Lexipedia

Vonlanthen Beat · Ständerat · 2019-03-12

Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2019-03-12

Wortprotokoll

Nach den verschiedenen brillanten juristischen Plädoyers erlaube ich mir nun, einige weniger juristische Aspekte hervorzuheben: Angst ist ein schlechter Ratgeber, ganz besonders in der Politik. Wenn ich die unzähligen Zuschriften lese, die wir in den letzten Tagen zum vorliegenden Geschäft erhalten haben, dann springt mir dieses ungute Angstgefühl geradezu an den Kopf. Hier einige Beispiele zur Illustration: "Bitte stimmen Sie dem Gegenentwurf zu, denn es dürfte eine der letzten Chancen sein, einen Abstimmungskampf zu verhindern." Oder: "Die Konzernverantwortungs-Initiative dem Volk ohne Alternative vorzulegen birgt ein grosses Risiko." Oder es heisst, angesichts erheblicher Reputationsrisiken für den Standort Schweiz sei unbedingt ein akzeptabler Gegenvorschlag zu verabschieden.

Es ist eigentlich erstaunlich und auch sehr bedenklich, dass man in einer direkten Demokratie Angst vor dem Volk hat oder haben muss. Ich bin durchaus auch der Auffassung, dass wir, wenn nicht absolut notwendig, Volksabstimmungen vermeiden sollten. Im vorliegenden Fall der Konzernverantwortungs-Initiative ist dies ganz besonders angezeigt, da eine Annahme für unseren Wirtschaftsstandort verheerende Auswirkungen hätte. Gleichzeitig müssen wir aber mit ruhigem Kopf analysieren, worum es geht.

Der Bundesrat hat es in der Botschaft zu dieser Volksinitiative auf den Punkt gebracht: Er anerkennt die Kernanliegen der Initiative, aber nicht die vorgeschlagenen Instrumente. Konkret schreibt er: "Eine Regulierung im Sinne der Initiative wäre international nicht koordiniert und würde den Wirtschaftsstandort Schweiz benachteiligen. Der Bundesrat setzt daher auf ein international abgestimmtes Vorgehen und rechtlich nicht verbindliche Massnahmen." Er verweist auf erst kürzlich beschlossene Aktionspläne. Für Klagen aus unerlaubter Handlung gegen ausländische Unternehmen, die von Schweizer Unternehmen kontrolliert werden, verweist der Bundesrat schliesslich auf die Zuständigkeit der Gerichte am Sitz der beklagten Unternehmen und am Handlungs- beziehungsweise Erfolgsort.

Also ist ein Gegenvorschlag nach bundesrätlicher Auslegeordnung gar nicht nötig und - ich füge hinzu - nach den eingehenden und seriösen Arbeiten und Diskussionen in der nationalrätlichen und der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen auch gar nicht möglich. Die Kontrahenten haben nämlich ihre roten Linien gezogen. Die Initianten geben klar ihre Haltung zu erkennen und sagen: "Wenn ihr den von der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen ausgearbeiteten Entwurf akzeptiert, werden wir, namentlich wegen der Subsidiaritätsklausel, die Initiative nicht zurückziehen." Die Wirtschaft gibt ihrerseits zu verstehen, der ständerätliche Entwurf stelle eigentlich eine vorgezogene Umsetzung der Initiative dar: Mit der zu weit gehenden Haftungsbestimmung würden wir die international tätigen Unternehmen einer Klagewelle aussetzen, die für die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit verheerende Folgen haben würde.

Der Ständerat soll die Chambre de Réflexion sein. Was können wir hier also noch bewirken? Ich war lange Zeit auch der Meinung, wir sollten eine akzeptable Kompromisslösung finden. Sollen wir also noch eine Runde wagen? Oder sollen wir das Experiment Gegenvorschlag nun beenden? Nach eingehender Analyse und langem Hin und Her bin ich zum Schluss gelangt, dass eine weitere Runde nichts bringt - es wäre vergebliche Liebesmüh. Die soeben erwähnten roten Linien nehmen mir jede Hoffnung auf eine mehrheitsfähige Lösung.

Ich werde daher heute dem Antrag Noser zustimmen und für Nichteintreten stimmen. Selbstverständlich ersuche ich Sie, im gleichen Sinne zu handeln.

