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Föhn Peter · Ständerat · 2019-03-13

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-13

Wortprotokoll

Zuerst danke ich dem Motionär, dass er diese Motion eingereicht hat. Dann danke ich auch meinem Vorredner, und dem Bundesrat danke ich vor allem für den letzten Satz in seiner Stellungnahme, in dem er geschrieben hat, die Armee prüfe momentan Lösungsmöglichkeiten, die im Rahmen der aktuellen Rechtsordnung den Lehrbetrieben entgegenkommen. Das ist ja schon einmal etwas, aber es wurde - wie schon gesagt - schon vielfach auf diese Problematik hingewiesen.

Ich möchte hier noch meine Interessenbindung offenlegen: Ich habe Lehrlinge, ich habe Auszubildende, und ich komme alle Jahre wieder in den Genuss der Fragestellung, ob sie nun frühzeitig in die Rekrutenschule gehen dürfen. Die Lehre geht nämlich in den allermeisten Fällen bis in die Kalenderwoche 30 oder 31; das steht im Lehrvertrag. Die Rekrutenschule beginnt in der Kalenderwoche 26. Es ist richtig, dass die allermeisten Lehrlinge die Prüfungen bis dahin abgeschlossen haben, aber der Lehrvertrag ist nicht erfüllt - und das ist ein Vertrag! Ein Vertrag ist gutschweizerisch einzuhalten, und zwar ohne Wenn und Aber. Mit der heutigen Regelung vermitteln wir den Jugendlichen aber nichts anderes, als dass der Vertrag nicht eingehalten werden muss, kann oder will. Oder der Jugendliche wird bestraft und kann die Rekrutenschule erst später beginnen.

Ein weiterer Punkt: Wann bringt ein Auszubildender dem Lehrbetrieb am meisten? Das ist eben gegen den Schluss seiner Lehre der Fall. Vorher muss er sehr stark unterstützt werden, er kostet, und dann, wenn er etwas bringen würde, muss er mindestens einen Monat früher gehen, als dies laut Vertrag eigentlich der Fall wäre. Zu dieser Zeit wäre der Stift eben produktiv. Gerade in dieser Zeit muss ich aber meine Lehrlinge laufenlassen, damit sie ihrer Wehrpflicht nachkommen können. Als Lehrmeister will ich ja nicht der Laufbahn eines guten Jungen im Wege stehen. Ich will ihn unterstützen, und das heisst, dass ich ihn in der Regel in die Rekrutenschule laufenlasse. Das bedeutet einen Verlust, das sage ich klipp und klar. Ich mache das trotz Verlust und obwohl der Vertrag nicht erfüllt ist.

Ansonsten rühmt man das duale Bildungssystem immer in den höchsten Tönen, aber bis dato werden auch hier die akademischen Berufe klar bevorzugt. Jede Woche, um die wir den Beginn der Rekrutenschule verschieben können, ist für uns vorteilhaft. Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, hier ein Zeichen zu setzen: Machen Sie das gemäss den Vorschlägen meiner Vorrednerinnen und Vorredner.

Es ist auch zu sagen, dass ein frühzeitiger Abbruch der Lehre oder des Lehrverhältnisses eine Reihe von administrativen Aufwendungen hervorruft - die Ferienregelung muss beispielsweise umgestellt werden -, und dadurch entsteht Rechtsunsicherheit.