Abate Fabio · Ständerat · 2019-03-12
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-12
Wortprotokoll
Ein paar allgemeine Bemerkungen - ich möchte nicht wiederholen, was schon im Detail und ausführlich gesagt wurde -: In seiner Medienmitteilung vom 15.[NB]September 2017 hat der Bundesrat geschrieben, dass die Initiative zu weit gehe. Das ist auch die Meinung der Mehrheit der Kommission, also unsere Meinung. Der Bundesrat hat weiter gesagt, dass er von der schweizerischen Wirtschaft erwarte, dass sie ihre Verantwortung vor allem auch bei Aktivitäten in jenen Bereichen, in denen die Initiative Probleme betont hat, wahrnehme. Deswegen muss man die Kernanliegen der Initiative auf freiwilligem Weg umsetzen. Die daraus folgende Empfehlung zur Ablehnung der Initiative erfolgte ohne direkten und ohne indirekten Gegenvorschlag.
Im Gegensatz dazu hat unsere Kommission grossmehrheitlich - mit nur einer Gegenstimme - einer Kommissionsinitiative zur Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfes zugestimmt. Warum? Einerseits ist die Überzeugung vorhanden, dass eigentlich Handlungsbedarf gegeben ist. Klar, diese Initiative geht zu weit - trotzdem könnten die Anliegen auf Stufe Gesetz kodifiziert werden, also ohne neue Bestimmungen in die Verfassung einzusetzen. Andererseits - und das ist verständlich - gibt es taktische Gründe, und zwar die Suche nach einer Lösung, die ermöglichen würde, dass die Initiative zurückgezogen wird.
Wir haben den Gegenvorschlag des Nationalrates kritisch überprüft. Kollege Engler hat ausführlich darüber berichtet. Nach der Arbeit unserer Subkommission und den Beschlüssen unserer Kommission wurde der Gegenvorschlag ohne Verzug von den Initianten offen kritisiert, weil sie die Voraussetzungen, um die Initiative zurückzuziehen, nicht erfüllt sahen. Herr Noser hat seinen Redebeitrag dieser Frage gewidmet.
Ich kann mich somit folgendermassen äussern: Ein indirekter Gegenentwurf ist keine Fotokopie eines Anwendungsgesetzes einer Volksinitiative, der zugestimmt wurde. Gleichzeitig kann man auch nicht sozusagen eine leere Schachtel ohne Substanz vorschlagen. Die verständlicherweise eingesetzte Subsidiaritätsklausel, die im Detail beschrieben wird, ist meiner Meinung nach kein Grund, die übrigen Bestimmungen des Gegenvorschlages einfach zu löschen und zu vergessen.
Aber wenn niemand oder fast niemand - die Opponenten einerseits und die Initianten andererseits - diesen Gegenvorschlag schätzt, hat es keinen Sinn zu insistieren. Vielleicht wird im Nationalrat eine Lösung gefunden - hoffen wir es. Aber vermeiden wir unnötige Übungen, die in der Vergangenheit unter ähnlichen Umständen nur Konfusion verursacht haben, zumal vor dem Volk. Die Konsequenzen sind klar: eine Abstimmung ohne Gegenvorschlag mit einem positiven Ergebnis für die Initiative einerseits, aber mindestens sieben oder zehn Jahre Wartezeit bis zum Inkrafttreten eines Anwendungsgesetzes andererseits. Jedermann muss für sich selbst Verantwortung übernehmen.