Es ist mir wichtig, die Diskussion auf den Boden der Realität zu bringen, und dazu will ich hier vier Punkte hervorstreichen:

1.[NB]Die Menschenrechte und die Umweltstandards sind ohne Wenn und Aber einzuhalten. Wenn man gewisse Verlautbarungen rund um die Konzernverantwortungs-Initiative liest, dann könnte man zum Schluss gelangen, in der Schweiz seien ausschliesslich Unternehmen angesiedelt, die darauf aus sind, die Menschenrechte in Drittweltstaaten zu missachten und Umweltstandards zu verletzen. Das ist aber grundfalsch und für unseren Wirtschaftsstandort geradezu rufschädigend. Die Unternehmen haben nämlich selber ein ureigenes Interesse daran, ethisch korrekt zu handeln. Die in den letzten Jahren stark entwickelten Regeln zur Corporate Social Responsibility geben heute den Ton an. Es wäre wirklich schlimm um unsere Wirtschaft bestellt, wenn sie solche internationalen Standards nicht einhalten würde.

Der Bundesrat hält in seiner Botschaft zur Initiative mit Recht Folgendes fest bzw. bringt es auf den Punkt: "Von den in der Schweiz ansässigen Unternehmen erwartet der Bundesrat, dass sie ihre Verantwortung im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt bei allen ihren Aktivitäten auch ohne ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung wahrnehmen." Die fünf Wirtschaftsverbände Economiesuisse, Swiss Holdings, Swissmem, Scienceindustries und die Bankiervereinigung teilen uns in ihrem Schreiben vom vergangenen 1. März mit: "Die Schweizer Unternehmen haben nichts zu verbergen. Wir sind vielmehr bereit, im Abstimmungskampf aufzuzeigen, dass unsere Unternehmen Verantwortung leben und dass die Initiative verfehlt ist."

2.[NB]Die Wirtschaft geht mit dem guten Beispiel voran. Die Wirtschaft hat die Zeichen der Zeit längstens erkannt und geht mit gutem Beispiel voran. Ich will hier das Beispiel der Schokoladenindustrie speziell erwähnen. Als Chocosuisse-Präsident habe ich 2017 gemeinsam mit Frau Staatssekretärin Ineichen-Fleisch und Herrn Elmar Ledergerber, dem damaligen Präsidenten von Helvetas, die Schweizer Plattform für nachhaltigen Kakao aus der Taufe gehoben. Die Unternehmen der Schweizer Schokoladenindustrie engagieren sich bei dieser Multistakeholder-Initiative aus der Erkenntnis heraus, dass Lösungen für komplexe Herausforderungen ein gemeinsames Handeln erfordern. Das heisst, es braucht eine enge Zusammenarbeit sowie einen offenen und vertrauensvollen Austausch zwischen Kakaolieferanten, Regierungsvertretern, Nichtregierungsorganisationen und Forschungsinstitutionen.

Auf dieser Basis hat sich die Schweizer Schokoladenindustrie zum Ziel gesetzt, dass langfristig der gesamte in die Schweiz importierte Kakao aus nachhaltigem Anbau stammt. Dafür wurde bis 2025 als Zwischenziel eine Abdeckung von 80 Prozent vereinbart. Zusammen mit dem Seco wurden zudem messbare Anknüpfungspunkte zu den Sustainable Development Goals der Uno identifiziert, und die Behörden in den Kakao-Anbauländern werden aktiv einbezogen.

Ein anderes Beispiel ist ein Projekt zur Bekämpfung von Kinderarbeit auf Haselnussplantagen in der Türkei, das die Schweizer Schokoladenindustrie über den europäischen Süsswarenverband mit unterstützt. Auch hier sind der Einbezug der lokalen Behörden - unter anderem der lokalen Vertreter der Internationalen Arbeitsorganisation - sowie die Erhöhung der Sensibilität für die Problematik in den betroffenen Regionen zentral. Schweizer Unternehmen sind somit an vorderster Front mit dabei, wenn es um die Umsetzung internationaler Zielsetzungen geht.

