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Germann Hannes · Ständerat · 2019-03-13

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-13

Wortprotokoll

Nach diesem flammenden "Euro-Plädoyer" von Kollege Vonlanthen kann ich es nicht unterdrücken, doch noch die eine oder andere Bemerkung zu machen. Natürlich ist Rechtssicherheit etwas Entscheidendes und Wichtiges; da gehe ich mit Ihnen einig, Kollege Vonlanthen. Das braucht die Wirtschaft. Sie braucht auch Verlässlichkeit. Aber so, wie Sie das jetzt darstellen, könnte man ja den Eindruck erhalten, die Schweiz sei, beispielsweise [PAGE 148] punkto Forschungsstandort, völlig von der Europäischen Union abhängig, und dies ganz einseitig.

Ich erinnere einfach daran, dass die Bilateralen I, dieses Paket, von dem Sie eigentlich sprechen und um das es bei den Marktzugangsabkommen im Wesentlichen geht, jetzt gut zwanzig Jahre alt sind. Der Schweizer Forschungsstandort war aber vorher schon spitze. Er ist international top vernetzt. In Europa gibt es nicht die Top-Forschungsinstitutionen, die es in den USA, zunehmend auch in Asien, ebenfalls in Grossbritannien gibt. Es gibt hier durchaus einen weiteren Scope als nur jenen nach Brüssel.

Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen, die Sie erwähnt haben: Die Vor- und Nachteile werden wir dann sicher diskutieren. Da bin ich einverstanden. Wir werden das hier möglichst klären. Aber dass wir nachher Rechtssicherheit haben, das kann ich Ihnen nicht mit Sicherheit bestätigen, Kollege Vonlanthen, denn der Rahmenvertrag öffnet diverse andere Felder, auf denen dann alles andere als Rechtssicherheit gegeben ist. Ich erinnere an das ganze Beihilfewesen; ich erinnere daran, dass das institutionelle Rahmenabkommen nachher letztlich dem Freihandelsabkommen von 1972 vorgeht, das eigentlich den stabilen Sockel bildet. Es liegt dann in der Interpretation des Europäischen Gerichtshofes, der natürlich eine mächtige und zentrale Rolle hat. Wir wollen da auch nicht das Schiedsgericht überhöhen. Ich glaube, Kollege Minder hat das richtig ausgedrückt.

Ob dieser Vertrag dann wirklich super ist, das werden wir sehen. Das Vorbild für den Vertrag ist tatsächlich das Ukraine-Modell, bei dem auch Moldawien und Georgien mit dabei sind. Dort ging es der EU darum, diese Staaten an Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Marktwirtschaft heranzuführen. Nun weiss ich nicht, ob Sie das toll finden im Namen der Wirtschaft und der Rechtssicherheit, wenn wir nach dem Ukraine-Modell angeglichen werden. Ich finde das, ehrlich gesagt, etwas unter unserem Wert verkauft, um es mal gelinde auszudrücken.

Noch zur Wirtschaft: Sie haben da mit den Ausfällen von 460 bis 630 Milliarden Franken in zwanzig Jahren Zahlen erwähnt. Es gibt eine Studie, die sich mit dem Nutzen der Bilateralen I befasst; und zwar stammt die Studie aus dem Jahr 2015. Sie wurde im Auftrag des Bundes von Ecoplan erstellt; das ist meines Erachtens unverdächtig. Gemäss dieser Ecoplan-Studie belaufen sich die gesamten Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I, exklusive Forschung, bis 2035 ohne Anpassungsmassnahmen der Wirtschaft auf nur minus 0,7 Prozent für die Löhne und die Kapitalrendite. Das Wachstum würde somit in diesem Zeitrahmen von knapp 10 Prozent - das ist ein schönes Wachstum - auf gut 9 Prozent sinken. Die Anpassungen der Wirtschaft wären jedoch einfach möglich, und so könnten die tatsächlich negativen Effekte wohl noch einmal deutlich reduziert werden. Sie sehen also, wir sollten nicht gleich in Panik verfallen und die Leute mit Zahlen einschüchtern, die am Schluss eben nur auf Annahmen basieren. Wir könnten ja auch Gegenmassnahmen treffen.

Ich war also, wie gesagt, mit den Bilateralen I einverstanden und habe diesen Weg immer gestützt und tue das nach Möglichkeit auch in Zukunft. Aber jeden Preis ist es mir dann doch nicht wert. In diesem Sinn freue ich mich sehr auf die Diskussionen, die wir noch haben werden. Aber ich bitte die anderen Ratskollegen, da doch eine gewisse Ergebnisoffenheit nicht einzuschränken, bevor wir die tatsächlichen Hintergründe und Auswirkungen kennen. Da werden wir im einen oder anderen Bereich auch noch kritische Fragen stellen müssen; und wir erwarten Antworten, denn das sind wir dem Land und den Leuten in der Schweiz schuldig. Wir müssen ihnen die Auswirkungen vorher möglichst genau beschreiben können, damit sie, wenn es zu einer Abstimmung kommt, wissen, worum es geht, und das auf möglichst faktenorientierter Basis entsprechend gewichten können.