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Jositsch Daniel · Ständerat · 2019-03-12

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-12

Wortprotokoll

Ich habe gestern im Radio einen schönen Satz gehört: "Wenn der Wind der Veränderung bläst, dann bauen die einen Mauern, und die anderen ziehen Segel auf." Mich erinnert die heutige Diskussion ein bisschen an diesen Satz. Warum? Ich glaube, dass diejenigen, die sich kategorisch gegen die Initiative und jede Form von Gegenvorschlag wehren, Mauern gegen den Wind der Veränderung aufzubauen versuchen. Mauern aufzubauen in einer Zeit der Globalisierung, in einer Zeit der Digitalisierung, macht aus meiner Sicht wenig Sinn.

Mich verwirrt die Diskussion von heute Morgen ein bisschen. Weil ich mir nicht ganz sicher bin - für diejenigen, die bloss zuhören -, stelle ich die Frage: Rollt jetzt eine gigantische Klagewelle auf uns zu, wie das z. B. Kollege Rieder erzählt hat? Oder ist es eher so, wie das Kollege Vonlanthen ausgeführt hat, dass eigentlich alles schon gut und alles schon gemacht ist und dass deshalb überhaupt keine Gefahr lauert?

Am einfachsten ist es, wenn wir uns einmal den Fakten der Initiative und des Gegenvorschlages zuwenden. Worauf bezieht sich die Initiative respektive der Gegenvorschlag? Es geht nur um grosse multinationale, international tätige Unternehmen, also nicht um die ganze Wirtschaft, sondern nur um diesen numerisch ganz kleinen Teil von multinationalen Firmen. Und wie ist heute die Situation für diese Firmen? Ich habe zu Beginn der Neunzigerjahre als Geschäftsführer der schweizerischen Handelskammer in Kolumbien gearbeitet. Damals gab es noch kein Internet. Man war zwar nicht mehr mit der Schreibmaschine unterwegs, aber man hat noch Telefaxe verschickt, und die Welt war noch eine andere. Schon damals war das Problem für die multinationalen Unternehmen nicht ein schweizerisches Gericht, das irgendwo drohte. Das Problem waren lokale Gerichte, und das Problem war vor allem die Medienberichterstattung, die schlecht sein konnte. Internationale Skandale wurden nicht von Gerichten aufgedeckt, sondern sie wurden vor allem von Medien aufgedeckt - und dagegen musste man sich verteidigen. Das macht die heutige Zeit aus: Heute werden Verstösse gegen Menschenrechte und gegen die Umwelt, die von multinationalen Unternehmen begangen werden oder begangen worden sein sollen, von Medien aufgedeckt, und die Unternehmen müssen sich vor allem dagegen wehren. Das Risiko einer gerichtlichen Aufarbeitung ist dabei das kleinste Problem.

Was die Initiative will, sind zunächst einmal Selbstverständlichkeiten. Sie fordert von grossen multinationalen Unternehmungen den Respekt gegenüber Umweltrecht und Menschenrechten auch im Ausland. Das ist - da gebe ich eigentlich allen Recht, die das heute schon gesagt haben - [PAGE 135] für multinationale schweizerische Unternehmen eine Selbstverständlichkeit und eine Notwendigkeit; und zwar nicht wegen des juristischen Drucks, sondern wegen des medialen Drucks und des drohenden Reputationsschadens, den sie als multinationale Unternehmen haben. Die entsprechende Sorgfaltsprüfung wird, da bin ich überzeugt, bereits heute gemacht, eben um diesem Kollateralschaden, der für schweizerische Unternehmen droht, die im Ausland tätig sind, vorzubeugen.

Der einzige Streitpunkt, der mit Bezug auf Initiative und Gegenvorschlag eigentlich bleibt, ist die Frage der Haftung. Da muss ich Ihnen, ohne mich jetzt in juristische Details zu versteigen, sagen: Wenn Sie Rechte und Pflichten ohne Konsequenzen, ohne Durchsetzung haben, sind diese letztlich nichts wert. Diejenigen, die sich gegen eine Haftung wehren, die wollen eigentlich der ganzen Gesetzgebung den wesentlichen Zahn ziehen. Dann bringt das nichts. Das ist ungefähr so, wie wenn ich sagen würde: "Sie dürfen auf der Autobahn nur 120 Kilometer pro Stunde fahren; die Polizei stellt Radarfallen auf, aber es gibt keine Bussen." Das hat keinen Sinn. Entweder Sie machen ein Gesetz, und dann ist es griffig, und dann braucht es eine Haftung, oder Sie machen kein entsprechendes Gesetz.

Was nun die Frage der Klagewelle betrifft, kann ich Ihnen sagen: Da müssen Sie sich keine Sorgen machen; und zwar einfach deshalb, weil wir hier von Situationen sprechen, in denen ausländische Betroffene in der Schweiz klagen müssen. Das ist nicht so einfach, wie das von Kollege Rieder dargestellt wird. Wenn Sie nur schon hier in der Schweiz als Schweizer ein Verfahren gegen eine multinationale Unternehmung machen, dann wissen Sie, wer David und wer Goliath ist, was die finanziellen Verhältnisse und was die juristischen Hürden betrifft. Dann wissen Sie, wie das ist, wenn Sie alleine - oder vielleicht mit einem Anwalt, wenn Sie Glück haben und sich das leisten können - einer Wand eines multinationalen Unternehmens mit allen finanziellen Ressourcen gegenüberstehen. Jetzt stellen Sie sich das einmal vor mit Bezug auf Kläger, auf Geschädigte aus Afrika oder Südamerika - die sind in dieser Situation. Also müssen Sie keine Angst haben, dass die Betroffenen aus Afrika oder Südamerika hier reihenweise mit Schweizer Anwälten multinationale Unternehmen einklagen.

