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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2019-03-13

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2019-03-13

Wortprotokoll

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) lancierte zusammen mit den G-20-Staaten im Jahr 2013 ein Projekt zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung: Base Erosion and Profit Shifting[NB](Beps). Die technischen Arbeiten zum 2013 verabschiedeten Beps-Aktionsplan, der fünfzehn Massnahmen enthält und sich gegen die Aushöhlung der Bemessungsgrundlage und gegen die Gewinnverschiebung in Länder mit einer tiefen oder vollständig fehlenden Besteuerung richtet, wurden 2015 mit der Veröffentlichung mehrerer Berichte abgeschlossen.

Bei einem Teil der im Beps-Übereinkommen enthaltenen Bestimmungen über die Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen handelt es sich um Mindeststandards, zu deren Umsetzung sich alle OECD- und G-20-Staaten sowie weitere Staaten und Gebiete verpflichtet haben. Diese Mindeststandards entsprechen grundsätzlich der heutigen schweizerischen Politik im Bereich der Doppelbesteuerungsabkommen. Sie werden von der Schweiz auch in bilateralen Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart. Um sicherzustellen, dass die Mindeststandards umgesetzt werden und keine Staaten oder Gebiete durch Nichtumsetzung einen Wettbewerbsvorteil erlangen, soll die Umsetzung der Mindeststandards mittels sogenannter Peer Reviews geprüft werden.

Zum Inhalt der Vorlage: Die Schweiz hat als OECD-Mitgliedstaat aktiv am Beps-Projekt und insbesondere bei der Erarbeitung des Beps-Übereinkommens mitgewirkt. Sie hat dazu beigetragen, dem Beps-Übereinkommen die nötige Flexibilität zu verschaffen, damit sich dessen Umsetzung mit der schweizerischen Politik und Rechtsordnung betreffend Doppelbesteuerungsabkommen vereinbaren lässt. Da das Beps-Übereinkommen die Möglichkeit vorsieht, Vorbehalte anzubringen, verpflichtet es auch nicht zur Übernahme von Bestimmungen, die keine Mindeststandards darstellen.

Im Wesentlichen setzt die Schweiz mit dem Beps-Übereinkommen die Mindeststandards zur Verhinderung von Abkommensmissbrauch sowie zur Verbesserung der Wirksamkeit von Streitbeilegungsmechanismen um. Die Schweiz hat das Beps-Übereinkommen am 7. Juni 2017 unterzeichnet. Mit dem Beps-Übereinkommen sollen vorerst die Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen mit Argentinien, Chile, Island, Italien, Litauen, Luxemburg, Mexiko, Österreich, Portugal, Südafrika, Tschechien und der Türkei an die im Rahmen des Beps-Projekts gesetzten abkommensbezogenen Mindeststandards angepasst werden. Diese Staaten sind bereit, sich mit der Schweiz auf den genauen Wortlaut der durch das Beps-Übereinkommen anzupassenden Doppelbesteuerungsabkommen zu einigen.

Der Kern der Vorlage ist, dass der Bundesrat in Zukunft gewisse Änderungen an Doppelbesteuerungsabkommen selbstständig vornehmen darf. Wenn die Schweiz ihre Vorbehalte und Notifikationen anpassen möchte, kann der Bundesrat das nicht eigenständig tun, sondern muss die Vorlage nach dem ordentlichen Staatsvertragsverfahren dem Parlament mit einem Bundesbeschluss vorlegen. Geht es aber um reine Ausdehnungen des heute genehmigten Abkommens auf zusätzliche Staaten und werden die Vorbehalte der Schweiz uneingeschränkt übernommen, soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, das eigenständig zu machen.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen ohne Enthaltungen, auf die Vorlage zur Genehmigung des Beps-Übereinkommens einzutreten und ihr zuzustimmen.

Das Übereinkommen regelt die effiziente Anpassung der Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen an die Mindeststandards des Beps-Projektes der OECD, mit dem die [PAGE 289] ungerechtfertigte Steuervermeidung multinationaler Unternehmen verhindert werden soll. Die Schweiz hat verschiedene Vorbehalte angebracht. So gilt etwa das vorgesehene Schiedsverfahren aufgrund der Vorbehalte, welche die Kantone in der Vernehmlassung eingebracht haben, erst ab der Anwendbarkeit des Übereinkommens.

Die Minderheit begrüsst zwar insbesondere dieses Schiedsverfahren. Da das Übereinkommen jedoch unter anderem den administrativen Aufwand der Unternehmen erhöhen werde, will sie auf den entsprechenden Bundesbeschluss nicht eintreten.