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Amherd Viola · Bundesrat · 2019-03-13

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2019-03-13

Wortprotokoll

Der Bund verfügt mit dem Nationalen Sportanlagenkonzept (Nasak) über ein bewährtes Förderinstrument für die Erstellung von Sportanlagen von nationaler Bedeutung. In den letzten zwanzig Jahren hat der Bund über 140 Millionen Franken in die Realisierung von 105 Projekten investiert. Damit wurde zusätzlich ein Investitionsvolumen von rund 1,7 Milliarden Franken ausgelöst.

Die Sportförderungsverordnung definiert in Artikel 44 die Voraussetzungen, gemäss welchen der Bund den Bau einer Anlage unterstützen kann. Unter anderem muss der langfristige Betrieb einer Anlage finanziell gesichert sein. Die Trägerschaften haben sich in den Beitragsverträgen mit der Eidgenossenschaft zu verpflichten, den Betrieb und dessen Finanzierung während der Vertragsdauer zu gewährleisten. Die Vertragslaufzeit dauert je nach Anlagetyp und Beitragshöhe zwischen zehn und zwanzig Jahren.

Es konnten bisher auch alle Nasak-Gesuche bei der Einreichung des Gesuchs mit plausiblen Businessplänen darlegen, dass der Betrieb eben für diese vereinbarte Vertragsdauer gesichert ist. Dass es also, wie hier jetzt gesagt wird, plötzlich ganz überraschend kommt, dass man dann den Betrieb auch noch sicherstellen muss, ist natürlich nicht ganz zutreffend. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass man überhaupt Gelder für die Infrastruktur erhält. Es erstaunt jedoch nicht - das wurde auch bereits gesagt -, dass Sportanlagen im Allgemeinen nicht rentabel sind. Sportstätten benötigen wie Theater oder Museen finanzielle Unterstützung von privaten Sponsoren oder Behörden. Die Bewirtschaftung einer Sportanlage ist nicht einfach, egal, ob es sich um eine Sporthalle, ein Hallenbad, eine Eisbahn oder eine Skipiste handelt. Meistens stammen die Einnahmen aus unterschiedlichen Quellen. Sie setzen sich zusammen aus den klassischen Nutzungsgebühren, die je nach Benutzerkategorie verschieden sein können, aus Einnahmen aus Veranstaltungen wie Konzerten oder aus Querfinanzierungen durch andere Tätigkeitsbereiche und schliesslich auch aus Spenden und Sponsoring.

In zahlreichen Fällen finanzieren Gemeinden und Kantone Betriebsdefizite von Sportanlagen über Steuergelder mit. Abhängig vom Anlagetyp belaufen sich die jährlichen Defizite von wenigen Zehntausend bis zu Hunderttausenden von Franken. Diese Beiträge der öffentlichen Hand sind demokratisch legitimiert.

Es ist auch unbestritten, dass die Nutzung von Sportanlagen, inklusive Kost und Logis, im Ausland häufig günstiger ist als bei vergleichbaren schweizerischen Anlagen. Das stellt für die Sportverbände ein Dilemma dar: Einerseits wollen sie im eigenen Land trainieren, andererseits wollen sie möglichst ideale Bedingungen für ihre Athletinnen und Athleten zur Verfügung stellen, und das zwingt sie dann aber halt trotzdem, aus Kostengründen manchmal ins Ausland auszuweichen und dort zu trainieren.

Der Bundesrat ist sich all dieser Zusammenhänge bewusst, und ich kann die Beweggründe für die Motion nachvollziehen. Der Bundesrat lehnt jedoch auch künftig Beiträge des Bundes zur Finanzierung des Betriebs von Sportanlagen ab, und zwar aus folgenden Gründen: Die Festlegung von Kriterien für eine Mitfinanzierung des Betriebs von Nasak-Anlagen wäre in Anbetracht der sehr unterschiedlichen Anlagen kaum möglich. Zudem müsste man damit rechnen, dass sämtliche Trägerschaften eine Mitfinanzierung des Bundes für den Betrieb beantragen werden. Der Motionär sieht das zwar anders und sagt, für jene Anlagen, die rentabel oder zumindest kostendeckend betrieben werden können, würden keine Anfragen eingereicht. Der Bundesrat ist hingegen der Meinung, dass mit einer grundsätzlichen Zusage einer Betriebsfinanzierung falsche Anreize geschaffen werden und dann vielleicht doch alle anklopfen würden.

Eine zusätzliche Unterstützung der Sportverbände, damit diese den Trainings- und Wettkampfbetrieb auf Sportanlagen von nationaler Bedeutung mit höheren Benutzungsgebühren abgelten können, wäre aus Sicht des Bundesrates möglicherweise zielführender. Der Bundesrat hat bereits im Aktionsplan Sportförderung des Bundes darauf hingewiesen, dass die Sportverbände stärker unterstützt werden müssten - nur so könne das Leistungsniveau in der Schweiz längerfristig gehalten werden. Der Bundesrat beantragte jedoch im Oktober 2016 aufgrund der damals eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten des Bundeshaushalts keine zusätzlichen Mittel. Das Parlament hat dann in der Folge, gestützt auf gleichlautende Motionen in National- und Ständerat, entschieden, für den leistungsorientierten Nachwuchssport 15 Millionen Franken zusätzlich ins Budget aufzunehmen. Diese Gelder fliessen seit 2018 an die Sportverbände. Das gibt den Sportverbänden vielleicht auch die Möglichkeit, etwas mehr an Benutzungsgebühren zu bezahlen.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Eine wirksame Mitfinanzierung des Betriebs sämtlicher Nasak-Anlagen durch den Bund würde grössere finanzielle, aber auch personelle Ressourcen erfordern; es ist davon auszugehen, dass mit Aufwänden von mehreren Millionen Franken pro Jahr zu rechnen wäre. Das bestätigt auch der Motionär in seinem Votum. Die Sportverbände verfügen seit 2018 über mehr Mittel - ich habe darauf hingewiesen - im Umfang von 15 Millionen Franken. Diese sind aus Sicht des Bundesrates ausreichend. Er ist der Überzeugung, dass die staatliche Sportförderung immer subsidiär sein sollte. Dazu kommt, dass mit Annahme der Motion Artikel 5 Absatz 2 des Sportförderungsgesetzes geändert werden müsste, damit das Ziel der Motion erreicht wird, und zwar dahingehend, dass der Bund Finanzhilfen an [PAGE 159] den Bau und neu auch an den Betrieb von Sportanlagen von nationaler Bedeutung leisten kann.

Im Namen des Bundesrates beantrage ich Ihnen, die Motion abzulehnen.

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