Auch wenn dem so wäre: Haben Sie sich schon einmal überlegt, warum Unternehmen eine Gerichtsstandsklausel machen? Sie machen eine Gerichtsstandsklausel, weil sie sicherstellen wollen, wo sie eingeklagt werden. Was steht in der Gerichtsstandsklausel? Mir ist keine Gerichtsstandsklausel bekannt, in der ein Unternehmen sagt: Im Streitfall wollen wir aber dann bitte vor Ort in Afrika oder in Südamerika beklagt werden. Nein, sie sagen per Gerichtsstandsklausel: Es soll bei uns zu Hause sein; wir wollen Heimvorteil, wir wollen zu Hause eingeklagt werden.

Was diese Initiative will, ist eigentlich ein Vorteil für die Wirtschaft, nämlich Rechtssicherheit, also die Gewissheit: Wenn mich jemand einklagt, dann soll der das hier machen, wo ich mich auf den Rechtsstaat verlassen kann, wo ich schweizerische Richterinnen und Richter habe und wo ich mich durchsetzen kann - und nicht irgendwo im Ausland, wo vielleicht ein Richter bestochen wird. Deshalb, muss ich Ihnen sagen, verstehe ich nur denjenigen Teil der Wirtschaft, der diesen Gegenvorschlag unterstützt, weil die Arbeiten in deren ureigenstem Interesse sind.

Schliesslich muss ich Ihnen etwas sagen, was den Gegenvorschlag und die Streitpunkte betrifft: Es wäre mir auch lieber gewesen, man hätte die Initianten auf Kurs bringen können. Ich war auch in der Subkommission, und wir haben natürlich versucht, einen Kompromiss zu machen. Auch ich habe versucht, die Initianten etwas in Richtung Kompromiss zu drängen. Aber da, wo sie hart geblieben sind, sind sie nicht ganz zu Unrecht hart geblieben, und das ist bei der Subsidiaritätsklausel. Das ist der einzige Punkt, an dem wir in Bezug auf den Gegenvorschlag und die Position der Initiantinnen und Initianten noch eine Differenz haben.

Es geht hier nämlich um die Beweislastverteilung, es geht um die Frage: Wer muss etwas beweisen? Jetzt stellen Sie sich vor: Sie haben ein Recht, das steht zwar im Gesetz, aber Sie tragen die Beweislast - Sie müssen darlegen, warum das Unternehmen einen Fehler gemacht hat. In der Praxis können Sie das nicht, weil Sie die Informationen nicht haben, was im Unternehmen gegangen ist, und es kostet Sie enorm viel Geld, weil Sie diese Beweiserbringung finanzieren müssen. Deshalb ist das Beharren der Initianten und Initiantinnen nicht einfach nur Starrsinn, sondern es geht um die Frage, ob wir etwas machen, das griffig ist, oder ob wir etwas machen, das letztlich nicht durchsetzbar ist, weil es durch die betroffenen Personen nicht finanzierbar ist.

Mir liegt es, gerade als Standesvertreter von Zürich und damit des Wirtschaftszentrums der Schweiz, am Herzen, dass multinationale schweizerische Unternehmen in der Schweiz optimale Voraussetzungen haben. Aber ich glaube, dass der "wind of change", der jetzt bläst, in die Richtung einer sauberen, umweltverträglichen, menschenrechtskonformen Wirtschaft bläst. Das ist die Zukunft! Unsere Unternehmen sind da führend. Deshalb sollten wir das auch verkaufen.

Ausnahmsweise bin ich mit Kollege Ruedi Noser nicht einverstanden, wenn er ausführt, all diese Initiativen, die da drohen, seien ein Standortnachteil. Nein, lieber Ruedi Noser! Wenn ich mit so etwas konfrontiert werde, dann sage ich: Der Standortvorteil, den wir haben, ist, dass wir ein demokratischer Rechtsstaat sind. Das ist unser Vorteil. Wir sind keine Diktatur, in der man einfach alles abwürgen kann, was einem nicht passt. Das ist die Stabilität unseres Landes. Darum kommen die Unternehmen zu uns; nicht darum, weil es hier keine Initiativen gibt, sondern weil man hier ungestraft Initiativen machen und sich auf die Gerichte verlassen kann. Deshalb sage ich: Was wir hier machen, ist, die Rechtsstaatlichkeit für unsere multinationalen Unternehmen zu garantieren.

Deshalb ersuche ich Sie, auf den Gegenvorschlag einzutreten und beim Gegenvorschlag auf den einzigen verbleibenden Minderheitsantrag, den es noch braucht, damit die Initiative zurückgezogen werden kann, einzuschwenken. Dann haben wir eine saubere Lösung.