Heim Bea · Nationalrat · 2019-03-14
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-14
Wortprotokoll
Die Differenz bei Artikel 60a, der mit dem heutigen Antrag zu Artikel 56a mutiert, gab tatsächlich einiges zu diskutieren. Es geht hier um die Transparenz, um die Deklaration der Interessenbindungen. Sie haben gesehen: Der Ständerat hat beschlossen, den vom Nationalrat eingefügten Artikel 60a zu streichen. Gemäss Amtlichem Bulletin aber betonte der Ständerat gleichzeitig, dass er damit nicht signalisieren möchte, dass er gegen eine erhöhte Transparenz sei. Vielmehr möchte er - und zwar, weil er an Zeitmangel litt -, dass sich der Nationalrat nochmals diesem Thema widmet.
Das hat die SGK-NR gestern gemacht. Dabei lag ein Vorschlag der Verwaltung vor. Dieser Vorschlag basiert auf dem Entwurf des Bundesrates zur ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes von 2012. So sollen Personen, die Heilmittel verschreiben, abgeben, anwenden oder zu diesem Zweck einkaufen, sowie Organisationen, die solche Personen beschäftigen, verpflichtet sein, ihre Kundschaft in geeigneter Weise zu informieren.
Der Nationalrat wollte ursprünglich - wie Sie sich erinnern -, dass die Interessenbindungen in einem Register festgehalten werden. Das sei zu teuer, zu aufwendig, lautete die Kritik des Ständerates. Der Antrag gemäss Vorschlag der Verwaltung sieht nun eine einfachere Variante vor. Diese betont ebenfalls die Wichtigkeit der Transparenz der Interessenbindungen, und zwar für die Patientensicherheit. Auf ein Register soll verzichtet werden, aber die Kundschaft, das heisst die Patientinnen und Patienten, soll in geeigneter Form informiert werden.
Die SGK-NR empfiehlt Ihnen nun, diese Bestimmung zu übernehmen. Sie empfiehlt Ihnen ebenso, dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, Ausnahmen von der Transparenzpflicht vorzusehen, damit er sich in Sachen Transparenz auf die Risikoprodukte konzentrieren kann.
Die Minderheit Sauter möchte dem Ständerat folgen und die Transparenzregel ganz streichen. Ein Argument war, eine solche Regelung gehöre ins Medizinalberufegesetz und nicht ins Heilmittelgesetz. Die Mehrheit hingegen möchte den Patientenschutz stärken und die Transparenzregel angesichts der Risiken und angesichts der verschiedenen, seit Jahren bekannten Vorkommnisse explizit in dieses Gesetz aufnehmen.
Die SGK-NR hat diesem Vorschlag zu Artikel 56a mit 12 zu 11 Stimmen zugestimmt. Die Mehrheit beantragt Ihnen Zustimmung. Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.