preparatory:AB 242657
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2019-03-14
Wortprotokoll
Das ist in dieser Debatte nun das letzte Mal, dass ich Ihnen einen Minderheitsantrag unterbreite. Es geht um Artikel 61 und die Frage der Kosten bei Verfahren.
Bei der Einführung des ATSG bestand Konsens darüber, dass Verfahren bei Streitigkeiten um Sozialversicherungsleistungen kostenfrei sein sollen. Schon zwei Jahre später hat das Parlament im Rahmen einer Vorlage, welche verschiedene Aspekte des Verfahrens bei der IV geändert hat, die Kostenpflicht nur bei der IV wieder eingeführt. Mit der Kostenpflicht wurde beabsichtigt, die Hürden für die Beschwerden wieder höher zu setzen, in der Hoffnung, das wirke sich dann "positiv" auf die Anzahl der Beschwerden aus.
Die Wiedereinführung der Kostenpflicht hat sich nicht bewährt. Es gibt nicht weniger Fälle. In den Unterlagen zur Vernehmlassung kann man lesen, dass von den Gerichten sehr unterschiedliche Rückmeldungen zu den Erfahrungen mit der Kostenpflicht bei der IV eingingen. Herr Professor Gächter, den wir im Rahmen eines Hearings in der Kommission anhören konnten, hat uns gesagt, dass 14 von 26 Gerichten die Meinung vertreten, die Wiedereinführung der Kostenpflicht bei der IV habe zu keiner Verminderung der Beschwerden geführt. In der Praxis ist es nämlich so, dass durch die Wiedereinführung der Kostenpflicht bei der IV für die Gerichte Mehraufwand entstanden ist, dies, weil die Betroffenen Anträge auf unentgeltliche Rechtspflege stellen können, welche dann geprüft werden müssen. Dies führt bei den Gerichten zu mehr Arbeit und mehr Aufwand.
Nun wollen der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission die Kostenpflicht auch bei den anderen Sozialversicherungen einführen. Dagegen wehren wir uns mit meinem Minderheitsantrag. Der Vollständigkeit halber habe ich noch einen Einzelantrag eingereicht, der zusätzlich auch die Kostenpflicht bei der IV wieder streichen möchte. Ich hatte damals in der Kommission nicht daran gedacht, diesen Antrag zu stellen, weil ich mich auf den vorliegenden Entwurf konzentriert habe. Damit aber meine und unsere Absicht deutlich wird, möchte ich die Streichung der Kostenpflicht bei der IV ebenfalls zur Abstimmung bringen.
Es spricht noch ein wichtiges Argument gegen die Kostenpflicht: Von einem Fachmann habe ich mir sagen lassen, dass die Kostenpflicht vor allem auch Unfallopfer stark treffen würde. Dort sei es häufig so, dass Verunfallten das Taggeld gestrichen würde, sie aber die Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtspflege nicht erfüllten.
Heute gilt im ATSG die Kostenpflicht schon bei Mutwilligkeit und Leichtsinnigkeit. Das nun auszuweiten auf eine allgemeine Kostenpflicht bedeutet für die potenziell Betroffenen, dass die Hürden für Beschwerden erhöht werden. Das ist - wie ich eingangs erwähnt habe - nicht im Sinne der Erfinder des ATSG.
Ich ziehe meinen Minderheitsantrag zugunsten meines Einzelantrages zurück.