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Flach Beat · Nationalrat · 2019-03-13

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2019-03-13

Wortprotokoll

Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat am 29. Oktober 2018 die parlamentarische Initiative Addor 17.485, "Keine muslimischen Armeeseelsorger in unserer Armee", vorgeprüft. Mit der parlamentarischen Initiative wird verlangt, das Militärgesetz dahingehend zu ändern, dass mit den durch die Armee zur Verfügung gestellten seelsorgerischen Diensten ausschliesslich evangelisch-reformierte, römisch-katholische und christkatholische Seelsorgerinnen und Seelsorger betraut werden.

Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Schweiz ein Land mit christlichen Wurzeln sei. Den Schweizer Armeeangehörigen würden heute die genannten christlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger zur Verfügung stehen. Neben den traditionellen Kirchen stelle auch die christkatholische Kirche seit 2014 Armeeseelsorger zur Verfügung. Dies sei den gegenwärtigen Bedürfnissen der Truppe angepasst.

Weiter wurde ausgeführt, dass es in einem Dokument des Führungsstabes der Armee heisse, dass der Armeeseelsorger seinen Auftrag trotz der Ernennung durch staatliche Behörden letztlich von der Kirche habe, der er angehöre. Darum müsse er sich an die Ordnung seiner Kirche halten. Das ist ein Auszug aus "Gedanken zur Armeeseelsorge", Dokumentation 68.007, deutsche Fassung, Seite 202. Diese Aufforderung stelle mit den Seelsorgerinnen und Seelsorgern der drei erwähnten christlichen Kirchen überhaupt kein Problem dar. Auf die seelsorgerische Betreuung von Armeeangehörigen muslimischen Glaubens treffe das jedoch nicht zu, denn - so Kollege Addor - es sei nicht klar, an welche Kirchenordnung sich ein muslimischer Seelsorger als Glaubensvertreter einer Religion ohne Kirche oder Klerus zu halten habe.

Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder sieht demgegenüber keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Sie verweist auf das verfassungsmässige Recht der Glaubensfreiheit und unterstreicht, dass Angehörige der Armee ungeachtet ihres Glaubens das Recht auf seelsorgerische Betreuung durch die Armeeseelsorge hätten. Die Armeeangehörigen nichtchristlicher Religionen sind auch ein Teil der Gesellschaft und damit auch ein Teil der Armee.

Die Kommission lehnt eine gesetzliche Festschreibung der Armeeseelsorge allein auf christliche Seelsorgerinnen und Seelsorger ab und kritisiert ferner auch die Stossrichtung der parlamentarischen Initiative, da die Initiative festlegen will, dass nur die genannten christlichen Seelsorgerinnen und Seelsorger für die Armeeangehörigen und deren Angehörige zur Verfügung stehen sollen. Damit werden alle anderen Religionen diskriminiert. In der Begründung wird zwar nur auf den Islam verwiesen, aber natürlich wären auch alle anderen Religionen betroffen, so z. B. jüdische Angehörige unserer Armee - um nur eine Gruppe zu nennen. Zudem steht die Armeeseelsorge auch den Angehörigen, den Verwandten von Soldaten zur Verfügung.

Eine gesetzliche Einschränkung auf die genannten Religionen wäre weder sinnvoll noch zweckmässig. Auch der Verweis auf die erwähnte Dokumentation ist haltlos, da diese keinerlei gesetzliche Regelung darstellt.

Alle Schweizer Glaubensgemeinschaften sind ein Teil unserer Gesellschaft, und die Armee soll ein Spiegel dieser Gesellschaft sein. Den Angehörigen der Armee steht für ihre Zeit, die sie im Dienste des Landes stehen, seelsorgerische Fürsorge zu, nicht nur in Glaubensfragen, sondern auch in ganz anderen, vielleicht ganz profanen, aber lebenskritischen Phasen. Wenn sie Probleme seelischer, psychischer Art haben, dann stehen ihnen völlig unabhängig davon, was für einen Glauben sie haben, die Armeeseelsorger zur Verfügung.

Es ist unerheblich, welchen religiösen Hintergrund ein Armeeseelsorger hat. Vielmehr muss er ein Mensch sein, der in der Lage ist, zuzuhören und mit dem Angehörigen der Armee zu sprechen. Eine Einschränkung der Ausbildung und Herkunft ausschliesslich auf die genannten Seelsorgerinnen und Seelsorger würde überhaupt keinen Sinn machen und würde auch dem System der Schweizer Armee und dem Einsatz der heutigen Armeeseelsorgerinnen und -seelsorger nicht entsprechen.

Die Kommission bittet Sie deshalb mit 15 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.