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AB 242786

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2019-03-18

Wortprotokoll

Ende Oktober 2018 beschloss die Generalsekretärenkonferenz, die Aufgabe der detaillierten Datenanalyse für den Evaluationsbericht der Mehrsprachigkeit 2015-2019 den Departementen zu übertragen. Die Analyse wird unter anderem die Gründe für die Tendenzen 2015 bis 2019 sowie die möglichen Massnahmen darlegen müssen. Es ist jedoch zu beachten, dass in der Berichterstattung über das Personalmanagement der Bundesverwaltung 2018 die Methodik angepasst wurde. Grundlage [PAGE 365] dafür bildet die Sprachenverordnung. Die Zugehörigkeit zu einer der Sprachgemeinschaften der Schweiz leitet sich aus der Erstsprache, also der Sprache, in der die Person denkt und die die Person am besten beherrscht, ab. Entsprechend könnte dies eine mögliche Begründung der Entwicklung der Vertretungen sein.

Dem Bundesrat ist sowohl die Mehrsprachigkeit als auch die Vertretung der Geschlechter in der Bundesverwaltung sehr wichtig. Der Verzicht auf die Detailauswertung ist nicht auf Präferenzen des Bundesrates zurückzuführen. Die Delegierte des Bundes für Mehrsprachigkeit wird voraussichtlich noch in diesem Jahr ihren Evaluationsbericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung vorlegen. Sie wird darin die erwähnten Sprachanteile ausweisen und diese vertieft und ausführlich kommentieren. Der Bundesrat hat deshalb auf die Detailauswertung im Reporting Personalmanagement verzichtet.