Heim Bea · Nationalrat · 2019-03-14
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-14
Wortprotokoll
Die Motion 18.4091, über die wir heute zu befinden haben, hat der Ständerat in der Wintersession einstimmig verabschiedet. Dabei geht es um die Telefonwerbung. In der Bevölkerung ist diese, Sie wissen es, ein allgemeines Ärgernis. Dieser Telefonwerbung - in mehreren Vorstössen zum Teil auch als Telefonterror thematisiert - versuchten selbst die Krankenkassen mit einem eigenen Ehrenkodex Herr zu werden. Doch die Selbstregulierung, wie sie auch im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz vorgesehen ist, funktionierte, wie Sie alle wissen, nicht, im Gegenteil: Die "Telefonitis" ging weiter, und die Vermittler erreichten gerade im Zusatzversicherungsbereich zum Teil unverhältnismässig hohe Summen.
Die von der SGK-SR eingereichte Motion will nun eine verbindliche Einschränkung. Sie sieht eine Branchenlösung vor. Sie will die Provisionen der Kassenmakler regeln und in der obligatorischen Grundversicherung auch begrenzen. Für die Nichteinhaltung der Regeln sind Sanktionen vorgesehen. Die Motion verlangt weiter - und dies sowohl für die Grundversicherung als auch für die Zusatzversicherungen - erstens ein Verbot des Verkaufs am Telefon, der sogenannten telefonischen Kaltakquise; zweitens die obligatorische Qualifizierung der Kassenmaklerinnen und -makler, damit die Versicherten eine wirklich qualifizierte Beratung erhalten können; drittens die Pflicht, ein Beratungsprotokoll zu statuieren, das vonseiten der Beratung wie vonseiten der Kundschaft bei Vertragsabschluss zu unterzeichnen ist.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, der Ständerat nahm sie im Dezember 2018 einstimmig an. Auch die Branche ist für eine Annahme. Allerdings ist nach Ansicht der Mehrheit unserer SGK, aber auch nach Meinung der Branche die ständerätliche Motion nicht vollständig, denn für den Zusatzversicherungsbereich sieht die Motion keine verbindlichen Obergrenzen für Maklerhonorare vor. Die Branche aber - Krankenkassenverbände, Santésuisse und Curafutura - erachtet eine Begrenzung der Provisionen auch im Bereich der Zusatzversicherungen, wo das Provisionsvolumen pro Abschluss noch viel höher als bei der Grundversicherung ist, als nötig, ja sogar als dringend.
Nur mit einer Gesamtlösung könne die nicht immer sehr seriöse und in der Bevölkerung ungeliebte Telefonwerbung wirksam eingegrenzt werden. Nur mit der Ausweitung auf den Bereich der Zusatzversicherungen könne eine allfällige Umgehung der Obergrenze in der Grundversicherung verhindert werden, schreibt zum Beispiel Santésuisse. Ohne diese Erweiterung, schreibt Groupe Mutuel, sei zu befürchten, dass die Provisionen im überobligatorischen Bereich weiter ansteigen würden. Mit anderen Worten: Ohne Erweiterung der ständerätlichen Motion auf den Zusatzversicherungsbereich bleibt der Anreiz zur Telefonwerbung weiterhin bestehen, und er bleibt weiterhin hoch, so die Meinung aus der Branche. Aber so sind, denke ich, auch unsere Erfahrungen. Die Wirkung der Regelung der Motion wäre zu gering, kaum spürbar.
Die SGK des Nationalrates beantragt daher mit 16 zu 8 Stimmen eine Ergänzung der Motion des Ständerates. Es soll eine verbindliche Regelung auch im Zusatzversicherungsbereich gefunden werden, damit endlich übermässige Provisionen und unerwünschte Telefonanrufe wirkungsvoll unterbunden werden können.
Eine Minderheit will auf eine solche Ausweitung verzichten, dies wegen wettbewerbsrechtlicher Bedenken, aber auch mit dem Argument, bei den Zusatzversicherungen bestehe keine Notwendigkeit für eine Regelung der Provisionen. Es gilt aber hier im Namen der Mehrheit der Kommission festzuhalten, dass sieben grosse Krankenkassen, dass auch die RVK als Verband der kleinen und mittleren Krankenversicherer, dass die beiden Kassenverbände Curafutura und Santésuisse, dass also sogar die Branche diese Erweiterung auf den Zusatzversicherungsbereich als nötig erachtet. Auch diese Kassen argumentieren mit wettbewerblichen Aspekten. Sie sagen, eine Erweiterung bringe gleich lange Spiesse im Wettbewerb und verhindere Rechtsunsicherheit durch zu grossen Interpretationsspielraum. Die vorgeschlagene Ergänzung der ständerätlichen Motion entspricht auch dem Wunsch der Konsumentinnen und Konsumenten, nimmt aber auf, was die Branche will. Somit wäre eigentlich allen Seiten gedient.
Der Antrag Aeschi Thomas auf Ablehnung der Motion lag in der Kommission vor, und die Kommission lehnte diesen Antrag mit 19 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
Die deutliche Mehrheit Ihrer SGK beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen Annahme der ständerätlichen Motion, und zwar in der vorliegenden ergänzten Form. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.