Germann Hannes · Ständerat · 2019-03-12
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-12
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, hier auch noch ein paar Gedanken anzufügen.
Wir müssen sehen, was wir mit dieser Vorlage letztlich in unserem Land und auch weltweit bewirken würden. Was wir mit der Initiative und der Umsetzung, die mit dem indirekten Gegenvorschlag vorweggenommen wird, weltweit bewirken möchten, ist ehrenwert. Was wir uns damit einhandeln würden, macht mir jedoch mehr als Bauchschmerzen.
Wir haben es gehört: Die Grundlage dafür ist Artikel 716abis des Obligationenrechts, wonach die Pflichten für die Unternehmen und im Speziellen für die Verwaltungsräte massiv ausgeweitet werden sollen. Es gehört dann gemäss Absatz[NB]1 zu den Pflichten, dass der Verwaltungsrat "mögliche und tatsächliche Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt" ermittelt - mögliche und tatsächliche. Dass er diese auch einschätzen soll, wäre ja noch, kann man sagen, in Ordnung.
Er muss ausserdem Massnahmen zur Minimierung der festgestellten Risiken und zur Wiedergutmachung von Verletzungen treffen, womit schon impliziert ist, dass es zu Verletzungen kommen wird und man Massnahmen festzulegen hat usw. Und dann kommt die Geschichte mit all diesen Berichten, wie dies von Kollege Ettlin ausgeführt worden ist. Es geht dann noch weiter mit der Ausdehnung von Geschäftsbeziehungen mit Dritten, was auch immer das bedeuten soll; in der Fassung der Kommissionsminderheit wird das mit "Zulieferer" präzisiert. Schliesslich sind auch noch die Kunden erwähnt.
Jedenfalls wird, so meine ich, die gesamte Kausalitätskette rund um die Welt mit dieser Pflicht in Übereinstimmung zu bringen sein. Dass aber nachher andererseits auch die Möglichkeit besteht, dass bezüglich Verfehlungen in einem Drittstaat Verklagungen in der Schweiz stattfinden können, auf Kosten des Schweizer Steuerzahlers, geht dann doch recht weit. Die Kollegen Noser und Hefti haben uns dies, glaube ich, eindrücklich vor Augen geführt. Die Schweizer Unternehmen könnten so in eine globale Geiselhaft genommen werden.
Es kommt zu einer Beweislastumkehr für Konzerne, und man implementiert dann sozusagen auf dem weltweiten Level nicht nur ein Verbandsbeschwerderecht, das uns ja bisweilen auch zu schaffen macht, sondern man implementiert auch ein weltweites Klagerecht gegen Schweizer Unternehmen. Gerichtsstand ist dann die Schweiz, und wir müssen je nachdem auch noch für die Kosten geradestehen. Ich weiss nicht, ob das für den internationalen Standort Schweiz und die vielen multinational tätigen Unternehmen, die wir hier haben, die auch hier für Wohlstand sorgen, dann wirklich in Zukunft noch attraktiv ist, gemessen an den anderen Unsicherheiten, die wir haben.
Ich meine, die Unternehmen sollen sich ans Recht halten müssen. Sie sollen auch eingeklagt werden, wenn sie Recht verletzen. Aber bitte, wenn sie Recht in einem Drittstaat verletzen, gilt doch das Recht des Drittstaates und nicht das Schweizer Recht. Wir führen uns ja hier so auf, wie wir es [PAGE 138] teilweise den Amerikanern und anderen Grossmächten unterstellen. Die fangen immer mehr an, ihr Recht extraterritorial durchzusetzen. Wir tun ja auch so, als würden wir das machen - mit dieser Initiative. Ich ärgere mich einfach masslos, wenn die Schweiz zum Tummelplatz für alle möglichen Experimente einer Industrie, die dahintersteht, wird - Sie können es sich vorstellen. Es ist ein Freipass für die internationale Klageindustrie, mit der Möglichkeit, in der Schweiz erst noch unentgeltlich vorzugehen, wenn sie das geschickt machen. Dafür möchte ich nicht Hand bieten. Diesen Unwägbarkeiten möchte ich auch unsere Unternehmen nicht aussetzen. Ich bin aber dafür zu haben, dass man noch genauer hinschaut und die Pflichten wahrnimmt, aber bitte nicht mit Klagen aus dem Ausland.
Ich bin deshalb für die Empfehlung, die Initiative abzulehnen, und bitte Sie, auf den Gegenvorschlag nicht einzutreten, weil er auch in ganz anderen Bereichen nur Bürokratie und wenig Greifbares bringt.