Wicki Franz · Ständerat · 2002-06-19
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-06-19
Wortprotokoll
Ich möchte die Diskussion nicht verlängern, aber Herr Büttiker hat mir Fragen gestellt, berechtigte, aber schwierige Fragen:
1. Der praktische Ablauf gemäss dem System, das der Nationalrat beschlossen hat, ist klar; Herr Dettling hat darauf hingewiesen. Wir erhalten einen Kredit zur Unterstützung bei der Erfüllung unserer parlamentarischen Aufgaben, "insbesondere für die Anstellung von wissenschaftlichen oder administrativen Mitarbeitenden". Gemäss Absatz 2 erfolgt die Anstellung nach dem Obligationenrecht.
Damit ich den Kredit abrufen kann, reiche ich einen Vertrag nach Obligationenrecht mit irgendjemandem ein - ich nehme an, bei den Parlamentsdiensten. Wer der Vertragspartner ist, spielt keine Rolle. Es kann, wie bereits erwähnt, die Tochter oder die Ehefrau sein oder irgendeine Person, aber ihr Auftrag muss sein, uns bei der Erfüllung unseres parlamentarischen Mandates zu unterstützen.
Wenn diese mindestens 246 Verträge eingereicht werden - es können für den einzelnen Parlamentarier, die einzelne Parlamentarierin selbstverständlich auch mehrere Verträge sein, ich kann einen Vertrag für Sekretariatsarbeiten einreichen, ich kann einen Auftrag für wissenschaftliche Abklärungen einreichen -, prüfen die Parlamentsdienste, ob sie den Voraussetzungen gerecht werden. Ist die Stelle bei den Parlamentsdiensten der Auffassung, diese Voraussetzungen seien gegeben, wird ausbezahlt, und zwar nicht erst, wenn die Leistung erbracht ist: Der Betrag kann bereits im Voraus ausbezahlt werden, denn die Sekretärin oder die wissenschaftliche Hilfskraft muss fortlaufend bezahlt werden. Das zum praktischen Ablauf.
2. Die Frage nach den administrativen Kosten: Sie wissen, im Bericht der nationalrätlichen Kommission stand klar, beim vorherigen System wären es zirka 1,3 Millionen Franken gewesen, rund zehn zusätzliche Stellen. Wenn nur noch die Verträge eingeschickt und geprüft werden und die Auszahlungen veranlasst werden müssen, kann man das reduzieren. Wir haben in der Kommission versucht, das zu beziffern. Unser Sekretär hat erklärt, er könne sich vorstellen, dass es um maximal zwei Stellen gehe. Aber ich kann Ihnen dazu keine abschliessende Auskunft geben. Zehn Stellen wären 1,3 Millionen Franken, zwei Stellen der entsprechende Anteil davon.