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Graf Maya · Nationalrat · 2019-03-14

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2019-03-14

Wortprotokoll

Wie wir gehört haben, ist das ATSG dazu da, alle Sozialversicherungen ausser der beruflichen Vorsorge auf Bundesebene zu koordinieren, indem Grundsätze und Begriffe definiert werden, ein einheitliches Sozialversicherungsverfahren festgelegt wird und Leistungen aufeinander abgestimmt werden. Die Revision greift auch verschiedene Anliegen aus dem Parlament, der Rechtsprechung und der Lehre sowie der Vollzugspraxis auf. Zum Beispiel wird auch der elektronische Datenaustausch mit der EU erleichtert, und der Vollzug wird verbessert.

Man könnte also sagen: So weit, so gut. Wo liegt denn das Problem? Leider ist auch diese Revision, wie eigentlich alle in den letzten Jahren, eine Misstrauens- und Disziplinierungsgesetzgebung geworden. Die bürgerliche Mehrheit ist auch hier nicht davor zurückgeschreckt, Disziplinierungsmassnahmen einzubauen, sei es bei den Verfahren, sei es bei der Kostenpflicht. Die grüne Fraktion wird sich daher dem Nichteintretensantrag anschliessen.

Das Problem der Reform ist die geplante Kostenpflicht der Verfahren - für alle Versicherten aller Sozialversicherungen ausser der beruflichen Vorsorge. Die Problematik ist auch, dass wir zwar, wie wir alle wissen, den Observationsartikel verabschiedet haben, ein Teil davon aber hier noch dabei ist: die Auferlegung der Kosten dieser Abklärungen. Einmal mehr [PAGE 333] werden damit diejenigen belastet, die betroffen sind. Das sind hier nicht nur die Schwächsten, sondern alle Sozialversicherungsnehmerinnen und -nehmer. Das geht von unserer Warte aus nicht. Wir erwarten wirklich, dass wir - wenn wir diese übergeordnete Klammergesetzgebung machen - bei denjenigen Änderungen bleiben, die gemacht werden müssen. Wir wollen nicht, dass die Revision wieder Kosten der Abklärungen beinhaltet, von denen wir wissen, dass sie nichts nützen.

Ich möchte ein Beispiel anfügen: Bei Artikel 61 Buchstaben a und fbis - darüber werden wir noch sprechen - wird vom Bundesrat und von der Kommissionsmehrheit die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage beantragt, damit die jeweiligen Einzelgesetze eine Kostenpflicht für Beschwerdeverfahren vor den kantonalen Versicherungsgerichten vorsehen können. Hier sollen nun also die Kostenpflicht und das Beschwerdeverfahren im Sozialversicherungsrecht verankert werden. Im erläuternden Bericht des Bundesrates wird aber auf die Tatsache hingewiesen, dass die als Pilotprojekt eingeführte Kostenpflicht im IV-Beschwerdeverfahren gar nicht zu den gewollten Resultaten, sondern nur zu Mehrarbeit für die Gerichte geführt hat. Ist das also eine Gesetzgebung, mit der wir die Kantonsgerichte mit mehr Bürokratie und mit Mehrarbeit belasten, mit der wir die Ziele der Revision aber gar nicht erfüllen?

Aus all diesen Gründen bittet Sie die grüne Fraktion, den Nichteintretensantrag und im Falle des Eintretens die Minderheitsanträge Schenker Silvia zu unterstützen.