Arslan Sibel · Nationalrat · 2019-03-13
Arslan Sibel · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2019-03-13
Wortprotokoll
Die Grünen begrüssen es, dass der Bundesrat die subsidiäre Verfassungsbeschwerde in der Vorlage belassen hat, obwohl sich ein Teil der Richter und Richterinnen für die Abschaffung sehr starkgemacht hat. Für die Grünen ist die Möglichkeit der Überprüfung von Verfassungsrügen durch das Bundesgericht von grosser Bedeutung, denn die subsidiäre Verfassungsbeschwerde stellt den Schutz von Grund- und Menschenrechten und folglich hochwertiger Rechtsgüter sicher. Eine Verfassungsbeschwerde führt zur Wahrung der Einheit der Rechtsanwendung und zur Förderung der Rechtsentwicklung in einem föderalistischen Bundesstaat.
Wenn der Zugang zum Bundesgericht nicht mehr möglich sein sollte, könnten die kantonalen Entscheide direkt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angefochten werden, und die Vorinstanzen würden in zahlreichen Fällen letztinstanzlich entscheiden. Bei 26 Kantonen können Sie sich vorstellen, dass das zu zahlreichen Verurteilungen der Schweiz führen könnte, da jeder Kanton eine andere kantonale Praxis hat. Das ist gerade auch der Fall, weil in den Kantonen Laienrichterinnen und -richter gang und gäbe sind.
Wir haben mehrfach gehört, dass die Gegenausnahme der Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung bzw. des besonders bedeutenden Falls dem Bundesgericht einen sehr grossen Spielraum in der Eintretensfrage belässt. Weil das nicht so klar ist, bedeutet das in der Folge eine Schwächung des Individualrechtsschutzes. Die Entlastungswirkung wäre somit nicht sehr gross, weil sich das Gericht viel mehr mit der Frage beschäftigen würde, ob die Eintretensvoraussetzungen gegeben sind oder nicht. Auch Expertinnen und Experten schlagen deshalb vor, dass man die subsidiäre Verfassungsbeschwerde im Gesetz belässt, weil das eine elementare Verfahrensgarantie darstellen würde.
Besten Dank, wenn Sie der Mehrheit der Kommission zustimmen.