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AB 242069

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-12

Wortprotokoll

Wie erwähnt wurde, haben wir zu dieser Frage zwei verschiedene Vorstösse. Einerseits wurde der parlamentarischen Initiative Regazzi Folge gegeben. Sie sieht die Koppelung an den Marktwert vor, die Harmonisierung fehlt aber darin. Andererseits haben wir die Motion Jauslin, die der Bundesrat ursprünglich zur Ablehnung empfohlen hat, die aber durch den Ständerat angepasst und korrigiert wurde.

Wir gehen davon aus, dass wir aufgrund dieser beiden Vorstösse, die eigentlich das gleiche Ziel verfolgen, ohnehin gesetzgeberisch tätig werden müssen. Einerseits ist es die parlamentarische Initiative, die bei Ihnen liegt, andererseits diese Motion. Daraus entsteht eine Vorlage, die Sie wieder zu behandeln haben. Allenfalls sind dort auch wieder Korrekturen oder Anpassungen möglich. [PAGE 251]

Aus unserer Sicht kann die Motion Jauslin, die durch den Ständerat abgeändert wurde, angenommen werden. Wir nehmen sie dann in ein Gesamtwerk auf - wenn man dem so sagen kann - und warten die Beratung der parlamentarischen Initiative ab. Ich glaube nicht, dass hier unüberbrückbare Gegensätze entstehen. Vielmehr können wir die Harmonisierung oder Anpassung mit den beiden Vorstössen vornehmen und Ihnen dann die entsprechende Vorlage wieder unterbreiten. Das Ziel ist, dass wir in Anbetracht des Zinsumfeldes, das so bleiben oder sich wieder ändern kann, keine überhöhten Verzugszinsen haben; aus heutiger Sicht sind sie eher überhöht. Heute haben wir auch keine Harmonisierung. Eine Anpassung an die Marktverhältnisse und eine Harmonisierung ist mit diesen beiden Vorstössen grundsätzlich gegeben. Wenn Sie die abgeänderte Motion jetzt annehmen, werden wir sie in diesem Sinn zusammen mit der parlamentarischen Initiative Regazzi behandeln und Ihnen dann eine entsprechende Vorlage unterbreiten.