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Bäumle Martin · Nationalrat · 2019-03-12

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2019-03-12

Wortprotokoll

Für die Grünliberalen - um eine Vorbemerkung zu machen - wäre die Reduktion des Wasserzinses auf 80 Franken sachlich richtig, wir sind uns aber bewusst, dass das politisch chancenlos ist.

Eine flexible Lösung wäre eigentlich auf 2020 notwendig gewesen. Leider war der Widerstand der Betroffenen so gross, dass der Bundesrat eingeknickt ist und wir darum heute schon diese Vorlage haben. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass ein fixer Wasserzins im liberalisierten Markt artfremd ist und nur noch eine Monopolrente darstellt, die nicht mehr marktgerecht sein kann.

Es ist zudem bekannt, dass wir ein Problem bei der Kostendeckung in der Wasserkraft haben, wenn die Preise wie in den letzten Jahren sehr tief sind. Es ist umstritten, wie stark die Rentabilität dadurch gefährdet wurde; das ist ein Streit zwischen den Bergkantonen und den Produzenten. Zum Glück hat sich die Situation aktuell etwas entspannt. Faktum bleibt: Der Wasserzins ist ein massgeblicher Kostenfaktor für die Wasserkraft, und wir haben in diesem Bereich fehlende Transparenz.

Warum stehen wir überhaupt hier? Wir haben 2011 eine Erhöhung von 80 auf maximal 110 Franken gehabt. Damals waren dank hoher Strompreise alle in Goldgräberstimmung, und es war gerechtfertigt, dass die Bergkantone auch etwas davon erhalten. Unterdessen ist der Strompreis markant zusammengebrochen, und eigentlich wäre es angezeigt gewesen, dass die Bergkantone ihr Maximum nicht mehr ausnutzen, sondern bei tiefen Preisen freiwillig auf einen Teil der Einnahmen verzichten, wie das der Kanton Bern gemacht hat. Das hätte einiges an politischer Entspannung gebracht. Leider bleiben alle stur.

Es ist auch festzuhalten, dass der Wasserzins nicht als Ressource im Finanzausgleich aufgeführt ist, er ist also eine Zusatzeinnahme einzelner Kantone und gewisser Gemeinden. Ob das eine gerechte Verteilung ist, kann ernsthaft hinterfragt werden; es ist schon eher eine Pfründenverteilung an einige wenige.

Trotzdem: Ich habe volles Verständnis für die betroffenen Kantone und Berggemeinden, dass sie nicht auf etwas verzichten wollen, das sie bisher hatten. Es sind zum Teil wesentliche Einnahmen der Gemeinden, und da wehrt man sich, wenn man einem das wegnehmen will. Darum ist eine Reduktion ohne einen Ersatz chancenlos.

Es gibt nur eine Lösung in der Politik: Wir brauchen eine Lösung, die auf der einen Seite sicherstellt, dass die Einnahmen der Kantone und betroffenen Gemeinden gesichert werden, und die auf der anderen Seite eine flexible Lösung ist. Wahrscheinlich wäre eine Finanzierung über den Netzzuschlag bei gleichzeitiger Abschaffung der Marktprämie und der Grundversorgerprämie ein Ansatz, der in die richtige Richtung geht. Mit einem Gleichgewichtsmodell - mit einem "floor and cap" und einem Ausgleichsfonds -, das ich schon einmal in der UREK präsentiert habe, könnte hier ein Ausweg gefunden werden. Der liegt aber heute nicht auf dem Tisch.

Die GLP wird heute klar für die Minderheit Wasserfallen und damit für die Reduktion stimmen, einerseits, weil es in der Sache richtig ist, auch wenn es politisch chancenlos ist, aber auch als Signal, damit wir 2024 nicht am gleichen Ort stehen: Kein Handlungsbedarf, wir tun nichts und machen wie gehabt mit 110 Franken weiter. Es braucht jetzt eine Lösung und eine Arbeit in den nächsten Jahren, damit wir 2024, 2025 eine flexible, marktfähige Lösung haben, die letztlich allen - den Produzenten, den Berggemeinden und den Kantonen - entgegenkommt.