3.[NB]Die wenigen schwarzen Schafe müssen konsequent zur Rechenschaft gezogen werden. Sie werden mir nun entgegnen: Diese guten Beispiele sind ja gut und recht, aber was geschieht mit den weniger vorbildlichen Branchen, mit den schwarzen Schafen? Ich will solche Probleme nicht kleinreden. Ich bin dezidiert der Auffassung, dass gegen solche schwarze Schafe konsequent vorgegangen werden soll. Dazu muss aber festgehalten werden, dass es bereits heute effiziente Instrumente gibt, um gegen sie vorzugehen, ohne dass die gesamte Schweizer Wirtschaft mit der Haftungsbestimmung der Konzernverantwortungs-Initiative bzw. des Gegenvorschlages in Geiselhaft genommen wird.

Einerseits verfügen auch andere Staaten über Vollzugsorgane und Gerichte, andererseits gibt es den Nationalen Kontaktpunkt. Bei dieser Schlichtungsstelle können Verstösse [PAGE 133] von Schweizer Unternehmen im Ausland gemeldet werden. Ziel ist, eine Lösung zu finden, welche die Situation vor Ort nachhaltig verbessert. Die Schlichtungsstelle basiert auf den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen. Jeder Unterzeichnerstaat muss einen Nationalen Kontaktpunkt einrichten. In der Schweiz ist er beim Seco angesiedelt. Zu den schwarzen Schafen will ich noch anfügen, dass man diese schon heute einklagen kann, wenn man will. Es braucht somit keine neue Haftungsgrundlage im Gesetz.

4.[NB]Die Schweizer Insellösung gefährdet die Attraktivität des schweizerischen Wirtschaftsstandorts massiv, und zudem schadet diese Schweizer Insellösung der Entwicklung in den Drittweltländern. Die Haftungsbestimmung hätte zur Folge, dass eine unkontrollierte Klagewelle auf die Schweizer Unternehmen zurollen würde und es zu politischen Schauprozessen käme, um die in der Schweiz ansässigen internationalen Firmen als Konkurrenten zu behindern oder gar auszuschalten. Es wurde in der Diskussion heute Morgen mehrmals erwähnt, dass Frankreich mit seiner "loi de vigilance" ein Beispiel sei. Aber während in Frankreich nur 150 Grossunternehmen betroffen sind, wären es in der Schweiz mehrere Tausend Unternehmen. Die Haftungsbestimmung würde aber auch Entwicklungsländern schaden, weil sie dazu führen würde, dass die Investitionen und die unternehmerische Verzahnung mit der lokalen Wirtschaft durch Schweizer Unternehmen in Ländern mit herausfordernder Umgebung nicht honoriert würden, sondern mit einer Haftungsgefahr verbunden wären.

Zusammenfassend gesagt: "Essayé, pas pu", muss die Schlussfolgerung aus den langen Diskussionen in den Kommissionen für Rechtsfragen des Nationalrates und des Ständerates sein. Die Unternehmensverantwortungs-Initiative ist eine gefährliche Initiative, die den Wirtschaftsstandort Schweiz massiv behindern würde, ohne aber eine Verbesserung der Menschenrechte und der Umweltsituation in den Drittweltländern zu bewirken. Der vorliegende Gegenvorschlag ist weder für die Initianten noch für die Wirtschaft annehmbar. Daher muss die Übung heute abgebrochen werden.

Das ist jedoch kein Problem, sondern geradezu eine Chance. Denn die Diskussionen mit den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern werden es der Wirtschaft ermöglichen, Transparenz herzustellen und die Schweizerinnen und Schweizer davon zu überzeugen, dass es ihr wichtig ist, die Menschenrechte und die Umweltstandards auch in ihrer internationalen Tätigkeit zu respektieren. Ein Schweizer Alleingang, bei dem ausschliesslich die Schweizer Unternehmen mit international nicht abgestimmten Haftungsbestimmungen in Geiselhaft genommen würden, hätte verheerende Folgen für die Schweizer Wirtschaft. Das würde zudem bezüglich der Situation in den Drittweltländern keine Verbesserung bringen. Im Gegenteil: In dieser Hinsicht ist es ein geradezu ethisches Anliegen, die Initiative und den Gegenvorschlag abzulehnen.

Ich freue mich auf die Diskussion mit der Bevölkerung und bitte Sie, nicht auf den Gegenvorschlag einzutreten und die Unternehmensverantwortungs-Initiative abzulehnen.