Reimann Maximilian · Nationalrat · 2019-03-13
Reimann Maximilian · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2019-03-13
Wortprotokoll
Es mag Zufall sein oder nicht, dass sich ein Ratsmitglied innert zwei Tagen gleich zweimal mit dem Finanzminister wegen einer möglichst bürgerfreundlichen Rückerstattung von Quellensteuern zu duellieren hat. Ging es am Montag um die Rückerstattung der inländischen Verrechnungssteuer, bei der allzu lange Ausstände und Verzögerungen nicht akzeptabel sind, geht es mir bei dieser Motion um die Rückforderung von ausländischen Quellensteuern. Da stehen schweizerische Privatanleger mitunter vor komplexen bürokratischen Hürden, wenn sie nach ordentlicher Besteuerung den Rückbehalt aus dem Ausland zurückerhalten wollen. Ich denke insbesondere an unsere beiden Nachbarländer Deutschland und Frankreich. Hier besteht aus Sicht der betroffenen Anleger ein Handlungsbedarf, dem nur der Bundesrat auf dem Verhandlungsweg mit den zuständigen Staaten begegnen kann.
Der Bundesrat lehnt nun meine Motion ab, gibt aber unumwunden zu, dass effektiv eine Reihe von aufwendigen administrativen Abläufen zu bewältigen ist, wenn ein schweizerischer Steuerpflichtiger die ihm zustehenden Steuerrückbehalte im Ausland zurückbekommen will. Warum will der Bundesrat nicht mindestens einmal einen Anlauf nehmen, um diese Situation zu verbessern? Das Erbringen von Diensten zugunsten seiner Bürger ist doch seine Aufgabe! Warum nehmen Sie nicht einen Anlauf, Herr Bundespräsident, um diesen bürokratischen Formularkrieg mit Ländern wie Deutschland oder Frankreich zu vereinfachen, wie es zum Beispiel im Verhältnis mit den USA der Fall ist? Das ist doch nicht zu viel verlangt.
Natürlich, das letzte Wort liegt in der Hoheit jenes ausländischen Staates, in dem die Zinsen und Dividenden anfallen. Aber, Herr Bundespräsident, halten Sie es nicht für stossend, wenn zum Beispiel Deutschland für die Rückerstattung nebst der Dividendengutschrift noch eine zusätzliche Steuerbescheinigung der Depotbank verlangt, die pro Titel je nach Bank 60 bis 100 Franken kostet? Das ist mitunter mehr als der Betrag, auf den ein privater Kleinanleger Anspruch hat. Mit anderen Worten: Die Rückerstattung lohnt sich für solche kleineren Anleger nicht mehr; die Rückerstattung scheitert de facto an der steuerhoheitlichen Unverhältnismässigkeit des Vertragsstaates, in diesem Beispiel Deutschland. Auf ein analoges Beispiel im Verfahren mit Frankreich habe ich in meiner Motionsbegründung bereits verwiesen.
Herr Finanzminister, Sie haben in Ihrer Stellungnahme bestätigt, dass Ihnen diese und weitere Fälle unverhältnismässiger Bürokratie seitens dieser Nachbarstaaten wohlbekannt sind. Warum denn wollen Sie nicht mindestens versuchen, bei Ihren ausländischen Ministerkollegen für eine Vereinfachung dieser administrativen Verfahren zu plädieren? Vielleicht hätten diese auch analoge Wünsche und Begehren gegenüber der Schweiz. Dann wäre gar ein Geben und Nehmen zugunsten betroffener Bürokratieopfer diesseits und jenseits der Landesgrenze möglich.
Jedenfalls bitte ich Sie abschliessend, Herr Bundespräsident: Tun Sie Ihr Möglichstes zugunsten der Schweizer Anleger und Steuerzahler.