet, und andererseits der Frage, wie man letztlich auch die Freiheit der Information schützt. Das ist ein Spannungsverhältnis, das wahrscheinlich nicht überall zur Zufriedenheit aufgelöst werden kann. Trotzdem sind diese Fragen noch zu diskutieren.

Ich möchte Ihnen beantragen, heute auf den Gesetzentwurf einzutreten.

Ich werde den Rückweisungsantrag Bischof natürlich nicht kommentieren. Ich habe ja in diesem Rat gelernt, dass sich der Bundesrat in solchen Fragen zurückhalten soll, denn es ist Sache Ihres Rates und Ihrer Kommissionen, wie Sie Ihre Arbeiten organisieren. Ich mische mich hier nicht ein. Die Stimmung, soweit ich sie wahrgenommen habe, scheint mir aber relativ eindeutig zu sein.

Noch etwas zu den zwei Bundesbeschlüssen, die ebenfalls in der Vorlage enthalten sind, den Bundesbeschlüssen über die Genehmigung von zwei Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum: Darüber wurde jetzt eigentlich kaum gesprochen. Der Vertrag von Peking verbessert den Schutz von Schauspielern auf internationaler Ebene. In der Schweiz ist ein entsprechender Standard bereits heute gesetzlich verankert. Die Ratifikation dieses Vertrages erfordert deshalb keine Gesetzesänderung.

Dann noch zum Vertrag von Marrakesch: Er verbessert auf internationaler Ebene den Zugang zu Werken für Menschen mit Behinderungen. Die Ratifikation erfordert eine Gesetzesanpassung, um den grenzüberschreitenden Austausch von behindertengerechten Formaten, wie z. B. Büchern in Brailleschrift, zu vereinfachen.

Ihre Kommission hat den beiden internationalen Verträgen und ihrer Umsetzung zugestimmt. Ich bitte Sie, heute das Gleiche zu machen.